NUXIT:... die Petition wird demnächst abgegeben....

07. Februar 2019

Lesen SIE bitte die SWP...

 

8000 Unterschriften gegen den Nuxit

Politik Das Bündnis für die Einheit des Kreises stoppt demnächst die Sammlung. Wann das Thema in den Landtag kommt, ist noch unklar. Fest steht aber: Die Abgeordneten haben eine echte Wahl. Von Niko Dirner


Der Nuxit kommt nicht! Davon sind inzwischen viele überzeugt. Zu groß erscheint der Widerstand. Und hinter vorgehaltener Hand wird gefragt: Was für ein Interesse könne der Landtag und könne die Staatsregierung haben, die erfolgreiche Einheit an der Grenze zu Baden-Württemberg zu zerlegen? Allein: Entschieden ist noch nichts. Und bisher ist noch nicht klar, wann überhaupt die Abstimmung stattfinden soll über den Antrag der Stadt Neu-Ulm auf Scheidung vom Kreis. Klar ist nur, bis wann die organisierten Gegner ihre Offensive beenden: am 15. Februar.


Bis dahin, so verkündet es Ulrich Hoffmann als Sprecher der Bürgerinitiatie „Landkreis? Ja bitte!“, sollen noch Unterschriften für eine Anti-Nuxit-Petition an den Landtag gesammelt werden. Rund 8000 Unterschriften seien beisammen. Vor Ostern sollen die Listen in München übergeben werden. Hoffmann betrachtet die 8000 Unterschriften als „breite Unterstützung“. Und er verweist auf in die selbe Richtung zielende Verlautbarungen etwa der IHK oder des Steuerzahlerbunds (wir berichteten). Diese seien „sehr hilfreich“ gewesen.


Eine Petition eines einzelnen Bürgers gegen den Austritt der Stadt Neu-Ulm aus dem Kreis liegt bereits im Parlament in München. Das sagt Sprecher Zoran Gojic. Über den konkreten Inhalt dürfe er nicht sagen, auch den Namen des Petenten nicht nennen, Datenschutz. Nur so viel: Die Petition wird einstweilen zurückgestellt. Bis, ja bis der Nuxit auf der Tagesordnung des Landtages steht. Dafür gebe es noch keinen Termin. Weil, erklärt Gojic, das Innenminsterium bisher keinen Antag eingereicht hat.


„Termine für eine Behandlung des Antrags der Stadt Neu-Ulm auf Erklärung der Kreisfreiheit im Landtag sind noch nicht festgelegt“, bestätigt Sandra Schließlberger vom Innenministerium. Gefragt nach dem Verfahren, sagt die Sprecherin, das Thema werde ohne Beschlussempfehlung ins Parlament eingebracht. Nicht mal mit einem „um Entscheidung wird gebeten“. Es handele sich um „eine Rechtsverordnung, der zugestimmt wird oder nicht“.


In der beigefügten Kommentierung werden die Stellungsnahmen der beiden Scheidungsparteien, die Einwände von Verbänden und Fachleuten und die Petitionen eingearbeitet. Die Anhörung des Kreistages sei per Gesetz vorgeschrieben, die des Stadtrates geboten, sagt Schließlberger. Eine „förmliche Verfahrensbeteiligung“ anderer Gruppierungen wie der IHK oder des Aktionsbündnisses sei nicht vorgesehen. „Werden aus diesem Kreis jedoch Argumente vorgetragen, die für die Entscheidung, ob Gründe des öffentlichen Wohls eine Erklärung der Kreisfreiheit rechtfertigen, wichtig sind, sind diese zu würdigen.“


Die Sprecherin betont: Auch wenn die Stadt die formalen Kriterien erfüllen sollte, sind die Abgeordnete in ihrer Entscheidung frei. „Es gibt keinen Anspruch auf Austritt.“ Die Vorgaben sind gemäß Artikel 5, Absatz 3 Gemeindeordnung, dass die Stadt, die kreisfrei werden will, mindestens 50 000 Einwohner hat. Und zum anderen, dass die Leistungsfähigkeit des verbleibenden Landkreises weiterhin gegeben ist.


Wahlkämpfer wollen Klarheit


Auf einen schnellen Termin, auf eine baldige Entscheidung drängen vor allem jene im Landkreis, die bei der Kommunalwahl 2020 involviert sind. Denn zum einen sollte ja klar sein, ob die Neu-Ulmer den Kreistag und den Landrat mitwählen dürfen. Und die, die sich für den Kreistag aufstellen lassen, inklusive derer, die Landrat werden wollen, müssen ja wissen, wo sie überall Wahlkampf machen sollten. Hierzu sagt die Regierung von Schwaben, bis spätestens 66 Tage vor der Wahl – die wohl am 15. März 2020 stattfinden wird – müsse der Wahllleiter bekannt machen, welche Wahl durchzuführen ist und wie viele Gemeinderäte und Kreisräte zu wählen sind. Das wäre in der zweiten Januarwoche. Die Wahlvorschläge bei Kommunalwahlen, also die Kanidaten und Listen, müssen dann bis spätestens 18 Uhr des 52. Tags vor dem Wahltag eingereicht werden.

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