Polizeigesetz Bayern.. die FDP klagt..

18. August 2018

Lesen SIE bitte die NUZ..

Polizeigesetz: FDP macht Druck auf CSU
Bürgerrechte Auch Liberale ziehen gegen das PAG vor Gericht und stellen Bedingungen für eine mögliche Koalition

Von Uli Bachmeier

München Der Spitzenkandidat der FDP in Bayern, Martin Hagen, hat für eine mögliche Koalition mit der CSU nach der Landtagswahl im Oktober eine erste Bedingung gestellt. „Es wird mit der bayerischen FDP keine Koalition geben ohne die Korrektur des Polizeiaufgabengesetzes“, sagte Hagen am Freitag im Presseclub München. Und auch der Allgäuer FDP-Bundestagsabgeordnete Stephan Thomae versucht, die CSU unter Druck zu setzen. Gemeinsam mit der früheren FPD-Landeschefin und ehemaligen Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger zieht er gegen das heftig umstrittene bayerische Polizeiaufgabengesetz (PAG) vor das Bundesverfassungsgericht.

Damit wird das PAG, das von der CSU-Staatsregierung 2017 und 2018 in zwei Schritten erweitert und neu gefasst wurde, nun schon vor zwei Gerichten beklagt. Die Grünen im Landtag gehen bereits gegen beide Novellen des PAG beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof vor. Die FDP hat ihre Beschwerde gegen die zweite Novelle am Freitag beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Und die SPD im Landtag hat angekündigt, in München wie in Karlsruhe gegen die im Mai 2018 von der CSU-Mehrheit beschlossene Reform vorzugehen.

Thomae begründete die Verfassungsbeschwerde unter anderem mit der Befürchtung, dass mit der Ausweitung polizeilicher Befugnisse „eine geheime Polizei“ entstehen könnte. „Dreh- und Angelpunkt unserer Verfassungsbeschwerde ist die Absenkung der Eingriffsschwelle und eine zeitliche Vorverlagerung polizeilicher Maßnahmen durch die nahezu flächendeckende Einführung der völlig unzureichend definierten „drohenden Gefahr, die zwar bereits 2017 ins PAG eingeführt, mit der jetzigen Gesetzesänderung allerdings erst richtig scharf gestellt wurde“, sagte Thomae.

Leutheusser-Schnarrenberger wies in einer schriftlichen Stellungnahme darauf hin, dass der Begriff „drohende Gefahr“ nur für die Bekämpfung des Terrorismus eingeführt wurde. „Statt einer drohenden terroristischen Gefahr soll eine drohende Gefahr für eine Freiheitsverletzung ausreichen. Das geht nicht nur zu weit, sondern das ist ein Bruch mit rechtsstaatlichen Prinzipien.“

Mit Entscheidungen der Gerichte noch vor der Landtagswahl ist nicht zu rechnen. Grünen-Fraktionschefin Katharina Schulze forderte: „Die neue Regelung muss ausgesetzt werden, bis die Klagen gegen das Polizeiaufgabengesetz entschieden sind.“ »Kommentar

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