Das war es ... der NUXIT... die Kreisfreiheit Neu-Ulms... sie kommt nicht!

05. Juni 2019, 06:30Uhr

Wir haben unseren Anteil daran...
Lesen SIE aber jetzt die SWP, die Presseerklärung der Stadt  und auch des Landkreises!

2 Anträge auf Ratsbegehren,  1 Gutachten, 1 Flyer, hunderte gesammelte Stimmen... die FDP Fraktion hat Ihren Anteil am Erfolg der NUXIT- Gegner.
Ein masssiven Anteil für das Misslingen trägt - unserer Ansich nach - der Oberbürgermeister Gerold Noerenberg. Mit seiner teils sehr schroffen Art, Argumente anderer wurden teils entweder entwertet oder - z.B. unser Gutachten - in den Bürgerversammlungen gar nicht mehr erwähnt.
Hätte er die BürgerInnen "mitgenommen".. hätte er PRO und auch KONTRA offener dargestellt..?
Er hinterlässt einen Scherbenhaufen! Vielleicht sollte er jetzt schon sein Amt abgeben!
Es wäre schade, wenn das Verhältnis Kreis / Stadt auf Monate blockiert wäre!!

SWP:
https://ezeitung.swp.de/suedwestpresse/ulm/2019-06-05/17/nix-mit-nuxit-31267569.html

SWP:
https://ezeitung.swp.de/suedwestpresse/ulm/2019-06-05/1/innenministerium-sagt-den-nuxit-ab-31263685.html
 

https://www.swp.de/suedwesten/staedte/neu-ulm/der-nuxit-ist-abgeblasen-31261087.html

Neu-Ulm, 04.06.2019

 

Stellungnahme der Stadt Neu-Ulm zur Entscheidung des Innenministeriums

 

 

„Die Interessen der Stadt Neu-Ulm werden um des Friedens willen geopfert“, sagt Neu-Ulms Oberbürgermeister Gerold Noerenberg zur Entscheidung des Innenministeriums, die von der Stadt Neu-Ulm angestrebte Kreisfreiheit abzulehnen.

 

Noerenberg ist sich sicher: Mit der Entscheidung ist das Problem nicht gelöst, sondern nur an die nächste Politiker-Generation weitergegeben. Denn: Die Stadt Neu-Ulm wächst konstant weiter, hat die 60.000 Einwohner-Marke bereits gerissen und die Einwohnerzahl entwickelt sich wohl auch weiterhin steigend.

 

Die Entscheidung des Innenministeriums ist für die Stadt Neu-Ulm nicht nachvollziehbar. Der Artikel 5 der Bayerischen Gemeindeordnung formuliert rechtliche Voraussetzungen für eine mögliche Auskreisung. Diese werden nach Auffassung der Stadt Neu-Ulm allesamt erfüllt.

 

Bisher liegt der Stadt keine schriftliche Erklärung des Innenministeriums für die Entscheidung vor. Daher kann im Folgenden lediglich Bezug auf eine allgemeine Pressemitteilung des Staatsministeriums genommen werden.

 

Finanzen:

Das Innenministerium begründet seine Entscheidung unter anderem mit einer begrenzten Leistungsfähigkeit des Landkreises. Hier bezieht die Stadt Neu-Ulm folgendermaßen Stellung:

Das Argument der reduzierten finanziellen Leistungsfähigkeit ist nicht nachvollziehbar. Die Berechnungen der Stadt, des Landkreises und des Finanzministeriums haben unabhängig voneinander ergeben, dass Stadt und Landkreis auch mit einer Auskreisung der Stadt Neu-Ulm voraussichtlich leistungsfähig bleiben werden.

Die Stadt Neu-Ulm stellt sich die Frage: Welche Grundlagen haben zu der Erkenntnis geführt, dass die Leistungsfähigkeit in Gefahr sein soll? Wenn die Kreisumlage ohne die Stadt Neu-Ulm stark ansteigen würde, ist dies vielmehr ein Zeichen dafür, dass Neu-Ulm jetzt schon übermäßig viel Kreisumlage bezahlt.

Es bleibt zu befürchten, dass die angesprochene Kreisumlage auch dann steigt, wenn die Stadt Neu-Ulm kreisangehörig bleibt – nämlich dann, wenn es nicht gelingt, das Defizit der Kreisspitalstiftung Weißenhorn zu reduzieren.

 

Krankenhäuser:

Auch die Argumentation zu den Krankenhäusern kann die Stadt Neu-Ulm nicht nachvollziehen. Die Stadt Neu-Ulm hat immer und zu jeder Zeit um Lösungen gerungen. Auch wenn die Stadt Neu-Ulm kein Krankenhaus benötigt, um die Gesundheitsversorgung der Neu-Ulmerinnen und Neu-Ulmer zu gewährleisten, wäre sie bereit gewesen, einen Teil des Defizits der Klinik entsprechend der Bevölkerungsverhältnisse zu übernehmen, um ihren Beitrag an einer positiven Entwicklung beizusteuern. Auch ein Erwerb der Donauklinik stand als mögliche Option im Raum.

 

Aufgabenverteilung:

Zum Vorwurf, es würden „hinreichend konkrete Konzepte fehlen, durch wen und wie die kommunalen Aufgaben im Falle einer Auskreisung erledigt werden sollen“ sagt die Stadt: Es ist klar, dass noch keine klare Aufgabenverteilung vorliegt. Diese hätte durch die Stadt im Rahmen der Entscheidung für eine Kreisfreiheit weiter konkretisiert und konzeptualisiert werden müssen.

Die Stadt hat für jede einzelne Aufgabe ausführlich dargelegt, wie sie diese künftig erledigen möchte. Konkrete Konzepte und Vereinbarungen fehlen, weil der Landkreis zur Zusammenarbeit nicht immer bereit war.

Auch vermag man die Argumentation hinsichtlich der Doppelstrukturen nicht nachzuvollziehen: Aufgrund der Tatsache, dass die Stadt bereits jetzt Aufgaben erfüllt, die eigentlich in der Zuständigkeit des Landkreises liegen, sind in den letzten Jahren Doppelstrukturen entstanden, die nunmehr durch eine Kreisfreiheit reduziert und gestrafft hätten werden könnten.

 

Aus Sicht der Stadt Neu-Ulm wirft die Entscheidung des Innenministeriums und die entsprechende Begründung mehr Fragen auf, als sie beantwortet:

  • Wird die Stadt Neu-Ulm weiterhin zu Lasten der Neu-Ulmer Steuerzahler finanziell doppelt belastet, weil sie Aufgaben übernimmt und bezahlt, für die eigentlich der Landkreis zuständig wäre?
  • Wann erhält die Stadt Neu-Ulm hierfür einen Ausgleich und in welcher Höhe?
  • Werden jetzt weitaus kleinere und weniger leistungsfähige kreisfreie Städte zurückgekreist?
  • Wie plant der der Landkreis, die Bedürfnisse der zunehmend wachsenden Stadt Neu-Ulm zu befriedigen und eine gerechte Verteilung innerhalb des Landkreises herzustellen?

 

Für Oberbürgermeister Noerenberg ist klar: „Auch die Neu-Ulmer Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht auf ein öffentliches Wohl! Für mich ist es absolut unverständlich, wie ich den Bürgern erklären soll, dass es klare rechtliche Vorschriften gibt, die einen Sachverhalt regeln, die bayerische Politik diese aber nicht berücksichtigt. So kann das Vertrauen in die Politik und auch in einen Rechtsstaat in der Bevölkerung nicht gestärkt werden“.

 

Presseerklärung des Landrats, Herr Freudenberger:
 

„Erleichtert und froh“ über den Fortbestand des Landkreises Neu-Ulm

 

Landrat Freudenberger zur Entscheidung, dass Neu-Ulm als Große Kreisstadt dem Landkreis erhalten bleibt

„Erleichtert und froh“ reagiert Neu-Ulms Landrat Thorsten Freudenberger auf den Beschluss des Bayerischen Innenministeriums, dass der Landkreis Neu-Ulm in seiner heutigen Form bestehen bleibt: „Wir freuen uns, dass wir unsere Große Kreisstadt Neu-Ulm behalten und unsere Zukunft gemeinsam gestalten können“. Die Entscheidung beende eine Phase der Lähmung und Blockade, da fast zwei Jahre offen war, wie es mit Stadt und Landkreis weitergeht. Triumphgehabe sei fehl am Platz – vielmehr hat der Landkreis Neu-Ulm stets betont, dass es am Ende des Entscheidungsprozesses keine „Sieger“ und „Verlierer“ geben dürfe. Vielmehr gelte es, aus der Nuxit-Debatte das Positive zu ziehen. Sie darf und soll nicht umsonst gewesen sein. Statt eines einfachen „Weiter so!“ wünscht sich der Landrat einen konstruktiven Austausch darüber, wie den Ansprüchen der Stadt auf mehr Eigenständigkeit, z. B. im Öffentlichen Personennahverkehr, nachzukommen ist. Zudem lohne es, über die Aufgaben- und Rollenverteilung zwischen dem Landkreis, seiner Großen Kreisstadt und den kreisangehörigen Kommunen neu nachzudenken. Klare, innovative und solidarische Strukturen sollen in den Bereichen Bildung, Soziales, Digitalisierung und Gesundheitsversorgung geschaffen werden.

Die heutige Entscheidung sowie das 50-jährige Bestehen des Landkreises Neu-Ulm, das im Jahr 2022 gefeiert werden kann, ist Anlass und Zielpunkt, um ein neues Kapitel in der Geschichte des Landkreises aufzuschlagen. „Gemeinsam stark zu sein heißt, dem Landkreis eine neue, moderne und menschliche Identität zu geben, ihn bekannter und für die Menschen erlebbarer zu machen“, so Landrat Freudenberger.

Großer Dank gebührt all denen, die sich partei- und fraktionsübergreifend für den Landkreis engagiert haben sowie den rund 10500 Unterzeichnerinnen und Unterzeichnern der Petition für den Erhalt des Landkreises Neu-Ulm!

 

 

 

 

 

 

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