Ausbaubeiträge... wir wollen eine Darstellung der neuen Gesetzeslage
03. März 2016
Lesen SIE dazu bitte unseren Prüfantrag...
Herrn Oberbürgermeister Neu-Ulm, den 2. 3. 2015
Gerold Noerenberg
Rathaus Neu-Ulm
Prüfantrag: Änderung des Straßenausbaubeitragrechts
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
der Bayerische Landtag hat am 25.2.2016 den Gesetzentwurf der CSU zur Änderung des KAG beschlossen, das damit wie geplant zum 1.4. d.J. in Kraft treten kann.
Grundsätzlich soll an der Beitragsfinanzierung der kommunalen Infrastruktur festgehalten werden, dabei aber die Interessen der Anlieger (über die 2014 eingeführte Verrentung der Ausbaubeiträge hinaus) und der Kommunen und Gemeinden in einen gerechten Ausgleich gebracht werden.
Kommunen und Gemeinden können alternativ anstelle der bisherigen Ausbaubeiträge „jährlich wiederkehrende Beiträge“ nach dem Vorbild von Rheinland-Pfalz erheben. Im Gesetz ist zur Entlastung der Beitragszahler festgeschrieben, dass der Ausbauaufwand auf das Notwendige zu beschränken ist.
Im Namen der FDP Fraktion stelle ich folgenden Prüfantrag:
- Die Verwaltung stellt im Stadtrat die in Neu-Ulm geltende Straßenausbaubeitragssatzung und Änderungen durch Umstellung auf „jährlich wiederkehrende Beiträge“ nach dem Vorbild Rheinland-Pfalz gegenüber.
- Sie stellt „die Beschränkung des Ausbauaufwandes auf das Notwendige zur Entlastung der Beitragszahler“ dar.
- Sie stellt abgeschlossene, laufende und künftige Maßnahmen, die dem KAG unterliegen, vor und zeigt auf, welche in künftige Kostenkalkulationen einbezogen werden müssen.
- Zur Beratung lädt die Verwaltung den Experten im Ausbaubeitragsrecht, Rechtsanwalt Wolfgang Schubaur aus Burgau ein.
- Der Stadtrat prüft, „jährlich wiederkehrende Beiträge“ nach dem Vorbild von Rheinland-Pfalz einzuführen.
Begründung:
Wir wollen die beste Lösung für Neu-Ulm und ihre Bürger.
Immer wieder haben sich Anlieger an Straßen, die umgestaltet und saniert werden über Ausbaubeiträge beschwert und diese als ungerecht empfunden. Daran hat auch die Möglichkeit der Verrentung und Ratenzahlung nichts geändert.
Der Bayerische Landtag hat sich im vergangenen Jahr in einem Arbeitskreis für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport und in einer Expertenanhörung des gleichnamigen Ausschusses intensiv mit Verbesserungsmöglichkeiten des Straßenausbaubeitragsrechts beschäftigt, um einen gerechten Ausgleich der unterschiedlichen Interessenlagen zu finden.
Der genaue Gesetzeswortlaut steht fest. Der Bayerische Gemeindetag gibt Kommunen und Gemeinden Satzungsmuster an die Hand.
Um von den neuen Möglichkeiten Gebrauch machen zu können, ist eine Bestandsaufnahme und ein Ausblick auf geplante Maßnahmen notwendig. Neu-Ulm kommen dabei die Erhebungen des KAP und des Straßeninfrastrukutmanagements als Grundlage zugute.
Wir bitten um baldige Beratung und Beschlussfassung.
Mit freundlichen Grüßen
Christa Wanke für die Fraktion