B10 Mautpflicht.. ein weiterer wichtiger Schritt zur Verkehrsberuhigung

13. November 2010

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Schleichweg auf B 10 und B 28 soll für Lastwagen gebührenpflichtig werden

Ulm/Neu-Ulm.  Seit Einführung der Lkw-Maut 2005 wird diese auch für die Verbindung von Dornstadt bis Hittistetten gefordert. Jetzt könnte sie kommen - ob sich dadurch das Verkehrsaufkommen verringert, ist fraglich.

Die Verkehrsbelastung auf der Abkürzung von der A 8 zur A 7 quer durch die beiden Städte ist enorm hoch. Anwohner klagen seit Jahren über Lärm und Abgase und fordern eine Maut für Lkw auch auf dieser Ausweichroute. Ein Wunsch, der in Erfüllung gehen könnte. Jedenfalls sieht ein Gesetzesentwurf des Bundesverkehrsministeriums vor, die Mautpflicht für Lkw auch auf vierspurige Bundesstraßen auszuweiten, die unmittelbar an Autobahnen angrenzen.

Das trifft exakt für die Verbindung von Dornstadt bis Hittistetten zu, auf der - sollte das Gesetz die erst noch anstehenden Beratungen im Bundestag überstehen - dann künftig Maut für Lastwagen erhoben werden kann. Hinzu kommt ein kleines Teilstück auf der B 311, zwischen etwa der Haßlerstraße und dem Ende des vierspurigen Ausbaus im Donautal. Doch so schön sich beide Nachrichten aufs erste anhören, der tatsächliche Nutzen dürfte im Detail betrachtet, eher gering ausfallen.

In Sachen der Bundesstraße 311 in Richtung Erbach/Ehingen regt sich im baden-württembergischen Verkehrsministerium Widerstand. Wie Behördensprecher Gerhard Schmidt-Hornig auf Anfrage sagte, empfehle sein Haus, Mautpflicht erst ab einer Strecke von mindestens fünf Kilometern zu erheben, weil der Aufwand durch den Bau der Mautbrücken genannten Messstellen in keinem Verhältnis zum Ertrag stehe. Im vorliegenden Fall geht es allerdings nur um etwa 2,3 Kilometer Strecke.

Ob das Land mit seinem Einspruch allerdings Erfolg haben wird, bleibt abzuwarten. Wahrscheinlich sei das Gesetz nicht zustimmungspflichtig, was die Möglichkeiten der Einflussnahme durch die Landesbehörde praktisch ausschließe, sagte Schmidt-Hornig. Eindeutig klären ließ sich diese Frage gestern im Ministerium aber nicht, das durch die Schlichtungsrunden im Streitfall Stuttgart 21 derzeit massiv überlastet scheint.

Viel erheblicher hingegen sind sowieso die Details zur geplanten Mautpflicht auf B 10 und B 28 in Nord-Süd-Richtung quer durch die Stadt. Zum einen wird die Maut nur für Schwerlastverkehr von mehr als zwölf Tonnen Gesamtgewicht erhoben. Und zum anderen ist der Durchgangsverkehr auf dieser Route für Lkw über 7,5 Tonnen sowieso schon seit Jahren verboten. Eine erhoffte Verdrängung oder Verlagerung des Transportverkehr aus der Stadt auf die Umfahrung von A 8 und A 7 dürfte also kaum eintreten, befürchtet etwa Jonas Pürckhauer von der IHK Ulm.

Interessanterweise gilt die Mautpflicht nicht innerhalb der Stadtgrenzen selbst. Sie gilt beispielsweise vom Beginn des vierspurigen Ausbaus der B 10 nördlich von Dornstadt und endet am Ortsschild Ulm nach dem Tunnel Zigeunerfelsen. Am Ausgang Neu-Ulms kurz nach der Abführung auf die B 30 beginnt sie wieder und geht bei Hittistetten in die normale Autobahnmaut auf der A 7 über. Auch die Frage, warum sie nicht auch für das Stadtgebiet selbst gilt, konnte gestern ebenfalls niemand klären.

Klar ist, dass Hindenburg- und Bismarckring Bundesstraßen sind, für deren Unterhalt die Stadt Ulm zuständig ist, aber nichts bestimmen darf. Anstatt die Mautpflicht aber durchgängig auszusprechen, kann der Bund von Straßen keine Einnahmen erheben, für deren Unterhalt er nicht sorgen muss. Auch ein Widerspruch, der gestern von dem zuständigen Amt in Stuttgart nicht aufgelöst werden konnte. Die Stadt kann nichts entscheiden, weil es eine Bundesstraße ist, und der Bund kann kein Geld erheben, weil die Stadt für den Unterhalt, also die so genannte Baulast verantwortlich ist.

Ungeachtet dieser offenen Fragen verteidigt das Ministerium den Gesetzesentwurf aber trotzdem - die Zielformulierung dürfte freilich eine andere sein, als die der Anwohner, die einfach nur weniger Verkehr wollen. Tatsächlich sind vom Durchfahrtverbot alle Lkw - auch mit mehr als 7,5 Tonnen - ausgenommen, die als so genannter Quell- oder Zielverkehr gelten. Wer von Stuttgart beispielsweise auf die B 311 in Richtung Ehingen oder auf die B 30 in Richtung Bodensee will, muss durch die Stadt fahren und hierfür künftig Maut bezahlen.

Baulich wird das einige Veränderungen nach sich ziehen. Um den Verkehr messen und die Gebühr berechnen zu können werden ebenso wie auf den Autobahnen die so genannten Mautbrücken über die Fahrbahnen errichtet werden müssen. Wie viele das sein werden und an welchen Standorten sie errichtet werden müssen, steht noch nicht fest. "Die Details müssen wir prüfen, wenn das Gesetz beschlossen ist", sagte Ministeriumssprecher Schmidt-Hornig.


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