Strassenausbaubeitragssatzung... ein trockenes Thema?

13. November 2017

die FDP NU hat informiert....
Lesen SIE bitte die NUZU und die  SWP..

http://www.swp.de/ulm/lokales/ulm_neu_ulm/beitraege-fuehren-zu-zorn-und-aufruhr-24069431.html

Wer soll die Straßenausbaubeiträge bezahlen?
Ärger Rechtsanwalt Wolfgang Schubaur über den Dauerstreit ob Anlieger oder die Gemeinschaft löhnen muss

Von Gerrit-R. Ranft

Neu-Ulm Möglicherweise kommt nun Bewegung in die seit Langem wegen des Streits um Straßenausbaubeiträge festgefahrenen Fronten zwischen Verwaltung und Stadtrat auf der einen und vielen Stadtbürgern auf der anderen Seite. Für diesen Mittwoch steht das Thema auf der Tagesordnung des Stadtrats. Zur Vorbereitung hatte am vergangenen Freitag die FDP-Ratsfraktion den Burgauer Rechtsanwalt Wolfgang Schubaur schon mal zu den Beiträgen referieren lassen. Schubaur, der anfangs Abteilungsleiter im Günzburger Landratsamt, danach zwölf Jahre lang Bürgermeister in Burgau war und heute eine Anwaltskanzlei für öffentliches Bau-, Verwaltungs- und Immobilienrecht unterhält, sortierte erst mal zwischen Erschließungs- und Ausbaubeiträgen. Niemand mokiere sich über Erschließungsbeiträge, wenn er ein Baugrundstück erwerbe. Der Bauherr rechne einfach damit, dass die Gemeinde 90 Prozent der Kosten für die Bereitstellung von Wasser, Strom und Abwasser auf den Käufer übertrage. Völlig anders aber gehe der Bürger mit den Straßenausbaubeiträgen um, die in Bayern fällig werden, sobald eine vorhandene Straße ausgebaut und damit verbessert werde.

Das Thema provoziere geradezu zum Streit, weil es von Land zu Land, von Kommune zu Kommune anders ausgelegt werde. Neu-Ulm hielt Schubaur für „den idealen Standort, weil von hier aus nach Baden-Württemberg geblickt wird, das den Ausbaubeitrag nicht kennt“. Und die Straßen dort seien nicht schlechter als in Bayern, erklärte Schubaur den 35 abendlichen Zuhörern im Barfüßer. Aber selbst im Freistaat verliefen die Frontlinien völlig unterschiedlich. Die Stadt München habe die Satzung zur Erhebung der Ausbaukosten abgeschafft, weil ihr die Berechnung viel zu teuer geworden sei. Schongau und Immenstadt weigern sich laut Schubaur, eine solche Satzung überhaupt erst aufzustellen. In den Landkreisen Neu-Ulm und Günzburg hätten alle Gemeinden eine Abgabensatzung erlassen, in den Landkreisen Unterallgäu und München nur einige wenige.

Schubaur listete die Vielschichtigkeit des Problems auf. Während für den reinen Straßenunterhalt keine Umlage fällig werde, entstehe sie automatisch mit dem Ausbau von Kreuzungen, Rad- und Gehwegen, Rinnen, Randsteinen, Parkplätzen, Beleuchtung und Grünanlagen. Das Innenministerium rate allerdings davon ab, die von den Lechwerken angeregte Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED umzulegen. Die Stadt Weißenhorn verzichte schon darauf. Theoretisch könne auch die Neuanlage eines Kinderspielplatzes umgelegt werden. „Ein heißes Thema“ bildet laut Schubaur auch die Unterscheidung nach Anlieger-, Haupterschließungs- und Hauptverkehrsstraßen, deren Ausbaukosten in unterschiedlicher Höhe umgelegt würden. Schubaur bezog sich wiederholt auf die Situation in Finningen nach dem Ausbau der dortigen Staatsstraße 2021 als Hauptverkehrsstraße.

In Unterhaching vertritt Schubaur als Anwalt die Anlieger eines Straßenzugs, die bei Grundstücksgrößen bis zu 400 Quadratmetern zwischen 25 000 und 30 000 Euro an Ausbaukosten tragen sollen. „In Deutschland herrscht allgemein ein großer Streit um diese Abgaben“. Eine denkbare Lösung sieht Schubaur im Vorgehen der Stadt Pirmasens in Rheinland-Pfalz, das Bayerns CSU allerdings bereits als Popanz verleumdet habe. Dort werden Ausbauumlagen auf alle Bewohner als „wiederkehrender Beitrag“ mit jährlich 78 Euro für 600 Quadratmeter Grundstücksgröße übertragen. Das funktioniere genauso, wie in Neu-Ulm und anderswo die Gebühren für Abwasser und Müllentsorgung eingezogen würden.

Schubaur rechnet damit, dass sich bis zu den Landtagswahlen im kommenden Jahr schon noch einige Diskussion zum Thema ergeben werde. Er riet zugleich aber auch dazu, eingegangene Beitragsrechnungen innerhalb der Monatsfrist zu begleichen, „denn Sie sind bis jetzt noch beitragspflichtig.“ Das hindere niemanden, gegen den Beitrag Widerspruch einzulegen oder gar zu klagen. Allerdings liege dem Verfassungsgerichtshof bereits eine Popularklage zweier Verbände vor. Schubaur riet dem Freistaat dazu, bei einem Haushaltsvolumen um 60 Milliarden Euro auf 60 Millionen zu verzichten und sie den Kommunen als Ausbaubeitrag zu überweisen.

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