NUXIT... soll noch mehr Geld in Gutachten fliessen?

10. August 2019

Die FDP Fraktion sagt  NEIN und ist der Meinung, dass nach der Entscheidung der Regierung darüber zumindest der Stadtrat entscheiden sollte...
Lesen SIE bitte die SWP...

10.08.2019 ULM und NEU^-ULM

Stadt lässt Nuxit-Entscheidung
von Anwälten überprüfen

Kreisfreiheit Neu-Ulmer Stadträte beklagen, dass ihnen die Begründung des bayerischen Innenministeriums noch nicht vorgelegt worden ist.  Von Edwin Ruschitzka

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eit etwa einem Monat liegt der Stadt Neu-Ulm die ausführliche Begründung vor, mit der das bayerischen Innenministerium die von der Stadt beantragte Kreisfreiheit abgelehnt hat. Dieses mehrseitige Papier wurde allerdings bislang nicht an die Stadträte weiter gereicht, was vor allem die Fraktionen von FDP und der Freien Wähler stört. Beide haben dazu mitten in den Sommerferien die entsprechenden Anträge gestellt. Sie sprechen sich dagegen aus, dass diese Anti-Nuxit-Entscheidung wieder von externen Anwälten überprüft wird, dass die Stadt dafür auch nochmals Geld ausgeben wird.

„Wir wollen baldmöglichst den Inhalt erfahren und denken, dass der Rat darüber entscheiden soll, ob nochmals Geld für ein Gutachten bereit gestellt werden soll. Dazu sollten ebenfalls die Kosten für das Gutachten genannt sein. Für die FDP-Fraktion ist dieses Gutachten nicht nötig.“ Das hat der FDP-Fraktionschef Alfred Schömig an den OB geschrieben. Ins gleiche Horn stößt Christina Richtmann von der FWG: „Wieder wird ein Fachanwaltsbüro bemüht, um diese Begründung zu überprüfen, anstatt zuerst das Schreiben den Fraktionen weiter zu geben, damit sie sich selbst ein Bild machen können, um in einem zweiten Schritt gegebenenfalls eine rechtliche Überprüfung durch den Stadtrat zu beauftragen“, hat sie dem OB geschrieben.

Was das Verfahren betrifft, ist das Innenministerium für uns derzeit ein rotes Tuch.
Johannes Stingl
CSU-Fraktionsvorsitzender

Was kosten die Gutachten?

Die Freien Wähler drehen die Schraube nochmals eine Umdrehung weiter: Sie wollen nicht nur wissen, was diese Überprüfung die Stadt jetzt erneut kosten wird. Sie wollen darüber hinaus in Erfahrung bringen, wie hoch die finanziellen Aufwendungen der Stadt zum Erreichen der Kreisfreiheit insgesamt gewesen sind. Von besonderem Interesse ist für Fraktionschefin Richtmann, was für die Gutachten bezahlt wurde, mit deren Hilfe die Stadt zu der Empfehlung kam, dass das Bürgerbegehren als rechtlich unzulässig abzuweisen sei.

Für den derzeit im Urlaub weilenden OB hat der für den Stadtrat zuständige Fachbereichsleiter Anton Bullinger dazu Stellung bezogen: Der OB habe den Stadträten mitgeteilt, dass die schriftliche Begründung des Innenministeriums tatsächlich vorliegt. Darauf habe der OB kraft seines Amtes entschieden, die Begründung des Innenministeriums von externen Rechtsanwälten überprüfen zu lassen. „Auch das wissen die Stadträte. Wenn die Stellungnahme der externen Anwälte der Stadt vorliegt, wird der Stadtrat die Begründung des Innenministeriums und die rechtliche Bewertung der Stadt als Paket erhalten“, sagt Bullinger. Das werde aber erst nach der Sommerpause der Fall sein.

Im Gegensatz zur FDP und den Freien Wählern sieht die CSU-Fraktion die Sache entspannter. Man sei damit einverstanden, dass die Entscheidung des Innenministeriums von Anwälten überprüft wird, sagt Fraktionschef Johannes Stingl. Und dann reiche es aus, wenn die Verwaltung diese Begründung und die dazu eingeholte Stellungnahme als Gesamtpaket dem Stadtrat vorlegt. Dass die Stadt gegen diese Entscheidung des Innenministeriums klagt, sieht Stingl nicht: „Das hat bei uns  nicht die erste Priorität. Vielleicht komme man auch zu dem Schluss, dass gegen diese Entscheidung gar nicht geklagt werden kann.“

Gespannt ist Stingl dennoch, wie die Begründung im Detail lautet, auch wie das die externen Experten einschätzen. „Was das ganze Verfahren betrifft, ist das Innenministerium für uns derzeit ein rotes Tuch.“ Die CSU kritisiert nach wie vor, dass das Innenministerium die Stadt über die Ablehnung per Pressemitteilung informiert habe. „Das halte ich nach wie vor für unmöglich.“

Zum öffentlichen Wohl gegen die Auskreisung

Ablehnung Wie sich die Begründung des Innenministeriums für Ablehnung der Kreisfreiheit lesen könnte, ist einem Schreiben von Innenminister Joachim Herrmann an die Landtagspräsidentin Ilse Aigner zu entnehmen. Darin informierte er, dass sich der Landtag mit der Kreisfreiheit nicht befasst werde. Gründe des öffentlichen Wohls hätten gegen die Kreisfreiheit gesprochen, heißt es darin.

Konzepte Die Stadt erfülle zwar das Kriterium der Einwohnerzahl, aber es fehlten Konzepte, wie die kommunalen Aufgaben nach einer Kreisfreiheit erledigt werden sollen. Das gelte insbesondere für die Aufgabenbereiche Krankenhäuser, Schulen, Nahverkehr und Abfallwirtschaft. Im Ergebnis seien keine Aussagen über die finanziellen Auswirkungen einer Auskreisung möglich gewesen, auch sei keine Effizienzsteigerung bei den künftigen Aufgabenerfüllungen zu erkennen gewesen, von denen die Bürger profitieren würden.

Parallelstrukturen Das Innenministerium befürchtete das „Entstehen von vermeidbaren Parallelstrukturen“.

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