Theaterkarten für die NU StadträteInnen

06. Dezember 2014

Lesen Sie bitte die SWP...
K.M: Wöhner hat recht!
Wir, die FDP Fraktion,  sind nicht dort !!!

Ehrentickets für Neu-Ulmer Stadträte sorgen für Ärger

Das Theater Neu-Ulm will mit Premierenkarten den Stadtrat beeinflussen, mutmaßt Karl-Martin Wöhner (SPD). Auch im Neu-Ulmer Rathaus wird das Angebot der Ehrentickets kritisch beurteilt.

EDWIN RUSCHITZKA | 0 Meinungen

"Auf den nächsten Freitag laden wir SIE mit Partner(in) auf Ehrenticket zu einer Erstaufführung." Diese Mail haben am 30. November alle 44 Neu-Ulmer Stadträtinnen und Stadträte von Claudia Riese und Heinz Koch erhalten. Es geht um die Premiere des Stücks "Anderthalb Stunden zu spät", die am Freitag im Neu-Ulmer Theater lief. SPD-Stadtrat Karl-Martin Wöhner hat das im Rathaus überprüfen lassen. Dort wird die Einladung kritisch gesehen. Denn der Stadtrat soll am 17. November bei der Etatverabschiedung auch über den umstrittenen, auf 120.000 Euro erhöhten Zuschuss fürs Theater befinden.

Ende September hatten die Neu-Ulmer Stadträte ein Schreiben aus dem Rathaus erhalten, in dem sie darauf hingewiesen wurden, dass der Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung (§ 108e des Strafgesetzbuchs) erweitert worden ist. Darin heißt es, dass sich künftig auch kommunale Mandatsträger, also Stadträte, strafbar machen, wenn sie einen "ungerechtfertigten Vorteil" annehmen. Erst recht, wenn dafür vielleicht eine Erwartung dahintersteckt. Und genau das mutmaßt auch der SPD-Mann Wöhner.

Rückblende: Am 10. November hatte der Fachausschuss für Bürgerdienste, Familie und Kultur über die Zuschüsse ans Neu-Ulmer Theater zu befinden. Die Theater-Macher hatten es versäumt, rechtzeitig einen Antrag zu stellen. Daraufhin war der Zuschuss von der Fachabteilung im Rathaus von 115.000 auf 100.000 Euro gekürzt worden. Wie es aus SPD-Kreisen heißt, soll sich OB Gerold Noerenberg hinter den Kulissen mit der SPD dahingehend abgesprochen haben, dass diese den Antrag stellt, die Zuschüsse nicht abzusenken, sondern auch noch zu erhöhen. Dem war Rudolf Erne (SPD) in der Sitzung, eigenen Worten nach, auch im Namen von CSU und PRO nachgekommen.

Das Ganze war in der SPD, wo es auch eine Gegenstimme gab, umstritten. Die Argumentation der Kritiker: Hätte Noerenberg selbst den Antrag gestellt, hätte man ihm das als Dankeschön für die Unterstützung im OB-Wahlkampf auslegen können. Tatsächlich hatte nicht nur Theatermacher Heinz Koch persönlich, sondern auch das Theater als Institution in einer Zeitungskampagne für die Wiederwahl Noerenbergs geworben. Im März war das vom unterlegen Lager aus SPD, Grünen, Freien Wählern und FDP massiv beanstandet worden: Ein Theater, das städtische Zuschüsse erhält, hätte sich zurückhalten sollen.

Inzwischen haben sich die Zeiten im Neu-Ulmer Stadtrat geändert. Es regiert eine Art große Koalition, bestehend aus der CSU, den Bürgern PRO Neu-Ulm und Teilen der SPD um die neue Fraktionschefin Antje Esser. Am Mittwoch, 17. November, steht der Haushaltsplan zur Verabschiedung an. Erst danach können die erhöhten Zuschüsse ans Theater tatsächlich fließen, die im Übrigen aus Mehreinnahmen bei den Kita-Gebühren querfinanziert werden. Auch das war den Grünen, der FWG, der FDP und dem SPD-Mann Wöhner sauer aufgestoßen.

Die Ehrentickets hat Wöhner rechtlich würdigen lassen: "Verstößt der Stadtrat gegen den Paragraphen 108e des StGB, wenn er die Einladung annimmt?", wollte er wissen. Die Antwort von Justiziar Thomas Hofmann: "Die Einladung erfolgte noch vor dem Stadtratsbeschluss über den Haushalt, also zur Unzeit. Maßgeblich ist, ob die Entscheidungsfreiheit des jeweiligen Mandatsträgers beeinflusst werden soll. Als Dankeschön nach dem Haushaltsbeschluss wäre diese Einladung unproblematisch. Vor dem Haushaltsbeschluss zielt sie offensichtlich darauf ab, die Stimmung zu beeinflussen. Dies ist neuerdings strafbar, und zwar für beide Seiten. Ich würde Ihnen abraten, diese Einladung anzunehmen."

Heinz Koch sagte am Freitag dazu, dass eine Ehrenkarte nicht immer automatisch auch eine Freikarte sei. In seiner Einladung an die Stadträte heißt es dagegen: Wer seine Ehrenkarte telefonisch bestellen will, soll "bitte das Zauberwort Stadtrat Neu-Ulm aufsprechen".

Aus dem § 108 des StGB

Gesetzestext "Wer als Mitglied einer Volksvertretung des Bundes oder der Länder einen ungerechtfertigten Vorteil für sich oder einen Dritten als Gegenleistung dafür fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, dass er bei der Wahrnehmung seines Mandates eine Handlung im Auftrag oder auf Weisung vornehme oder unterlasse, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft." Und das gilt neuerdings auch für Stadträte.

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