Wohnen im Gewerbegebiet... normalerweise bis auf ..

15. März 2017, 22:00Uhr

...wenige Ausnahmen verboten!
Lesen SIE bitte die SWP...

Höchstens drei Monate im Hotel

Entscheidung Ab wann ist im Gewerbegebiet eine Herberge eine Wohnung? Statt eines Urteils gab es gestern einen Vergleich.


Neu-Ulm/Augsburg. Darf ein Hotel in einem Neu-Ulmer Gewerbegebiet dauerhaft möblierte Apartments vermieten, wie im Orange Hotel geschehen? Um diese Frage ging es gestern vor dem Verwaltungsgericht Augsburg. Die Antwort: jein. Ein Urteil gab es nicht, die Stadt hat einen Vergleich mit dem Betreiber des Orange Hotels geschlossen. Der sieht vor, dass die Apartments im Hotelkomplex für bis zu drei Monate am Stück vermietet werden dürfen, berichtet auf Anfrage Thomas Hofmann, der Justiziar der Stadt: „Jegliche weitere Wohnungsnutzung darüber hinaus ist untersagt worden.“


Wohnungen versus Gewerbe


Der Konflikt schwelt seit einem Jahr. Damals hatte die Stadt herausgefunden, dass der Eigentümer in der Dieselstraße neben 68 normalen Hotelzimmern auch 120 Ein-Zimmer-Apartments betreibt. Was im Gewerbegebiet allerdings unzulässig ist. Das Ansinnen des Betreibers, die Apartments in dauerhafte Wohnungen umzuwandeln, hatte der Bauausschuss vergangenes Jahr abgelehnt. „Wir müssen schauen, dass permanente Wohnungen im Gewerbegebiet nicht unsere Gewerbe verdrängt“, sagte Hofmann über die gestrige Einigung. Auch mit Blick auf andere Interessenten, die Ähnliches vorhätten.


„Drei Monate tolerieren wir, dann ist Schluss.“ Das Orange Hotel habe sechs Monate gefordert, „wir haben uns dann in der Mitte getroffen“, sagt der Justiziar. Stadtbaudirektor Markus Krämer ergänzte, dass es im Gesetz keine Frist gibt: Denn eine Beherbergung im Gewerbegebiet ist erlaubt, Wohnen grundsätzlich aber nicht. Der Eigentümer des Orange Hotels hat jetzt bis Ende März Zeit, den Vergleich zu prüfen, dann wird er rechtswirksam. Thomas Hofmann: „Wir gehen davon aus, dass er hält.“ ⇥cl

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