Überregional: Hambacher Forst, die Rodung wird gestoppt!

06. Oktober 2018

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Hambacher Forst: RWE muss Zwangspause einlegen

Umwelt Das Oberverwaltungsgericht Münster bremst in einem Eilbeschluss den Energiekonzern aus. Der BUND sieht seltene Tiere in Gefahr, deshalb darf vorerst kein Kahlschlag stattfinden.


Kerpen/Münster. Die heftig umstrittenen Rodungspläne von RWE im Braunkohlegebiet Hambacher Forst bei Aachen sind vom Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) vorläufig gestoppt worden. Das Gericht entsprach mit seiner überraschenden Entscheidung einem Eilantrag des Umweltverbandes BUND.


Der Essener Energiekonzern RWE wollte in den kommenden Monaten gut 100 Hektar des alten Waldes fällen, um den benachbarten Braunkohle-Tagebau zu erweitern. Umweltschützer hatten dagegen seit Wochen protestiert. Auch an diesem Samstag ist eine Großdemonstration am Hambacher Forst geplant – obwohl die Polizei die Versammlung aus Sicherheitsgründen verboten hatte. Doch das Verwaltungsgericht Aachen gab am Freitag einem Eilantrag des Vereins Naturfreunde Deutschland statt und genehmigte die Demo.


Im Streit um die Rodung hatte der BUND argumentiert, dass der Wald mit seltenen Tieren wie der Bechsteinfledermaus oder dem großen Mausohr die Qualitäten eines europäischen FFH-Schutzgebietes habe und deshalb geschützt werden müsse. Das Gericht erklärte, die Unterlagen dazu umfassten mehrere Kisten, die Rechtsfragen seien so komplex, dass man sie nicht in einem Eilverfahren beantworten könne. Die Rodung müsse vorerst gestoppt werden, damit bis zum Hauptverfahren nicht „vollendete, nicht rückgängig zu machende Tatsachen geschaffen“ würden. RWE äußerte sich zunächst nicht zu der Entscheidung.


Der früher einmal 4100 Hektar große Wald mit Jahrhunderte alten Buchen und Eichen liegt am größten europäischen Braunkohle-Tagebau zwischen Aachen und Köln. Er gilt mittlerweile als Symbol für den Widerstand gegen die Braunkohle-Verstromung und für den Klimaschutz.


RWE hält die Rodungen in den nächsten Monaten für „zwingend erforderlich“. Eine vorübergehende Aussetzung der ab Oktober geplanten Abholzung würde die Stromerzeugung in den Kraftwerken in Frage stellen, hatte der Konzern argumentiert. Wegen des freiwilligen Verzichts auf Rodungen 2017 gebe es keinen Zeitpuffer mehr. Die vorläufig untersagte Rodung belastet RWE nach eigenen Schätzungen ab 2019 mit einem „niedrigen dreistelligen Millionen-Euro-Betrag“ pro Jahr. Zudem hingen 10 000 Jobs am Braunkohletagebau. Das Gericht hielt RWE vor, die Notwendigkeit der Rodungen für die Sicherheit der Stromversorgung nicht ausreichend belegt zu haben.


Wann eine endgültige Entscheidung fällt, ist nicht absehbar. In den nächsten Wochen werde noch kein Verhandlungstermin festgelegt, sagte eine Sprecherin des Verwaltungsgerichts Köln, das für das Hauptsacheverfahren zuständig ist. ⇥dpa

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