NUXIT... einige Stadtratsfaktionen in NU begrüßen die Klage der Interessengemeinschaft..

22. August 2018

... aus unterschiedlichen Gründen!
Lesen SIE  bitte die SWP...und die NUZ..
Die FDP Fraktion unterstützt weiterhin die IG und damit auch die Klage.
Nicht ganz richtig - aus Sicht der FDP - ist die Aussage der CSU SPD und PRO NU Fraktionen, dass der Stadtrat so entscheiden musste.
Es gab 2 Gutachten...

...die die Stadt in Auftrag gegeben hat. Diese sprachen sich gegen das Bürgerbegehren aus.
Es gab aber auch ein Gutachten, welches das Bürgerbegehren als rechtmässig einschätzte.
Diese Tatsache wird von der Verwaltung auch auf den Bürgerversammlungen nicht erwähnt.

Nett ist auch, wenn gefordert wird, Fakten zu benennen.
Weche Kosten auf die Stadt zukommen, ist aus Sicht der FDP Fraktion noch offen.
Aber z.B. Neubau Lessing-Gymnasium 50 Mi0 €, neue Büros für die über 90 BeamtenInnen 7-8 Mio. € , 2 Mio. € / Jahr Zuschuss zum KH Neu-Ulm, 10-20 Mio € Investitionen in die zu übenehmenden Hallen.... Gebäude.. des Landkreises in den nächsten 10+ Jahren.. (Zuschüsse des Bundes / Landes sind hier nicht berücksichtigt)..
Und Doppelstrukturen wird es aus unserer Sicht natürlich geben!
 

Fraktionen

begrüßen

die Klage

Nuxit CSU, SPD und PRO Neu-Ulm stehen zu ihrem Nein zum Bürgerbegehren und sehen Überprüfung gelassen entgegen.


Neu-Ulm. Die Fraktionsvorsitzenden Johannes Stingl (CSU), Antje Esser (SPD) und Stephan Salzmann (Pro) sehen in einer Klage gegen die Zurückweisung des Bürgerbegehrens zur Kreisfreiheit durch den Stadtrat auch eine Möglichkeit, die Situation zu befrieden: „Niemand von uns möchte im Raum stehen lassen, dass die Entscheidung der großen Mehrheit des Stadtrats nicht Recht und Gesetz entspricht.“ Allerdings verknüpfen die drei Fraktionsvorsitzenden das mit der Kritik am Sprecher des Bündnisses „Nuxit? So geht’s net!“, Klaus Rederer. Dieser erwecke durch öffentliche Aussagen den Eindruck, als könne der Stadtrat tun und lassen, was er wolle, als stehe er über dem Gesetz. Und das sei nicht so.


Dem Stadtrat sei im Mai dieses Jahres nichts anderes übrig geblieben, als das Bürgerbegehren zurückzuweisen, weil es rechtlich nicht zulässig gewesen sei: „Wir müssen daher so entscheiden, wie das Gesetz es vorsieht. Vielleicht liegen wir falsch. Das zu entscheiden, steht aber nicht einer einzelnen Person, oder einer Interessengemeinschaft zu. Das kann nur ein Gericht entscheiden.“


Wie berichtet, hatte sich das Bündnis nach reiflicher Überlegung zu einer Klage entschieden. Diese, so Klaus Rederer gestern auf Anfrage, sei längst eingereicht und dem Anwalt des Bündnisses gegenüber auch vom Gericht bestätigt worden. Wann mit der Verhandlung zu rechnen sei, stehe derzeit noch nicht fest.⇥edru

 

Nuxit: Räte wollen fairen Umgang
Wirbt die Initiative mit falschen Fakten?

Neu-Ulm Die drei Stadtratsfraktionen von CSU, SPD und Pro Neu-Ulm wollen dafür werben, dass sich die Beteiligten in Sachen Nuxit an die bekannten Fakten halten – und nicht etwa falsche Informationen verbreiten. Grundsätzlich begrüßten die Politiker nach eigenen Angaben, dass das Bündnis „Nuxit – So geht’s net“, die Entscheidung des Neu-Ulmer Stadtrats, das Bürgerbegehren abzuschmettern, gerichtlich überprüfen zu lassen. Wie berichtet, haben sich die Initiatoren des Bürgerbegehrens und die von Landkreis-Bürgern getragene „Charmeoffensive NUr gemeinsam“ zusammengetan und bilden nun die Bürgerinitiative „Landkreis? Ja bitte!“.

Die drei Stadtratsfraktionen erklären nun in einer Pressemitteilung, dass in den vergangenen Wochen der Eindruck erweckt worden sei, „dass wir im Stadtrat machen können, was wir wollen“. Auch BI-Sprecher Klaus Rederer hat aus ihrer Sicht dazu beigetragen. Es sei verständlich, wenn die Interessengemeinschaft für ihre Position werbe – aber „nicht mit Emotionen und falschen Aussagen“. So koste die Kreisfreiheit die Stadt Neu-Ulm nicht 50 Millionen Euro, wie es Rederer einmal behauptet habe, sondern nur etwa 29 Millionen Euro. Über Umlagen nehme sie jährlich fast acht Millionen Euro ein, heißt es. Zudem sei der Neubau des Rathauses unabhängig vom Nuxit notwendig, auch „Doppelstrukturen“ werde es keine geben.

Die deutliche Mehrheit des Stadtrats sei davon überzeugt, dass das angestoßene Bürgerbegehren „aus vielen Gründen gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt“, schreiben die Fraktionen in ihrer gemeinsamen Pressemitteilung. „Vielleicht liegen wir falsch. Das zu entscheiden, steht aber nicht einer einzelnen Person oder einer Interessengemeinschaft zu. Das kann nur ein Gericht entscheiden“, heißt es weiter. Dennoch: Die Fraktionen seien zuversichtlich, dass auch das Gericht zu dem Schluss kommt, dass das Begehren nicht zulässig ist. ( az)

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