Auspähen... leicht gemacht?

23. Juni 2017

Bei einem richterlichen Beschluss ist das aus Sicht der FDP Fraktion NU in Ordnung.
Warum wurde das Gesetz nun so schnell, ohne weitere Diskussion "durchgepeitscht"?
Lesen SIE bitte die SWP

Ausspähen leicht gemacht

Strafprozessordnung Der Bundestag peitscht die Überwachung von Smartphones im Eilverfahren durch.


Berlin. Durch die Hintertür und im Schnellgang hat der Bundestag am Donnerstag den Weg zur Überwachung von Smartphones frei gemacht. Mit der Änderung der Strafprozessordnung wird es der Polizei künftig möglich sein, unbemerkt Überwachungsprogramme auf Handys, Computern und Tablets zu installieren. Damit soll zum Beispiel die Kommunikation über verschlüsselte Handydienste wie WhatsApp abgehört werden können. Bislang ist das nur bei Telefonanrufen, E-Mails und SMS möglich. Denn die sogenannten Messengerdienste verschlüsseln eine Nachricht mit dem Zeitpunkt des Versendens. Sie wird erst wieder am Empfängertelefon entschlüsselt. Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) hatte daher schon länger gefordert, die Überwachung mittels einer Software möglich zu machen.


Allerdings hatte das Bundesverfassungsgericht 2008 und 2016 bereits in zwei Verfahren entschieden, dass das heimliche Ausforschen eines informationstechnischen Systems verfassungsrechtlich nur dann zulässig ist, wenn Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein „überragend wichtiges Rechtsgut“ bestehen. Ansonsten sei dieser schwere Eingriff in die Persönlichkeitsrechte durch Software wie einen Bundestrojaner nicht zu rechtfertigen. Mit der Neuregelung ist der Einsatz solch einer Software allerdings nicht mehr nur gegen schwere Straftaten wie Terrorismus erlaubt, sondern auch bei kleineren Delikten, wie gewerbsmäßiger Hehlerei oder Steuerhinterziehung. Die Änderung wurde kurzfristig an ein anderes Gesetzesverfahren angehängt.


Kritik von der Opposition


In der Debatte kritisierte die Opposition das Vorhaben scharf. „Aus einer Ausnahmemaßnahme zur Terrorabwehr soll eine Standardmaßnahme der Politik werden“, sagte Jörn Wunderlich (Linke). Was die Regierung plane, sei größer als der große Lauschangriff in den 90er-Jahren. Es sei am Bundesrat vorbei und ohne Beteiligung der Datenschutzbeauftragten sowie ohne öffentliche Diskussion durchgebracht worden. Hans-Christian Ströbele (Grüne) betonte, es gehe um einen operativen Eingriff in die Grundrechte. „Dieses Gesetz muss spätestens in Karlsruhe fallen.“ Die Koalition verteidigte das Vorhaben. Es gebe daran „nichts, was man skandalisieren muss“, erklärte Patrick Sensburg (CDU). „Die Täter kommunizieren heute digital.“ Die Polizei dürfe in ihrer Verfolgung nicht zurückbleiben. Johannes Fechner (SPD) unterstrich, die Regelung folge „klaren rechtstaatlichen Grundsätzen“.


Bürgerrechtler laufen Sturm. Ulf Buermeyer von der Berliner Gesellschaft für Freiheitsrechte kritisiert: „Wenn der Staat einen Computer, ein Tablet oder ein Handy hackt, dann macht er Betroffene zu gläsernen Menschen.“ Seine Vereinigung prüfe eine Verfassungsklage.⇥Stefan Kegel

zurück

Unterstützen Sie uns!

Investieren Sie in die Freiheit — mit Ihrer Spende für die FDP Neu-Ulm.

Neben der Stimme am Wahltag und der Mitgliedschaft ist die Spende die dritte wesentliche Säule für die Unterstützung einer Partei durch die Bürger.

Spenden sind ein wichtiger und sehr persönlicher Beitrag des einzelnen Bürgers für die Politik seiner Wahl und Ausdruck persönlicher Willensbekundung. 

mehr zum Thema Spenden

Datenschutzeinstellungen

Diese Webseite nutzt Cookies und tauscht Daten mit Partnern aus. Mit der weiteren Nutzung wird dazu eine Einwilligung erteilt. Weitere Informationen und Anpassen der Einstellungen jederzeit unter Datenschutz.