Digitalpakt Die Schulen warten..:!!

16. Juni 2018

Lesen SIE bitte die SWP..

Bund soll von 2019 an für Digitalisierung zahlen

Bildung Mit einem Milliardenprogramm sollen die Schulen technisch aufgerüstet werden. Das erste Geld könnte im kommenden Jahr fließen. Um die Rechtsgrundlage wird gestritten.


Erfurt. Die Umsetzung des „Digitalpakts Schule“ ist weiter in der Schwebe. Zwar näherten sich Bund und Länder bei der Kultusminister-Konferenz (KMK) in Erfurt an. Doch die verfassungsrechtliche Grundlage des Programms zur Digitalisierung der deutschen Schulen ist nach wie vor offen. Bundes-Bildungsministerin Anja Karliczek (CDU) und die Kultusminister der Länder einigten sich, bis Ende des Jahres eine entsprechende Vereinbarung zu schließen. Karliczek soll einen Entwurf vorlegen. Ziel ist, den Digitalpakt 2019 zu starten.


Ab dann sollen fünf Milliarden Euro in fünf Jahren an die Kommunen fließen, kündigte Karliczek an. „Wir haben letzte Fragen ausgeräumt. In den Ländern kann jetzt der Glasfaserausbau in die Schulen organisiert werden.“


Strittig ist, wie viel Geld die Länder beisteuern müssen. Der Digitalpakt liegt seit einem Jahr auf Eis, weil dafür nach Ansicht des Bundes eine Grundgesetzänderung nötig ist. Das Vorhaben verzögert sich, weil die Bundesregierung die Änderung im Paket zusammen mit weiteren auf den Weg bringen will.


Hamburgs Bildungssenator Ties Rabe (SPD) hatte gefordert, den entsprechenden Artikel notfalls abzukoppeln und separat beschließen zu lassen. Karliczek zeigte sich offen dafür: „Wir sind uns im Kabinett einig, dass wir uns vorstellen können, die Änderung des Artikels 104c auch allein auf den Weg zu bringen.“


Baden-Württembergs Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU) sieht das kritisch: „Ich bin ausgesprochen skeptisch gegenüber einer Grundgesetzänderung, auch wenn sie im schwarz -roten Koalitionsvertrag steht“, sagte sie. Eine Änderung sei unnötig, um den Digitalpakt umzusetzen. Eisenmann koordiniert in der KMK die Positionen der CDU Länderminister.


„Ich bin weiter dafür, als verfassungsrechtliche Grundlage den Artikel 91c des Grundgesetzes zu nehmen, nicht den 104c. So ist es auch in den Eckpunkten zum Digitalpakt vorgesehen.“ Artikel 104c löse nämlich eine Ko-Finanzierung der Länder oder Kommunen von 10-50 Prozent aus. „Deshalb will der Bund ihn ja auch ändern“, vermutet Eisenmann. Grundgesetzänderungen erfordern Zweidrittel-Mehrheiten in Bundestag und Bundesrat. „Die Landesregierung hat noch keine abschließende Haltung, aber es ist bekannt, dass wir – Grüne wie CDU – uns für eine Stärkung des föderalen Systems einsetzen“, sagte Eisenmann. „Wir trauen uns zu, mit Gegenvorschlägen in den Bundesrat zu gehen.“


Die KMK beschloss außerdem eine Neuregelung des Zulassungsverfahrens zum Medizinstudium. Das war wegen eines Urteil des Bundesverfassungsgerichts nötig. Die Wartezeitquote soll abgeschafft werden.


⇥Axel Habermehl (mit dpa)

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