Hubschrauberlandeplatz in Burlafingen

24. August 2014

Lesen Sie dazu bitte die SWP...

Die FWG hat einige Fragen zum Hubschrauberlandeplatz in Burlafingen

Die FWG hat einige Fragen zum Hubschrauberlandeplatz in Burlafingen. Das zuständige Luftamt Südbayern verweist aber nur auf das weitere Verfahren.

CHIRIN KOLB | 0 Meinungen
Der Landeplatz, den der Unternehmer Dieter Eitle an der alten Thalfinger Straße im Burlafinger Norden anlegen will, sorgt weiter für Diskussionen. Die Freien Wähler haben nun elf Fragen formuliert und an das Luftamt Südbayern geschickt. Es ist für die Genehmigung des Landeplatzes zuständig, die Stadt Neu-Ulm ist damit nicht befasst (wir berichteten). Gegen den Landeplatz haben Burlafinger 140 Unterschriften gesammelt.

Das Maschinen- und Fassadenbau-Unternehmen nutzt bisher einen privaten Parkplatz für Starts und Landungen. Mit dem Kleinhubschrauber fliegen Mitarbeiter zu Geschäftsterminen. Andere Zulieferer aus der Autobranche hätten aber keinen Hubschrauberlandeplatz, schreibt Dr. Andreas Schuler im Namen der FWG-Fraktion. „Wird von Ihnen geprüft, ob für die Firma Eitle besondere Voraussetzungen gegeben sind, die einen Hubschrauberlandeplatz rechtfertigen?“, will Schuler wissen. Er fragt auch, warum keine alternativen Standorte oder die Nutzung bestehender Flugplätze etwa in Erbach oder Weißenhorn im Genehmigungsverfahren geprüft werden.

Eine eindeutige Antwort erhält die FWG jedoch nicht. Auf neun von elf Fragen antwortet das Luftamt Südbayern lediglich mit dem Verweis auf das weitere Verfahren. „Diese Frage bleibt dem weiteren Verfahren vorbehalten“ – aus diesem nur geringfügig variierten Satz besteht das Schreiben des Luftamts.

Somit bleibt vorläufig offen, ob das Luftamt das vorliegende Lärmgutachten für die Zeit zwischen 6 und 22 Uhr für ausreichend hält und ob auch am Wochenende Starts und Landungen möglich sein sollen. Eitle will nahezu ausschließlich über die so genannte Nordtrasse über freies Gebiet an- und abfliegen, um die Störungen für die Bewohner deutlich zu minimieren. Die Nordtrasse sei aber aus naturschutzrechtlichen Gründen nur eingeschränkt nutzbar, schreibt die FWG – auch eine Frage, die „im weiteren Verfahren“ geprüft werde.

Bei zwei Fragen gibt das Luftamt aber schon jetzt Auskunft. Es sei der Behörde nicht bekannt, ob schon am Parkplatz Bäume gefällt oder gekürzt wurden. Über nötige Fällungen am neuen Standort müssten Anwohner nicht extra informiert werden, da die Antragsunterlagen im Rathaus öffentlich auslagen.

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