Kletterhallen... Sportstätte oder Gewerbe?

18. Dezember 2017

Lesen SIE dazu bitte die NUZ..

Ärger für den Alpenverein
Sport Kletterhallen-Streit landete vor Gericht und könnte teuer werden

Von Richard Mayr

Augsburg/München Jahr für Jahr legt der Deutsche Alpenverein (DAV) neue Rekordstände bei seinen Mitgliederzahlen vor. Fast 1,2 Millionen sind es aktuell, Tendenz weiter steigend. Die Berge verführen auch wieder die Jüngeren zum Wandern. Hinzu kommt aber eine Trendsportart, von der der Verband extrem profitiert. Vor allem wegen der Kletterhallen des DAV haben sich die Mitgliedzahlen innerhalb von 15 Jahren fast verdoppelt. Das Netz an Kletterhallen, das die DAV-Sektionen betreiben, ist so gut wie flächendeckend, Jahr für Jahr kommen neue hinzu – auch in unserer Region. Gerade wird in Augsburg die alte Anlage um einen mächtigen Neubau zum Landesleistungszentrum ausgebaut. Jetzt könnte der DAV zum Opfer seines Erfolgs werden. In Berlin klagen private Betreiber gegen unfaire Wettbewerbsnachteile, weil Unternehmen anders als gemeinnützige Vereine besteuert werden. Das Amtsgericht Darmstadt hat in einem Rechtsstreit angeordnet, dass die örtliche DAV-Sektion ihre Kletterhalle als Gewerbe ins Handelsregister eintragen müsse. Der Rechtsstreit könnte ein Präzedenzfall werden, der dem DAV teuer zu stehen kommen kann. Macht das Beispiel Schule, gingen dem Alpenverein nicht nur Steuervorteile verloren. Kommunen und Bundesländer müssten ihre Förderung des DAV-Hallenbaus überdenken. Denn Zuschüsse für Vereinssport sind zulässig, für Subventionen an die Privatwirtschaft gelten strengere Vorgaben. Der DAV hält dagegen: „Eine DAV-Kletterhalle ist kein Gewerbebetrieb, sondern eine Sportstätte“, betont Geschäftsführer Olaf Tabor. (mit dpa)

Klettern in speziellen Hallen wird immer populärer. Foto: Hendrik Schmidt, dpa

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