Haus des Jugendrechts...

03. Juli 2018

Lesen SIE bitte die SWP..

Haus des Jugendrechts kommt

Soziales Ein Gebäude ist gefunden, die Kooperationspartner sind sich einig: Wenn alles klappt, eröffnet die Einrichtung Anfang 2019.


Ulm. Kurze Wege, viele Hilfen unter einem Dach: So soll das „Haus des Jugendrechts“ funktionieren. Im Jahr 2015 haben Vertreter der Polizei, der Staatsanwaltschaft, der Stadt und des Alb-Donau-Kreises die Absicht erklärt, dass es so ein Haus auch in Ulm geben soll und bildeten eine Projektgruppe. Jetzt sieht es so aus, als wird die Einrichtung Anfang 2019 eröffnen. So erklärte es Gerhard Humm von den Kommunalen Diensten der Stadt Ulm in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses.


Das Gebäude ist gefunden: das ehemalige Hauptzollamt in der Schaffnerstraße. Von dort sind es „175 Meter bis zum Gericht, ideal“, sagte Humm. Doch im Haus des Jugendrechts soll mehr angeboten werden, als Begleitung zu Gerichtsverhandlungen, vor allem „Fallkonferenzen“, sagte Humm. Über jeden Fall eines auffällig gewordenen Jugendlichen soll beraten und „geschaut werden, was verändert werden kann“.


Wenn ein Jugendlicher einmal klaut, müsse man schauen, ob es sich um eine Mutprobe gehandelt hat. „Wenn einer zehnmal etwas geklaut hat, ist es ein Problemfall“, sagte Michael Bischofberger, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Ulm. Speziell für solche Jugendlichen ist das Haus gedacht, nämlich wenn sich Vertreter der verschiedenen Institutionen von Polizei und Jugendhilfe treffen, um zu erörtern, welche Maßnahme für wen angebracht sind. Allerdings: „Das Haus des Jugendrechts ist kein Gericht“, betonte Bischofberger. Das Ziel: Die Jugendlichen sollen nicht straffällig oder zumindest nicht rückfällig werden.


Alle Mitglieder des Jugendhilfeausschuss waren dafür, dass die Einrichtung weitergeführt wird. Humms Fazit: „Man sitzt näher zusammen und bekommt Verständnis füreinander, wie die einzelnen Einrichtungen der Jugendhilfe arbeiten.“⇥Beate Rose

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