Luftreinhalteplanung, sie geht weiter..

22. Oktober 2011
Lesen Sie bitte die NUZ..

Schärfere Regeln in der Ulmer Umweltzone

Ab Januar müssen auch Autos mit roter Plakette draußen bleiben. Es gibt aber viele Ausnahmen

Ulm Die umstrittene Umweltzone gibt es in Ulm seit 2009. Seither dürfen Fahrzeuge ohne Feinstaubplakette innerhalb dieser Zone – also im größten Teil des Stadtgebiets – nicht mehr fahren. Jetzt müssen noch mehr Autofahrer aufpassen. Denn für 2012 sieht der Luftreinhalteplan des Regierungspräsidiums Tübingen die nächste Stufe vor: Dann dürfen auch Fahrzeuge mit roter Plakette (Schadstoffgruppe 2) die Ulmer Umweltzone nicht mehr befahren. Von dem Verbot, das am 1. Januar 2012 in Kraft treten wird, sind in Ulm rund 1200 Fahrzeuge betroffen. Aber natürlich dürfen auch keine Autos von außerhalb mit rotem Pickerl mehr rein.

Die Stadt Ulm hat Anfang September alle betroffenen Fahrzeughalter angeschrieben und über das Fahrverbot informiert. Außerdem empfiehlt die Stadt, Fahrzeuge mit roter Plakette auf die Möglichkeit einer abgastechnischen Nachrüstung überprüfen zu lassen. Die Stadt weist auch darauf hin, dass zum 1. Januar 2013 voraussichtlich in ganz Baden-Württemberg die gelben Plaketten ebenfalls ihre Gültigkeit verlieren werden. So sieht es der aktuell fortzuschreibende Luftreinhalteplan für Ulm vor, obwohl die Stadt Ulm diesen Schritt bislang ablehnt, weil davon etwa 5000 Fahrzeuge betroffen wären.

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Noch ist das Verfahren zur Fortschreibung des Plans nicht abgeschlossen. Gleichwohl empfehlen die Bürgerdienste auch allen, die ein Fahrzeug mit gelber Plakette besitzen, zu prüfen, ob sich ihr Auto nachrüsten lässt. Dies kann auch aus einem weiteren Grund sinnvoll sein: Wer mit seinem Fahrzeug beispielsweise in die Stuttgarter Innenstadt fährt, darf dies bereits zum 1. Januar 2012 nur noch mit grüner Plakette oder mit einer Ausnahmegenehmigung.

Wie schon 2009 gibt es auch jetzt generelle Ausnahmen bei der Plakettenpflicht: Arbeitsmaschinen, Motorräder oder Krankenwagen beispielsweise benötigen – unabhängig von ihrem Schadstoffausstoß – auch weiterhin keine Plakette. Darüber hinaus gibt es Ausnahmegenehmigungen vom Fahrverbot, die bei den Bürgerdiensten der Stadt beantragt werden können. Bedingung ist allerdings stets, dass durch einen Prüfingenieur oder technische Überwachungsorganisationen festgestellt wird, dass das betreffende Fahrzeug technisch nicht mit einem Katalysator oder Feinstaubfilter nachgerüstet werden kann (Grundsatz „Nachrüstung vor Ausnahme“).

Außerdem müssen noch weitere individuelle Gründe gegen ein Fahrverbot in der Umweltzone vorliegen. Die Ausnahmegenehmigungen gelten längstens bis zum 31. Dezember 2012. Und sie ist gebührenpflichtig: 55 Euro zahlen Private. 130 Euro kostet die Genehmigung für Gewerbetreibende.

Wer ohne Pickerl oder mit roter Umweltplakette durch Ulm fährt und angehalten wird, zahlt ein Bußgeld in Höhe von 40 Euro und bekommt einen Punkt in der Flensburger Verkehrssünderdatei. (az)

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