Das Bürgerbegehren wurde abgelehnt...! Lesen SIE bitte die NUZ und die SWP...

16. Mai 2018

unseren Redebeitrag stellen wir morgen, am Nachmittag "online".
Weitere Infos folgen diese Tage...
 

Nuxit: Schlappe für Bürgerinitiative     NUZ
Kreisfreiheit Der Neu-Ulmer Stadtrat stellt nach kontroverser Diskussion mit klarer Mehrheit fest: Das Begehren ist rechtlich unzulässig. Die Initiatoren wollen dennoch nicht lockerlassen

Von Michael Ruddigkeit

Neu-Ulm Das Ergebnis fiel nicht ganz so deutlich aus wie vor acht Wochen, als über den Antrag auf Kreisfreiheit entschieden wurde, war aber dennoch klar: Mit 27:13 Stimmen hat der Neu-Ulmer Stadtrat gestern Abend festgestellt, dass das Bürgerbegehren „Nuxit? So geht’s net!“ rechtlich nicht zulässig ist. Ein erneuter Antrag der FDP-Fraktion auf ein Ratsbegehren wurde ebenfalls abgeschmettert. Die Bürgerinitiative wird nun wohl den juristischen Weg beschreiten und die Entscheidung der Stadt entweder von der Rechtsaufsichtsbehörde überprüfen lassen oder vors Verwaltungsgericht Augsburg ziehen. Details werden voraussichtlich morgen bekannt gegeben.

Die mehrstündige Sitzung verfolgten etwa 50 Bürger. Sie erlebten eine Debatte, die teilweise sehr emotional geführt, auch wenn Oberbürgermeister Gerold Noerenberg (CSU) betonte, dass es ausschließlich um die rechtliche Bewertung des Begehrens gehe und nicht um Wohlwollen oder Missfallen. „Wir machen nicht die Spielregeln, sondern wir haben uns daran zu halten.“ Und die Gutachter, die Rechtsanwälte Johannes Mohr und Uwe Lipinski, bekräftigten vor den Räten ihre Auffassung: Das Begehren sei aus mehreren Gründen rechtswidrig. So sei die Abänderung der Fragestellung unzulässig. Zuerst wurden die Bürger gefragt, ob die Bürger dafür sind, dass Neu-Ulm im Landkreis bleibt und die Stadt deshalb auf einen Antrag auf Kreisfreiheit bei der Landesregierung verzichtet. Nachdem die Stadt den Brief nach München zwischenzeitlich bereits gestellt hatte, wurde die Frage nachträglich geändert mit der Formulierung, „dass die Stadt den bereits gestellten Antrag (. . .) widerruft“. Zwar stand auf den Unterschriftenlisten, dass die Bürger die Vertreter des Begehrens ermächtigen, Änderungen vorzunehmen, doch ist dies nach Auffassung von Uwe Lipinski eine unzulässige „Blankovollmacht“.

Johannes Mohr zweifelte an, ob bei dem Begehren überhaupt noch ein „Entscheidungscharakter“ gegeben sei – weil die Angelegenheit inzwischen bei der Staatsregierung liegt und der Stadtrat keinen Einfluss mehr darauf hat – ergo sei auch ein Bürgerbegehren nicht zulässig. Eine gestern vorgelegte Stellungnahme einer Anwaltskanzlei aus Augsburg kommt zu einem ganz anderen Schluss: Das Bürgerbegehren könne durchaus zugelassen werden. Sollte die Sache vor Gericht gehen, „sehen wir durchaus Erfolgsaussichten“, heißt es in dem Schreiben.

„Wir sehen Unterschiede und Widersprüche in den Gutachten“, sagte Alfred Schömig (FDP). Das Quorum sei eindeutig erfüllt. Er bekräftigte seine Meinung: „Hier müssen die Bürger befragt werden.“ Rainer Juchheim (Grüne) sagte, dass die von der Stadt in Auftrag gegebenen Gutachten unbrauchbar für eine Entscheidungsfindung seien. Es brauche daher eine Art „Obergutachten“. Die Gründe für die Ablehnung des Begehrens seien teilweise an den Haaren herbeigezogen, fand Rudolf Erne (SPD). Der Wille der Wähler sei klar erkennbar. „Minimale juristische Verstöße“ könne man tolerieren. Johannes Stingl (CSU) entdeckte in dem Bürgerbegehren hingegen „beachtliche handwerkliche Fehler“, die dazu führten, dass es rechtswidrig sei. Die Initiative hätte mit mehr Sorgfalt vorgehen müssen. Antje Esser (SPD) beklagte, dass die Debatte teilweise mit Unterstellungen und Beschuldigen geführt werde und betonte: „Niemandem ist der Bürgerwille egal.“ Doch jeder einzelne Verstoß führe dazu, dass das Begehren unzulässig sei. „Wer für die Vorlage stimmt, versteckt sich nicht hinter Gutachten, sondern nimmt seine Verantwortung wahr.“ Sie spielte damit auf eine Bemerkung Klaus Rederers an, der als Vertreter des Bürgerbegehrens im Rat sprechen durfte und sagte: „Hier werden Rechtsgutachten eingeholt, um sich von einer Entscheidung freizusprechen.“ An die Räte gewandt, sagte er, er hoffe, dass sie „Herz, Verstand und Charakter“ hätten.

Karl-Martin Wöhner (SPD) brachte ein Szenario ins Spiel, das sich seiner Meinung nach ereignen könnte, wenn die Nuxit-Gegner richtig mobil machten und in der gesamten Region für den Verbleib Neu-Ulms im Landkreis trommelten – um anschließend mit 20 000, 30 000 Unterschriften im bayerischen Innenministerium aufzumarschieren. „Das wäre verheerend.“

Die gestrige Sitzung des Neu-Ulmer Stadtrats stieß auf großes Interesse: Etwa 50 Bürger verfolgten die mehrstündige Diskussion. Am Ende stand der Beschluss: Das Bürgerbegehren zum Nuxit ist rechtlich unzulässig. Fotos: Alexander Kaya

Die Initiative „Nuxit? So geht’s net!“ hält die vorgelegten Gutachten für widersprüchlich und will den Beschluss rechtlich prüfen lassen.

Möglicherweise landet die Sache demnächst vor Gericht.

SWP

https://www.swp.de/suedwesten/staedte/ulm/nuxit-begehren-chancenlos-im-rat-26775608.html

Redebeitrag der Fraktion:
(Das ist nicht wortwörtlich- aber in sehr großen Teilen. Dieser Beitrag drückt das Anliegen der Fraktion aus.

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Noerenberg,
sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen,
sehr geehrte BürgerInnen, die Sie hierher gekommen sind um dieser Sitzung beizuwohnen.

 

Die heutige Sitzung ist für mich eine der wichtigsten der letzten 16 Jahre, in denen ich dem Rat angehören darf.
Wir leben in einer repräsentativen Demokratie und ich habe – wie Sie alle – immer versucht nach bestem Wissen für unsere BürgerInnen zu entscheiden. In all diesen Jahren gab es bei der FDP Fraktion keinen ernsthaften Gedanken, ein Bürgerbegehren auf den Weg zu bringen.

Bei dem Thema Kreisfreiheit ist das anders.
Ich werde heute nicht ausführlich auf das FÜR und WIDER eingehen..
Doch es fehlt uns noch immer eine Auflistung und grobe, zeitliche Taktung der kommenden Kosten ,
z.B. neues Gymnasium mit 40-50 Mio €, neue Büros mit 7 Mio. €., Instandsetzungskosten der Hallen und Gebäude, die wir übernehmen, von etwa 20 Mio. € in den kommenden 10 Jahren, Krankenhauszuschusskosten von voraussichtlich 10 Mio. € in den kommenden 5 Jahren.Wir reden hier von möglichen Kosten – ohne Zuschüsse .. von  70 Mio € Mio. € .

 

Doch der für uns entscheidende Gedanke ist,
dass, wie wir glauben,  dass  die Stadt Neu-Ulm und der Landkreis seit 1972 gut zusammenarbeiten, beide miteinander gediehen sind und prosperieren.
Alle 6 Jahre wählen die BürgerInnen den Stadtrat und den Kreistag. Dies im bisherigen Wissen,
dass die nächsten Wahlen dazu 2020 stattfinden werden.
Wenn nun, aus welchen Gründen auch immer der Stadtrat will, dass Neu-Ulm kreisfrei wird, so verändern wir diese gewachsene politische Struktur so grundlegend, dass aus Sicht der FDP Fraktion der BürgerIn dazu gefragt werden muss!

Sie Herr Oberbürgermeister Noerenberg und auch Sie Frau Esser wurden gewählt als Stadträtin und Oberbürgermeister und als KreisratIn. Sie haben geschworen, dass sie alles tun um Stadt und Landkreis zu schützen und voranzubringen. Inzwischen ist mir nicht klar, wie sie diese beiden Ämter beim Thema Kreisfreiheit zur Deckung bringen  können.
Vielleicht können Sie erklären, warum eine Kreisfreiheit Neu-Ulms den Landkreis voranbringen soll ?
Ich persönlich würde mich als befangen betrachten.

Nun kommt die Interessengemeinschaft und sagt, wir wollen, dass der Bürger entscheidet!
Bürger gehen bei Wind und Wetter und Kälte auf die Straße und sammeln Unterschriften.
Auch wir, FDP und FWG, haben einen Flyer gemacht und allein damit 580 Unterschriften bekommen.

3184 aus unserer Sicht gültige Stimmen wurden abgegeben, benötigt wurden 2615  Unterschriften. Bis zum heutigen Tag sind es  - auch wenn man die 580 Unterschriften nicht zählt,  durch Nachreichung von weiteren Stimmen deutlich mehr als die geforderten 2615 Unterschriften.
Damit ist unserer Ansicht nach das Quorum erreicht.

Die Stadtverwaltung hat 2 Gutachten in Auftrag gegeben, die beide empfehlen, das Bürgerbegehren nicht anzuerkennen.
Erstens seien die Vorgaben, die der Gesetzgeber für ein Bürgerbegehren stellt, nicht eingehalten.
Zweitens dürfe man die 580 Unterschriften der FDP FWG auf verschiedenen Gründen nicht zählen.
Drittens sei damit das Quorum nicht erreicht.

Beginnen mir mit dem Quorum.
Sie haben gehört, dass mit dem heutigen Tag ausreichend Unterschriften vorliegen.
Zum Thema der 580 Unterschriften haben wir Ihnen heute eine Stellungnahme einer anerkannten Anwaltskanzlei aus Augsburg – hier ein Fachanwalt für Verwaltungsrecht – vorgelegt.
Dieser ist der Meinung, dass die Stimmen gezählt werden können.
Zum Thema der Rechtmäßigkeit des Bürgerbegehrens besagt die gleiche Stellungnahme, dass aus Sicht dieser Kanzlei das Bürgerbegehren rechtmäßig ist.

Sie werden verstehen, dass wir in der Kürze der Zeit froh sind, dass es uns gelungen ist einen Termin am Freitag der letzten Woche zu bekommen und eine kurze Stellungnahme zu erhalten.
Es war unmöglich, ebenfalls ein 20 + seitiges Fachgutachten in dieser kurzen Zeit zu erstellen.

Jederzeit, wenn wir heute zu keinem gemeinsamen Ergebnis kommen,
können wir ein ausführliches Gutachten zum Thema der 580 Unterschriften ausarbeiten lassen.
im Übrigen möchte ich darauf hinweisen, dass dieser Stadtrat am 21.3.18 mit seinem Entschluss den Antrag einzureichen, die Situation herbeigeführt hat, dass die IG ihre Fragestellung ändern musste. Wir haben in der Sitzung um Verschiebung des Antrags der CSU und PRO um 1 Monat gebeten, nein beantragt. Wir haben in der Sitzung gesagt, dass die IG bereits 2000 Unterschriften gesammelt hatte. Leider wurde dies abgelehnt.
An dieser Stelle hätten wir uns gewünscht, dass unser Oberbürgermeister sich als Oberbürgermeister aller Neu-Ulmer sieht und bei diese sensiblen Thema darauf hingewirkt hätte, dass CSU und PRO vielleicht doch einen Monat mit ihrem Antrag gewartet hätten.

 

Dasselbe, nämlich die Möglichkeit sich ein ausführliches Rechtsgutachten erarbeiten zu lassen. 
gilt für die IG. Dann können diese Fragen auch vor Gericht geklärt werden.

Herr Oberbürgermeister,            
ich war in 2 Bürgerinformationen, in denen Sie gesprochen haben. In zumindest einer haben Sie öffentlich versichert, dass Sie einem Bürgerbegehren nicht im Weg stehen wollen.
Nun haben wir das Quorum

Nun haben wir 2 Rechtsgutachten gegen die Genehmigung und eine Stellungnahme dafür. Seien Sie versichert, dass wir dafür ebenfalls ein Rechtsgutachten bekommen können.

Wir können nun über die nächsten Monate einen juristischen Weg einschlagen, dessen Ergebnis aus meiner Sicht offen ist.
Wir werden das Vorgehen des Stadtrats öffentlich halten, mit der überörtlichen Presse Kontakt aufnehmen , uns an  Ihren Duzfreund Herrn Innenminister Hermann , der übrigens erst vor kurzem noch ein Loblied auf Bürgerbegehren in Bayern gesungen hat, wenden.
Wir werden jeden Abgeordneten des bayerischen Landtags anschreiben, wir werden uns an den Petitionsausschuss wenden..
und wir werden versuchen, dass die FDP Bayern dies auch in ihrem Landtagswahlkampf thematisiert.

Wollen wir alle das? Eine Lokalzeitung schrieb vor einigen Tagen, dass dies wieder die bestehende Politikverdrossenheit verstärken kann.

Ich sehe 2 Lösungen
Anerkennen wir gemeinsam, dass das Quorum erreicht ist und das Begehren rechtens ist.
Die 2. Lösung  ist erneut ein Ratsbegehren. (Dies wird von unserem beratendem Fachanwalt empfohlen)
Wenn wir anerkennen, dass das Quorum erreicht ist, dass über 3000 BürgerInnen sich mit ihrem Willen äußern wollen, dann könnten wir einstimmig beschließen die Bevölkerung um ihre Meinung zu befragen.
Wir beantragen ein Ratsbegehren….
Wir beantragen namentliche Abstimmung

 

Alf Schömig

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