NUXIT Kreisfreiheit für Neu-Ulm.. die Unterschriften für ein Bürgerbegehren sind eingereicht!

20. April 2018

Lesen SIE  bitte die NUZ und die SWP..
Über 930 Unterschriften hat die FDP in Zusammenarbeit mit der FWG und Str. E. Krnavek..

...gesammelt und damit mit den BürgernInnen unserer Stadt, denen das LOB gebürt, einen Beitrag zum Bürgerbegehren geleistet.
https://www.augsburger-allgemeine.de/neu-ulm/Jetzt-hat-das-Rathaus-viel-zu-pruefen-id50907916.html

Nuxit-Bündnis feiert Sieg der Demokratie

Kreisfreiheit 3310 Neu-Ulmer wollen einen Bürgerentscheid haben.


Neu-Ulm. Typisch sei das! „Frauen müssen es wieder ausbaden.“ Eine Frau aus dem Bündnis „Nuxit? – So geht’s net!“ machte ihrem Ärger Luft, weil gestern nicht der Oberbürgermeister die Unterschriften des Bürgerbegehrens in Empfang nahm, sondern die Dritte Bürgermeisterin Rosl Schäufele. Die hielt sich inhaltlich zurück, versprach aber, „dass jetzt alles seinen Weg gehen wird.“ Gut zwei Dutzend aus dem Nuxit-Bündnis haben ihr 3310 Unterschriften übergeben. Das sind 678 mehr als erforderlich gewesen wären. Sind alle Unterschriften gültig, was die Stadtverwaltung jetzt prüft, wäre das ein Aufschlag von mehr als 25 Prozent.


Was das Nuxit-Bündnis schon am Abend zuvor beim Treffen im Café d’Art als „Sieg der Demokartie“ gefeiert hat. Um sich gleichzeitig den Kopf darüber zu zerbrechen, wie es weiter geht. Spannend sei die Frage, so die Diskussion, wie die Stadt damit umgehe. Wenn der Stadtrat einen Antrag auf Kreisfreiheit formulieren dürfe, müsste eigentlich ein Bürgerentscheid in dieser Frage auch zulässig sein. Klaus Rederer: „Wir befinden uns hier auf der gleichen Ebene.“ Rederer ist stolz auf die gesammelten Unterschriften: „Demokratie wird einem nicht geschenkt.“ Wie es mit dem Bündnis nach einem Bürgerentscheid weiter geht, ist unklar: Denn es gibt einige, die der Kreisfreiheit durchaus etwas abgewinnen können, aber einen Bürgerentscheid haben wollten.


Ralf Mager vom Wahlamt erklärte gestern, wie es weiter geht: Einen Monat hat die Verwaltung jetzt Zeit, den Antrag juristisch zu prüfen. Diesbezüglich werde man sich auch externen Sachverstands bedienen. Vor dem 18. Mai, so Mager, werde eine Sondersitzung des Stadtrats anberaumt. Der Stadtrat allein entscheidet dann über die Zulässigkeit. Stimmt er zu, muss die Abstimmung in den nächsten drei Monaten stattfinden.


Wenn 15 Prozent der derzeit 43 574 Wahlberechtigten für das Bürgerbegehren stimmen, also 6536 Bürger, muss die Stadt den am 22. März gestellten Antrag beim Freistaat wieder zurückziehen. Das Votum, diesen Antrag zu stellen, war am Tag zuvor mit breiter Stadtratsmehrheit gegen neun Stimmen, gefallen. Ob es schließlich zur Kreisfreiheit kommen wird, entscheiden indes allein die Staatsregierung und der Landtag.⇥Edwin Ruschitzka

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