War das Bürgerbegehren rechtmäßig?

18. Mai 2019

Lesen SIE dazu bitte die SWP..

Die FDP Fraktion hat das Bündnis immer unterstützt,einen  eigenen Flyer für die Bürger entwickelt und Stimmen gesammelt. 2 X haben wir ein Ratsbegehren beantragt.
Aus unserer Sicht war das Vorgehen der Stadt , das "Verhalten gegenüber der BI und dem Landkreis - ein vor allem vom Oberbürgermeister zu verantwortendes - Kommunikationsdesaster mit den BürgernInnen und dem Landkreis.

 

Bürgervotum zum Nuxit zulässig?

Justiz Die von der Stadt geltend gemachten formalen Fehler kann das Verwaltungsgericht nicht nachvollziehen.

Neu-Ulm. Wie es aussieht, kommt der Nuxit nicht, letztlich entscheiden wird der Landtag. Das Ansinnen, die Bürger darüber abstimmen zu lassen, hatte der Stadtrat ja auf Grundlage zweier Rechtsgutachten aus formalen Gründen abgekanzelt. Zu Unrecht, wie Klaus Rederer und Roland Prießnitz von der Anti-Nuxit-Bürgerinitiative mitteilen.

Sie leiten das aus einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Augsburg ab. Dessen 7. Kammer hat nun entschieden, wie die Kosten der Klage gegen die Nicht-Zulassung des Bürgerbegehrens aufzuteilen sind – nämlich halbe-halbe. Ein Urteil gibt es nicht, weil die Bürgerinitiative die Klage zurückgezogen hat, nachdem der Stadtrat den Antrag auf Auskreisung beschlossen hatte.

In dem der Redaktion vorliegenden Beschluss verwerfe die Richterin „alle wesentlichen Punkte des von der Stadt Neu-Ulm in Auftrag gegebenen Rechtsgutachtens“, teilt Rederer mit. Wörtlich steht darin, es sei „... offen, ob dem Bürgerbegehren tatsächlich der Entscheidungscharakter fehlt, wie die Beklagtenseite geltend macht“. Die „Zulässigkeit der Fragestellung“ sei „gegeben“. Und: „Dass die Begründung des Bürgerbegehrens irreführend sein soll, weil dem Bürger suggeriert werde, er könne die Kreisfreiheit mit seiner Unterschrift verhindern, obwohl dies nicht zutrifft, lässt sich so aus der Begründung wohl nicht herauslesen.“ Außerdem sei das Quorum erreicht worden.

Rederer: „Mit der Niederschlagung des Bürgerbegehrens fing die Sache an zu stinken.“ nid

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