Anlieger müssen bezahlen

17. Oktober 2014

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Anwohner müssen zahlen

Der Ärger ist groß, und er dürfte noch größer werden: Anwohner werden in Neu-Ulm für Straßenneugestaltungen mit fünfstelligen Beträgen zur Kasse gebeten. Die Stadt sagt: Es geht nicht anders.

CHIRIN KOLB | 0 Meinungen

Die Sanierung des größten Abwasserkanals, des Hauptsammlers, ist ein Riesen-Projekt in Neu-Ulm. Und eines, das jetzt für mächtig Ärger sorgt. Denn im nächsten Bauabschnitt in der Heinrich-Heine-Straße in Offenhausen fallen für die Anwohner Ausbaubeiträge an. Sie bemessen sich an der Grundstücksgröße, und für die Anwohner wird das teuer. FDP-Stadträtin Christa Wanke, selbst eine der Betroffenen, hat für ihr Haus ausgerechnet, dass sie bis zu 20 000 Euro bezahlen muss. "Wir fangen jetzt schon an, Geld beiseite zu legen."

Der Ärger unter den Anwohnern ist deshalb so groß, weil Nachbarn aus anderen Straßen bei der Kanalsanierung vor ihrer Haustür nichts bezahlen mussten. Ob Robert-Stolz-Straße, Lisztstraße und noch ein paar andere: Überall, wo der Hauptsammler vor ein paar Jahren saniert worden ist, trug die Stadt allein die millionenschweren Kosten. Wanke und ihre Nachbarn können das nicht verstehen. "Wir wollen Gleichbehandlung", sagte sie im Ausschuss für Stadtentwicklung.

Gleichbehandlung wird es nicht geben, machte Kämmerer Berthold Stier klar. Tatsächlich verfährt die Stadt heute anders als noch vor ein paar Jahren, aber nicht aus freien Stücken, betonte er. Denn es gab im Juli 2010 eine, wie Stier sagte, "richtungsweisende Entscheidung" des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, die die bisherige Praxis auf den Kopf stellte. Seit diesem Urteil seien bayerische Kommunen verpflichtet, für Straßenneugestaltungen und umfassende Sanierungen Ausbaubeiträge von den Anwohnern zu verlangen.

"Uns sind die Hände gebunden", sagte Stier. Die Stadt habe zwar den bayerischen Gemeindetag eingeschaltet und juristischen Sachverstand bemüht, das Ergebnis sei eindeutig: "Klipp und klar, wir müssen uns an Recht und Gesetz halten." Der einzige Trost, den er Anwohnern bereithielt, war der Vorschlag, vor Gericht zu ziehen. Womöglich gäbe es beim Gang durch die Instanzen am Ende ein anderes Urteil.

Es ist jedoch nicht nur die geänderte Rechtslage, die Anwohner aufbringt. Wäre der Hauptsammler nicht in mehreren Bauabschnitten, sondern wie von Wanke und Kollegen der CSU vor Jahren gefordert in einem Rutsch saniert worden, wären auch die Bewohner der Heinrich-Heine-Straße in den Genuss der alten Rechtslage gekommen.

Die Kanalsanierung in diesem Abschnitt wird laut Stadt 3,2 Millionen Euro kosten und 2015 beginnen. Bei der ersten Planung im Jahr 2006 lagen die Kosten noch bei 2,2 Millionen. Abteilungsleiter Uli Frommer erklärte die Mehrkosten mit gestiegenen Baupreisen, der Mehrwertsteuer-Erhöhung und der Erfahrung bei ähnlichen Baustellen.

Wenn schon die ganze Straße aufgebuddelt wird, soll sie hinterher gleich neu gestaltet werden: mit einem Kreisverkehr an der Schwabenstraße, mit Bäumen und schmaleren Fahrbahnen. Die Gesamtkosten für Kanal und Neugestaltung betragen 4,5 Millionen Euro. Die Ausbaubeiträge summieren sich dabei auf 290 000 Euro. Ohne Neugestaltung wären es 45 000 Euro weniger.

Wie in Ulm abgerechnet wird

Kommunalabgabengesetz Wie kommt es, dass die Anlieger in Neu-Ulm für die Sanierung von Straßen, Kanälen, Beleuchtung und anderem derart zu Kasse gebeten werden und die Ulmer gar nicht? Das ist in den Kommunalabgabengesetzen der Länder geregelt, sagt Oliver Schneider, der für die Berechnung dieser Beiträge zuständige Mann in der Ulmer Stadtverwaltung. In Baden-Württemberg wird bei Neubauten der Erschließungbeitrag zu einem sehr hohen Satz - 95 Prozent der angefallenen Kosten - verlangt. Den Unterhalt aber tragen allein die Kommunen. Dieses Gesetz trat 2005 in Kraft, bis 1994 gab es ausschließlich das bundeseinheitliche Baugesetzbuch. Die Unterhaltskosten, sagt Schneider, übertreffen die der Erschließung bei weitem, was auf Dauer problematisch wird.

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