Strassenausbaubeiträge... bald Geschichte?

05. Januar 2018

Lesen SIE bitte die NUZ...
die FDP Fraktion hat dies Thema2016 als erste Fraktion in den Stadtrat geholt.. und 2017 wieder.
Nachdem die "wiederkehrenden Beiträge" nicht umsetzbar waren, haben wir uns als erste für die Abschaffung und Ersatz der Gelder durch das Land ausgesprochen!

Das Kreuz mit dem Straßenausbaubeitrag
Hintergrund Warum sich die CSU im Landtag so schwer damit tut, die von Haus- und Grundeigentümern so heftig kritisierte Abgabenregelung abzuschaffen – und warum ihr am Ende wohl doch nichts anderes übrig bleiben wird

Von Uli Bachmeier

München Gesetz? Was heißt hier Gesetz? Das Gesetz ist ungerecht! Das Gesetz muss weg! – So lautet das Hauptargument derjenigen Bürger, die in Bayern landauf, landab gegen Straßenausbaubeiträge mobil machen. Aus ursprünglich lokalen Protesten hat sich längst eine landesweite Bewegung gebildet, die durch die Ankündigung der Freien Wähler, noch vor der Landtagswahl 2018 ein Volksbegehren gegen die verhassten Beiträge zu starten, zusätzliche Dynamik erhielt. Das bringt, wie berichtet, die CSU-Fraktion im Landtag so massiv unter Druck, dass sie sehr wahrscheinlich schon bei ihrer Klausur in Kloster Banz in knapp zwei Wochen die Abschaffung der gerade erst reformierten gesetzlichen Regelungen beschließen wird. Doch sie tut sich damit noch schwer. Das hat Gründe.

Die Rechtslage: Bisher wurden in Bayern Beiträge von Haus- und Grundbesitzern sowohl für die Erschließung als auch für den Straßenausbau im Ort erhoben, nicht aber an Staats- oder Kreisstraßen. Das Argument: Während die großen Straßen in vollem Umfang der Allgemeinheit zugute kommen, bringen die reinen Ortsstraßen den Anliegern „besondere Vorteile“. So steht es seit 1974 im Gesetz. Deshalb sollen die Gemeinden die Grundeigentümer finanziell beteiligen – nicht an einfachen Sanierungen, wohl aber an Herstellung oder Erneuerung einer Straße. Die Rechtmäßigkeit dieser Beiträge kann, wie sich aus höchstrichterlichen Urteilen ergibt, nicht in Zweifel gezogen werden. Aber ist es auch gerecht?

Problem Nummer 1: Viele Bürger empfinden es als ungerecht, dass nur ein Teil der Kommunen in Bayern Straßenausbaubeiträge erhebt, der Rest aber nicht. Nur 1492 oder knapp 73 Prozent der bayerischen Gemeinden hatten bis vor kurzem eine Straßenausbaubeitragssatzung (kurz: „Strabs“), aber längst nicht alle haben sie vollzogen und ihre Bürger zur Kasse gebeten. Die Folge: Der eine zahlt, der andere nicht.

Problem Nummer 2: Auch innerhalb der Kommunen gibt es immer wieder Ungereimtheiten. Wie hoch der Anteil für den Grundeigentümer ist, hängt laut der Mustersatzung des Gemeindetags zum Beispiel davon ab, ob er an einer „Anliegerstraße“, „Haupterschließungsstraße“ oder „Hauptverkehrsstraße“ wohnt. Außerdem kommt es für die Gesamtkosten, die Grundlage der Beitragsberechnung sind, darauf an, was konkret gemacht wird. Werden nur Fahrbahn und Gehweg erneuert? Oder werden auch noch Radweg, Grünflächen oder Parkplätze angelegt? Das bedeutet unterm Strich: Wer sich mit den Details nicht genau auseinandersetzt, kann den Eindruck gewinnen, dass die einen mehr, die anderen weniger bezahlen.

Problem Nummer 3: Wie hoch die Beiträge sind, hängt von der Grundstücksgröße und der Nutzbarkeit des Grundstücks ab, nicht aber von seiner tatsächlichen Nutzung. Die Vermögensverhältnisse der Eigentümer spielen keine Rolle. Überspitzt gesagt: Ob Eigentümer eines Mietshauses, Chefarzt mit Villa oder Rentnerin mit kleinem Haus – vor der „Strabs“ sind alle gleich. Das wird als sozial ungerecht empfunden. Die Geschichte von der armen Rentnerin, die mehr bezahlen musste, als ihr altes Häuschen wert ist, ist allerdings eine Mär. Weder im Petitionsausschuss des Landtags noch beim Gemeindetag sind solche Fälle bekannt. Fünfstellige Beträge seien nur in Einzelfällen für besonders große und wertvolle Grundstücke fällig geworden.

Problem Nummer 4: In vielen Gemeinden, so heißt es immer wieder im Landtag, seien die Bürger nicht ausreichend über ihre Rechte aufgeklärt worden – etwa dass der Beitrag gestundet, abgestottert oder in besonderen Härtefällen teilweise erlassen werden kann.

Neue Probleme: Verschärft wird der Ärger in jüngster Zeit vor allem durch zwei Umstände. Zum einen steigt die Zahl der Betroffenen, weil bayernweit immer mehr Straßen, die in den 70er oder 80er Jahren gebaut wurden, erneuert werden müssen. Zum anderen sind die Baukosten gestiegen. Das heißt: Mehr Leute müssen zahlen und sie müssen mehr zahlen. Über 60 Millionen Euro pro Jahr kamen da in ganz Bayern in jüngster Vergangenheit zusammen.

Die erste Reform: Der Landtag hat darauf reagiert und versucht, das System erträglicher zu gestalten, indem er den Gemeinden die Möglichkeit einräumte, wiederkehrende Beiträge einzuführen. Die Grundeigentümer zahlen dann jährlich kleine Summen und nicht alles auf einen Schlag. Die Soll-Regelung im Gesetz aber tasteten die Abgeordneten aus politischen Gründen nicht an. Um keine neuen Ungerechtigkeiten zu schaffen, sollte es in den einzelnen Gemeinden so bleiben, wie es war: Wo bisher schon Beiträge erhoben werden, sollte dies weiter geschehen, wo nicht, da eben nicht. Damit waren am Ende alle einverstanden – CSU, SPD, Freie Wähler und Grüne. Außerdem wurde vereinbart, erst die Wirksamkeit der Reform zu prüfen und dann noch einmal zu diskutieren.

Das Gerichtsurteil: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof zeigte sich mit dieser lockeren Auslegung der Soll-Bestimmung nicht einverstanden. In einem Urteil im November 2016 bekräftigten die Richter: Sollen heißt Müssen. Gemeinden sind demnach auch dann dazu verpflichtet, Beiträge zu erheben, wenn es ihnen finanziell gut geht. Daraufhin kündigte Innenminister Joachim Herrmann (CSU) an, dass sich die staatliche Rechtsaufsicht an dem Urteil orientieren werde. Über die Landratsämter wurden die Gemeinden angewiesen, Satzungen zu erlassen und auch zu vollziehen.

Das politische Dilemma: Der Protest gegen die Beiträge hat sich mittlerweile ausgeweitet und verhärtet. Im Landtag haben die Freien Wähler den Konsens mit den anderen Fraktionen aufgekündigt. Ihre Drohung mit einem Volksbegehren bringt im Wahljahr besonders die CSU unter Druck. Dort ist zwar eine Mehrheit immer noch überzeugt, dass die Beiträge berechtigt sind, weil der Straßenausbau den Anliegern Vorteile bringt und die Beiträge insbesondere finanzschwächere Kommunen dabei unterstützen, die eigenen Straßen in Schuss zu halten. Gegen das Argument, dass jede Straße für alle da ist und deshalb auch alle dafür zahlen sollen, aber ist offenkundig kein Kraut gewachsen. Noch völlig ungelöst ist zudem ein ganz neues Gerechtigkeitsproblem, das die Abschaffung der Beiträge mit sich bringt: Grundeigentümer, die schon bezahlt haben, sind die Gelackmeierten. Die Frage, ob es Rückerstattungen geben kann, birgt neuen Zündstoff.

Nicht alle Bürger werden zur Kasse gebeten

Vor allem Straßen aus den 70er und 80er Jahren müssen in Bayern erneuert werden. Die Anlieger ärgern sich über die hohen Kosten, die auf sie zukommen. Symbolfoto: Jens Büttner/dpa

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