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07. Februar 2010

Wasserkostenrückerstattung dank der FDP NU ?

Wir denken, dass wir zumindest mitgeholfen haben, dass über 800 BürgerInnen
Geld von der SWU zurück bekommen..
Lesen Sie bitte die NUZ

„Geld zurück“ für die 869 SWU-Wasserkunden in Neu-Ulm

05.02.2010 04:51 Uhr

Neu-Ulm (grr) - Rund 268 Euro Mehrwertsteuer erstatten die Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm (SWU) im Durchschnitt jedem der 869 an ihr Leitungsnetz angeschlossenen Trinkwasserbeziehern in Neu-Ulm. Damit kommen die SWU einem Urteil des Bundesfinanzhofs und einer Erläuterung des Bundesfinanzministeriums nach.

Der Bundesfinanzhof, wurde jetzt im Haupt- und Finanzausschuss des Stadtrats vorgetragen, habe 2008 entschieden, die an ein Wasserversorgungsunternehmen geleisteten Baukostenzuschüsse und Hausanschlusskostenerstattungen unterlägen dem für Wasserlieferungen geltenden ermäßigten Steuersatz von sieben Prozent. Verlangt aber wurden seinerzeit 16, später 19 Prozent.

Eine Verpflichtung zur Berichtigung der bestandskräftigen Rechnungen der Jahre 2000 bis 2008 habe nie bestanden, stellten die Stadtwerke nun im Ausschuss fest. Auch das Finanzministerium habe sich zur Korrektur der Rechnungen nicht geäußert.

Auf freiwilliger Basis allerdings und „zum Wohle der Kunden“ werde die SWU nunmehr die Korrektur der Umsatzsteuer vornehmen. Allerdings nur in Privathaushalten, in denen der unternehmerische Vorsteuerabzug nicht greife.

Insgesamt seien in Ulm und Neu-Ulm 2200 Wasserbezieher betroffen, davon 869 in Neu-Ulm. Die Erstattungssumme betrage 580 222 Euro, davon 232 700 für Neu-Ulm. Etwa 200 Betroffene seien „abgewickelt“. Mitte März würden alle übrigen verständigt.

FDP war schon im August aktiv

Seinen Unwillen zu dem Vorgang äußerte FDP-Stadtrat Alfred Schömig. Er habe dem „Herrn Oberbürgermeister“ im August den Antrag seiner Fraktion zugesandt, im Ausschuss über die Neuregelung zu berichten. Es sei ungehörig, fast ein halbes Jahr lang auf eine Antwort warten zu müssen. Die Stadtwerke beteuerten, ihnen sei Schömigs Schreiben erst im Januar zugestellt worden.

Das nun konnte sich der Oberbürgermeister kaum vorstellen, konnte aber auch nicht klären, was da passiert war. „Normalerweise gehen solche Anträge binnen weniger Tage an die entsprechenden Stellen“. Nach Auffassung der Stadtwerke war mit der zeitlichen Verzögerung kein Schaden entstanden. Es seien nach der Äußerung des Finanzministeriums im April vergangenen Jahres erst mal umfangreiche Abstimmungen im eigenen Haus und mit dem Finanzamt zu treffen gewesen.


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