Straßennamen... keine Diktatoren, Vertreter des NS Regimes... Ulm stellt Regeln auf

21. Dezember 2018

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Wer als Namenspate taugt

Geschichte Heilmeyer, Hindenburg und andere: Eine Kommission legt Kriterien fest für die Benennung oder Umbenennung von Straßen. Ein Punkt ist umstritten. Von Chirin Kolb


Ludwig Heilmeyer war zwar ein geachteter Wissenschaftler und Gründungsrektor der Uni Ulm. Er war aber auch, wie sich erst spät herausstellte, tiefer verstrickt in das NS-Regime, als er es darstellte. Diese Erkenntnisse führten nicht nur in Ulm zu einer Diskussion, ob Heilmeyer als Namensgeber für eine Straße taugt oder nicht. Der Heilmeyer-Saal im Generationentreff wurde jedenfalls umbenannt. Zudem setzte die Stadt eine Arbeitsgruppe ein, die allgemein gültige Kriterien für die Benennung von Straßen nach Personen definieren sollte.


Es geht nicht nur um Nazis


Dieser Katalog liegt nun vor. Daran mitgearbeitet haben unter der Leitung von Bürgermeisterin Iris Mann Stadträte aller Fraktionen, Stadtarchiv-Leiter Michael Wettengel, Nicola Wenge vom Dokumentationszentrum Oberer Kuhberg und Gerrit Bernstein von der für die Straßenbenennung zuständigen Abteilung Vermessung. Sie haben folgende Kriterien für eine mögliche Umbenennung formuliert:


Die Straße ist nach einem Funktionsträger des NS-Regimes oder eines anderen Unrechtsregimes benannt:


Die Namensgeber waren an Verbrechen beteiligt. Dazu zählen Morde, Deportationen, Enteignungen und dergleichen mehr.


Die Propagierung von NS-Gedankengut, Rassismus, Antisemitismus, völkischem Nationalismus und anderen menschenverachtenden Ideologien.


Verstrickungen in Verbrechen eines Unrechtsstaates oder Bereicherung an den Opfern,


Demokratiefeindlichkeit,


Hinwirken auf die Abschaffung eines demokratischen Systems.


Ist eines dieser Kriterien erfüllt, führt das aber nicht automatisch zur Umbenennung. Diese Entscheidung obliegt in jedem Einzelfall dem Gemeinderat. Die Arbeitsgruppe listet ausdrücklich mehrere Möglichkeiten auf: neben der Umbenennung der Straße oder eines Abschnitts auch die Beibehaltung des Straßennamens, eventuell mit einem erläuternden Zusatzschild am Straßenschild.


Mit diesem Kriterienkatalog sind die Stadträte grundsätzlich einverstanden – mit einer Ausnahme. Schließlich hat die Umbenennung einer Straße gravierende Folgen für die Anwohner. Sie müssten unter anderem ihre Ausweise ändern lassen und dafür Gebühren bezahlen. Eine Folgenabschätzung sollte deshalb als weiteres Kriterium aufgenommen werden, forderte Erik Wischmann (FDP) im Gemeinderat. „Es macht einen Unterschied, ob wir einen Saal im Generationentreff umbenennen oder eine Straße mit 100 Anwohnern.“


Finanzielle Folgen


Ja, es macht einen Unterschied, da stimmen ihm seine Ratskollegen der anderen Fraktionen durchaus zu. Die Folgenabschätzung dürfe sich aber nicht im Kriterienkatalog wiederfinden, sondern gehöre am Ende zum Entscheidungsprozess im Gemeinderat. „Eine Beurteilung von den finanziellen Folgen abhängig zu machen, geht doch nicht“, sagte Martin Rivoir (SPD). „Wir können uns nicht die Geschichte angucken und dann sagen: Na ja, so schlimm war’s nicht, weil die Umbenennung was kosten würde.“


Außer Erik Wischmann, Rose Goller-Nieberle (FDP) und Helga Malischewski (FWG) sahen das alle Räte so. Die Folgenabschätzung bleibt demnach im Ermessen des Gemeinderats und wird nicht von vornherein als Kriterium aufgenommen.


Die Grünen haben bereits die Umbenennung des Hindenburgrings gefordert. Als Begründung führen unter anderem an: „Sein Entschluss, die Macht an Hitler und die NSDAP zu übertragen, machen es völlig unmöglich, den Straßennamen beizubehalten.“


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