Multi-Kultihaus

14. Februar 2017

Der Ansatz Wohnraum für anerkannte Asylsuchende und Obdachlose zu schaffen, ist richtig.
Wir wünschen uns aber ...
Lesen SIE bitte die SWP

... dass zuvor mit dem Landkreis geklärt wird, ob nicht der fertig hergestellte "SPEICHER" mit 120 Wohneinheiten zumindest teilweisse dafür genutzt werden kann.

 

Wohnen im Multikulturhaus

Stadtplanung Seit 12 Jahren ist das Gebäude in Neu-Ulm Gewerbegebiet leer. Jetzt soll dort eine Erstanlaufstelle für anerkannte Asylbewerber entstehen. Von Edwin Ruschitzka


Die Zeppelinstraße 35 war bis 2005 eine Adresse, die bundesweite Schlagzeilen machte. Islamistische Hassprediger hatten mit ihrer extremen Koran-Auslegung von Neu-Ulm aus zur Gewalt aufgerufen. 2005 wurde der Moscheeverein verboten, wurde das so genannte Multikulturhaus vom Freistaat Bayern beschlagnahmt. Im vergangenen Jahr hat es die Stadt Neu-Ulm vom Freistaat erworben. Am Donnerstagnachmittag wird im Fachausschuss für Hochbau und Bauordnung darüber beraten, ob dort in Zukunft anerkannte Asylbewerber untergebracht werden können.


Geht es nach dem Willen der Stadtverwaltung, dann sollen die Stadträte im Fachausschuss dem auch so zustimmen. Die Stadt will das mit diversen Baumängeln behaftete Gebäude für etwa 255 000 Euro umbauen lassen, dort Schlafsäle, Einzel- und Gemeinschaftszimmer, Santitäranlagen und auch Mehrzweckräume einrichten. Zu diesen Kosten kommt noch der Kaufpreise in Höhe von 70 000 Euro hinzu, die die Stadt dem Freistaat beim Kauf überwiesen hat.


In das Mulitkulturhaus sollen nach dem Umbau bereits in diesem Jahr etwa 30 anerkannte Asylbewerber und deren Familien einziehen und vorübergehend wohnen. Wobei Stadtbaudirektor Markus Krämer das Wort „wohnen“ ungern hört. Der Grund: Das ehemalige Multikulturhaus liegt mitten in einem Gewerbegebiet. Und in solchen Gewerbegebieten ist dauerhaftes Wohnen verboten. Wird gegen diese Vorschrift verstoßen, schreitet die Stadt gerne einmal ein, beispielsweise im Orange Hotel in der Dieselstraße oder in einem Firmengebäude in der Böttgerstraße. Die Räume in der Böttgerstraße hatte der Besitzer, wie berichtet, an Privat vermietet. Alle Mietparteien erhielten nach dem späten Einschreiten der Stadtverwaltung im vergangenen Jahr die Kündigung.


Die Gesetzeslage ist nicht ganz einfach: Nicht anerkannte Asylbewerber dürfen seit 2014 in Gewerbegebieten untergebracht werden, hat der Gesetzgeber mit dem so genannten Flüchtlingsunterbringungs-Maßnahmengesetz beschlossen. Dagegen ist dort die Unterbringung von anerkannten Asylbewerbern weiter verboten, weil dann von dauerhaftem Wohnen auszugehen ist.


Die Stadtverwaltung begegnet diesen gesetzlichen Vorgaben mit einem Kniff: Das umgebaute Multikulturhaus soll als so genannte Erstanlaufstelle eingestuft werden. Anerkannte Asylbewerber, die aus ihren Unterkünften ausziehen müssen, werden, bevor sie auf der Straße stehen, dort erst einmal einziehen. Vor dort aus sollen dann sie auf andere Wohnungen verteilt werden – sofern diese überhaupt vorhanden sind.


„Wir brauchen dringend Wohnraum“, sagt Thomas Nägele, der in der Stadt Neu-Ulm auch für die Unterbringung der Obdachlosen zuständig ist. Im vergangen Jahr hat er 15 Asylbewerber und deren Familien unterbringen müssen. „Bedarf ist weiter vorhanden, und der kann von heute auf morgen entstehen, wenn die Familien von anerkannten Asylbewerbern dann unverhofft vor der Türe stehen.“

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