Pressemitteilung der FDP Fraktion
29. Januar 2018, 23:00Uhr
Lese SIE bitte unsere Gedanken zum Thema ÖPNV und Kreisfreiheit
Pressemitteilung der FDP Fraktion Thema: NUXIT 29.1.18
Sehr geehrte Damen und Herren,
Die FDP Fraktion hatte zur Bearbeitung und Begleitung des „Prozesses“ Kreisfreiheit
„externe Betreuung“ beantragt. Abgelehnt.
Inzwischen zeigt sich, dass das absolut sinnvoll gewesen wäre und noch ist.
Erlauben Sie uns, dies am Beispiel ÖPNV zu belegen.
- Die Verwaltung, hier der Oberbürgermeister hat mehrfach im Stadtrat und in den
Bürgerversammlungen zum Thema Kreisfreiheit dargelegt, dass das Thema ÖPNV
ein wichtiges Thema für die Kreisfreiheit darstellt.
Wir haben dabei verstanden, dass ein für Neu-Ulm optimaler ÖPNV nur dann machbar ist, wenn Neu-Ulm die Aufgabenträgerschaft dafür hat. Dies sei in der jetzigen Konstellation, als kreisangehörige Stadt, nicht möglich.
Wir erfahren danach vom Landkreis, dass dies sehr wohl seit vielen Jahren möglich ist.
3 Städte in Schwaben haben, obgleich weiter kreisangehörig, die Aufgabenträgerschaft für den ÖPNV übernommen.
- Als Antwort der Verwaltung darauf ist in der SWP (16.1.18) zu lesen, dass man die
Aufgabenträgerschaft zwar übernehmen könne, aber dass dies vor 10 Jahren bedeutet hätte, dass man die Kreisumlage UND die Kosten für den ÖPNV bezahlen müsse.
Eine erneute Prüfung dieser Frage ist unseres Wissens nach in den letzten Jahren nicht erfolgt.
„…..erklärte am Montag auf Anfrage, dass es diese Gespräche zwischen dem Landkreis und der Stadt vor etwa zehn Jahre tatsächlich gegeben habe – allerdings ohne Ergebnis. Der Grund: Man habe sich damals nicht über die Finanzierung einigen können. Die Stadt hätte weiter die volle Kreisumlage überweisen müssen und hätte dazu dann auch für den ihr übertragenen ÖPNV aufkommen müssen.“ Das wäre eine unfaire Doppelbelastung gewesen. Stier: „So etwas wäre nur mit einem Abstrich bei der Kreisumlage denkbar.“…
Dazu sagt der Landkreis… lesen SIE hierzu die Email des Landrats.
„Die Übernahme der Aufgabenträgerschaft im ÖPNV hat nicht kraft Gesetzes eine Reduzierung der Kreisumlage für die betreffende kreisangehörige Gemeinde zur Folge. Durch den Wegfall der ÖPNV-Zuständigkeit und der gemeindegebietsbezogenen Kosten im ÖPNV reduziert sich allerdings unbestritten der ungedeckte Aufwand des Landkreises in diesem Aufgabenbereich.
Zuständig für die Zuweisung der ÖPNV-Fördermittel des Freistaats Bayern an die Aufgabenträger ist in unserem Regierungsbezirk die Regierung von Schwaben. Sie würde im Fall einer Aufgabenübertragung getrennte Zuweisungsbescheide für die Stadt und den Landkreis erlassen. Allerdings ist nicht davon auszugehen, dass die Zuweisungsbeträge in Summe über die bisherige Zuweisung allein an den Landkreis hinausgehen werden.
Bei den drei kreisangehörigen Städten im Regierungsbezirk Schwaben, die in der Vergangenheit auf Antrag die Aufgabenträgerschaft im ÖPNV übernommen haben, handelt es sich um Lindau/Bodensee, Gersthofen und Donauwörth.
Wie der Kreistag zu diesem Thema beschließen könnte, hinge von Verhandlungen ab. Die Beispiele aus Lindau, Gersthofen und Donauwörth zeigen, dass unterschiedliche Modelle des finanziellen Ausgleichs zwischen Stadt und Landkreis möglich sind. Wie im Rahmen der Sitzung des Kreistages am 15.12.2017 öffentlich geäußert, bin ich zu Gesprächen jederzeit bereit, um hier eine schnelle und für beide Seiten tragbare Lösung zu finden. Dass die Stadt hierbei nicht die volle Kreisumlage zahlt, um gleichzeitig dann auch noch die ÖPNV-Kosten in vollem Umfang zu tragen, dürfte klar sein. Eine sinnvolle, schnelle und faire Regelung halte ich unsererseits für möglich.“
Wir finden uns und die BürgerInnen erneut nicht ausreichend informiert!
Wir haben aufgrund dieser Aussagen bereits einen Antrag zur Klärung gestellt.
Darüberhinaus behalten wir uns einen erneuten Antrag für externe Betreuung, Übernahme der Aufgabenträgerschaft des ÖPNV durch die Stadt Neu-Ulm und ein Ratsbegehren vor.
Alf Schömig für die Fraktion