Bundespolitik.. die Lehren aus Ellwangen?

05. Mai 2018

Lesen SIE bitte den Kommentar der NUZ

Die Lehren aus Ellwangen
Leitartikel Auch das liberalste Asylrecht stößt an eine Grenze, wenn abgelehnte Bewerber nicht abgeschoben werden. Hat der Staat sich ausnutzen lassen?

Von Rudi Wais

rwa@augsburger-allgemeine.de

Nach der Kölner Silvesternacht und dem Anschlag vom Berliner Breitscheidplatz steht jetzt auch eine Kleinstadt auf der Ostalb Pate für alles, was in der deutschen Flüchtlingspolitik schiefläuft. Asylbewerber, die außer Kontrolle geraten, ein Staat, der Mühe hat, das geltende Recht durchzusetzen – und eine Verwaltung, die dem Berg an unerledigten Verfahren einfach nicht Herr werden will. Ellwangen: Das ist seit dieser Woche ein Synonym für Kontrollverlust und politische Überforderung. Ein Menetekel.

Dass Abschiebungen wie in Ellwangen plötzlich aus dem Ruder laufen, dass Piloten sich weigern, jemanden nach Afghanistan oder in den Irak auszufliegen, dass Ärzte in letzter Minute mit einem Attest zur Hand sind oder Pässe auf wundersame Weise verschwinden: Das ist inzwischen ernüchternder Alltag in Deutschland. Jeder Vierte der 230 000 Menschen, die das Land eigentlich längst wieder verlassen müssten, hat nicht einmal eine Duldung – tatsächlich abgeschoben aber wurden im vergangenen Jahr lediglich 24 000 abgelehnte Bewerber. Dabei stößt auch das großzügigste Asylrecht an eine Grenze, wenn es nicht sauber zwischen den Menschen trennt, die unseren Schutz und unsere Hilfe benötigen, und denen, die nur ihr Glück in Deutschland versuchen, die ihren Freunden und Verwandten hinterherziehen oder oder es gar als Operationsbasis für Terror, Drogenhandel und andere kriminelle Machenschaften missbrauchen.

So konsequent der Staat auf der einen Seite Flüchtlingen, die Asyl erhalten, mit Deutschkursen, Ausbildungsmaßnahmen und einer Vielzahl anderer Angebote die Integration erleichtert, so konsequent muss er auf der anderen Seite auch mit abgelehnten Bewerbern umgehen. Das ist nicht nur ein Gebot der politischen Glaubwürdigkeit, sondern eine rechtsstaatliche Pflicht. Wenn ein negativer Bescheid oder ein Angriff auf einen Polizisten wie in Ellwangen keine Folgen für den Bewerber hat: Kann dann in Zukunft nicht jeder kommen? Kapituliert der Rechtsstaat dann nicht vor seinem eigenen Unvermögen? Selbst bei den Grünen setzt sich allmählich die Einsicht durch, dass ein Staat eine einmal getroffene Entscheidung auch durchsetzen muss, wenn er seine eigenen Gesetze und Gerichte nicht diskreditieren will.

Horst Seehofer, der neue Innenminister, möchte Asylbewerber deshalb so lange in speziellen Aufnahmezentren kasernieren, bis deren Verfahren abgeschlossen sind. Wer abgelehnt wurde, kann von dort aus leichter in das Land zurückgeschickt werden, aus dem er (oder sie) kommt – wer bleiben darf, wird einen Platz in einer Stadt oder Gemeinde finden. Dass ausgerechnet die Ereignisse von Ellwangen nun als Argument gegen Seehofers Sammelunterkünfte angeführt werden, ist vor diesem Hintergrund mehr als zynisch. Auch wenn hunderte von Flüchtlingen über Monate auf engstem Raum zusammenleben müssen, rechtfertigt das ja noch keine Schlägereien und Messerstechereien untereinander, geschweige denn Attacken auf Polizisten. Hier zäumen Seehofers Kritiker das berühmte Pferd von hinten auf: Nicht die Unterbringung war in Ellwangen, in Donauwörth und vielen ähnlich gelagerten Fällen das Problem, sondern die Gewaltbereitschaft der Untergebrachten.

In Ellwangen sind nicht nur vier Polizisten bedroht und zwei Streifenwagen demoliert worden. Die randalierenden Flüchtlinge haben den Staat, in dem sie leben wollen, verhöhnt, ihn vorgeführt und zur Zielscheibe ihres Zorns gemacht. Schon deshalb darf dieser Staat ihnen gegenüber jetzt keine falsch verstandene Milde walten lassen. Wer das Asylrecht so missbraucht wie der Mob auf der Ostalb, hat jeden Anspruch auf Asyl verwirkt.

Die Untergebrachten sind das Problem, nicht die Unterkunft

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