Reutti, Schlossberg..
11. März 2014
wie geht es weiter.. heute tagt der Kirchenbeirat...
lesen Sie bitte die SWP...
Eilantrag auf Baustopp am Schlossberg in Reutti zurückgewiesen
Mit einem Eilantrag wollte die Kirchengemeinde Reutti den Bau des umstrittenen Wohnprojektes stoppen. Der Antrag wurde nun zurückgewiesen.
THOMAS BLOCK |
Die Bagger sind angerückt, der Abriss des alten Wohnhauses am Reuttier Schlossberg ist schon fast abgeschlossen. Die benachbarte evangelische Kirchengemeinde sieht das gar nicht gerne. Sie hatte mit einem Eilantrag am Verwaltungsgericht Augsburg den sofortigen Baustopp erwirken wollen – und ist damit vorerst gescheitert.
Auf der Baustelle soll ein modernes Wohnhaus mit knapp 1200 Quadratmetern Wohnfläche entstehen. Das Gebäude in seiner Größe und Bauart, so die Argumentation der Gemeinde, würde die denkmalgeschützte Margaretenkirche in ihrer Ausstrahlung beeinträchtigen.
Das Projekt von Investor Rainer Staiger hatte in den letzten Monaten für viel Unmut in Reutti gesorgt. Der Fall wurde im Stadtentwicklungsausschuss diskutiert, OB Gerald Noerenberg hatte versucht, zwischen aufgebrachten Nachbarn und dem Bauherrn zu vermitteln. Nach langem Zögern und zwei Monate nach Ablauf der Einspruchsfrist beantragte schließlich die evangelische Kirchengemeinde den sofortigen Baustopp und die Aufhebung der Baugenehmigung.
„Der Eilantrag ist abgewiesen worden“, sagt Ivo Moll, Präsident des Verwaltungsgerichts Augsburg. Der Antrag auf sofortigen Baustopp wurde nicht bewilligt, die Baukräne dürfen weiterarbeiten. Begründung: „Eine Verletzung des Nachbarschaftsrechts ist nicht gegeben.“ Zwar könne man sich über den Stil des geplanten Gebäudes streiten aber juristisch sei der Denkmalschutz in diesem Fall kein Argument, das einen sofortigen Baustopp rechtfertigen würde.
Die Kirchengemeinde habe nun 14 Tage Zeit, um gegen den Entschluss Beschwerde einzulegen, sagt Moll. Dann würde der Fall vor dem Landgericht verhandelt. Ob sie das tut oder nicht, soll besprochen werden. „Der Gemeinderat setzt sich am Mittwoch zusammen und berät, wie man weiter verfahren soll“, sagt Pfarrer Stefan Reichenbacher. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts habe ihn „natürlich enttäuscht“, sei aber kein Grund, das Handtuch zu werfen. „Ein erstes Ziel ist nicht erreicht“, sagt er. Die Klage, mit der die Gemeinde die Vergabe des Baurechts seitens der Stadt anfechtet, laufe schließlich weiter.
Die Erfolgsaussichten sind mit der Entscheidung des Amtsgerichts jedoch bedeutend geringer geworden. „Man lässt ja nicht den Bau beginnen, um dann nachher die Baugenehmigung zu entziehen“, sagt Moll. Das Verfahren werde voraussichtlich erst Ende des Jahres abgeschlossen – zu einem Zeitpunkt also, an dem der umstrittene Neubau bereits weitestgehend fertig ist. „Es ist eine gewisse Vorentscheidung getroffen worden“, sagt Moll.