Ehrenamt als Kriterium für Vergabe von Bauplätzen?

22. November 2017

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Ehrenamt ist kein Kriterium

Kommentar Christine Liebhardt über die Vergabe von Bauplätzen


Es ist ein reichlich absurder Vorschlag, den die Neu-Ulmer CSU da gemacht hat: Bewerber, die sich nennenswert in jenem Stadtteil ehrenamtlich engagieren, in dem sie ein Haus bauen wollen, sollen bei der Vergabe von entsprechenden Plätzen bessere Chancen haben. Schließlich, so steht es im entsprechenden Antrag der Stadträte Johannes Stingl und Bernhard Maier, würden derartige Aktivitäten für soziale Stabilität im Stadtteil sorgen.


Freiwilliges Engagement kann gar nicht genug gefördert werden. Aber bei allem Verständnis dafür, selbiges belohnen zu wollen – wie soll so ein System funktionieren? Mehr als 2000 Menschen wollen allein Am Ulmer Hofgut in Ludwigsfeld bauen. All ihre Bewerbungen müsste die Verwaltung auf ehrenamtliche Tätigkeiten prüfen und entscheiden, welche mehr wert ist und einen auf der Liste nach oben bringt. Die Mitgliedschaft in der Freiwilligen Feuerwehr? Das Engagement in der Kirche? Oder der Botengang für Senioren? Die Verwaltung müsste einen Katalog für Ehrenämter erstellen und entscheiden, welche anderen Kriterien dafür weniger gewichtet werden. Das ist nicht zu leisten. Jedem, der sich freiwillig für das Gemeinwohl einsetzt, gebührt Respekt. Ein Kriterium bei der Vergabe von Bauplätzen kann das Ehrenamt aber auch in Zukunft nicht sein.

Wartezeit geht vor Kinderanzahl

Baugebiet Am Ulmer Hofgut gehen die meisten Plätze an Familien. Engagement im Ehrenamt ist vorerst kein Kriterium.


Neu-Ulm. „Wir wollten die Vergabekriterien allgemein auf den Prüfstand stellen.“ So begründete CSU-Stadtrat Bernhard Maier im Finanzausschuss den Antrag seiner Fraktion, die Verwaltung möge prüfen, ob bei der Vergabe der Bauplätze im Neubaugebiet Am Ulmer Hofgut in Ludwigsfeld zusätzliche Kriterien für Bewerber möglich sind – so etwa eine bevorzugte Behandlung bei ehrenamtlichem oder sozialem Engagement im Stadtteil. Oder wenn dort ein Gewerbe betrieben wird.


Dem Vorschlag erteilte die Verwaltung eine Absage – zumindest in diesem Baugebiet. Denn die Daten liegen nicht vor und können auch „ohne erheblichen Zeitverzug nicht nacherhoben werden“, heißt es in der Sitzungsvorlage. Bei künftigen Bewerbungen sollen ehrenamtliche und gewerbliche Aktivitäten aber zumindest abgefragt werden.


Diskutiert wurde vor allem über die beiden klassischen Vergabekriterien für die Zuteilung von Grundstücken: Wartezeit und Anzahl der Kinder. Um die 2300 Bewerbungen gibt es für 79 Bauplätze. 20 Prozent davon gehen an Bewerber ohne, 80 Prozent an Bewerber mit Kindern. Entscheidend ist bei letzteren jedoch nicht die Größe der Familie, sondern die Wartezeit, erläuterte Anja Nuding von der Abteilung Liegenschaften dem Ausschuss: „Die Dauer der Wartezeit wird das Rädchen sein, nach dem sich eine Rangfolge ergibt.“⇥cl

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