Fahrverbot für Dieselfahrzeuge?

20. Juli 2017

Grün Schwarz in Stuttgart windet sich.
Der Schutz von Menschen geht vor. Die Regierungen hatten lange, lange Zeit...
Lesen SIE bitte die SWP..

Gericht tendiert zu Fahrverboten

Luftreinhaltung Vorsitzender Richter: Diesel-Nachrüstung ist keine Alternative.


Stuttgart. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hält die Nachrüstung von Dieselfahrzeugen der Euro-5-Norm zur Verbesserung der schlechten Luftqualität in der Landeshauptstadt für keine Alternative zu Fahrverboten. Die von der Industrie vorgeschlagene und von der Landesregierung favorisierte Nachrüstung könne das Land nicht von der Verpflichtung entbinden, die Gesundheit der in Stuttgart lebenden Menschen zu schützen, sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Kern. Zudem sei das Angebot der Autobranche in seiner Wirkung nicht belastbar. Die Annahmen der Landesregierung seien von „maximalem Optimismus getragen“.


Anders als die Landesregierung hält das Verwaltungsgericht Fahrverbote generell auch rechtlich für möglich und technisch für umsetzbar. Das Urteil selbst soll am Freitag kommender Woche verkündet werden. Verhandelt wurde am Mittwoch über eine Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen das Land. Die DUH bezweifelt, dass die 20 im neuen Luftreinhalteplan für Stuttgart vorgesehenen Maßnahmen ausreichen, damit von 2018 an die Grenzwerte für Stickstoffdioxid eingehalten werden können. Vielmehr seien dafür weitreichende Fahrverbote für Dieselfahrzeuge notwendig. Das Land hält das dagegen für unverhältnismäßig. In Düsseldorf und München hatte die DUH mit ähnlichen Klagen bereits Erfolg. Eine höchstinstanzliche Überprüfung steht aber noch aus.⇥ rol/dl

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