Nuxit ... Kreisfreiheit für Neu-Ulm... das sagt die NUZ in der Ausgbabe vom 15.5.18

15. Mai 2018, 22:00Uhr

Lesen SIE bitte die NUZ..

 
Kommentar der NUZ:
Eine Ohrfeige für engagierte Bürger
Kommentar

Von Michael Ruddigkeit

redaktion@nuz.de

Ganz klar: Wenn der Neu-Ulmer Stadtrat davon überzeugt ist, dass das Bürgerbegehren zum Nuxit rechtlich unzulässig ist, muss er es heute ablehnen. Doch einige der in den Gutachten aufgeführten Argumente sind, gelinde gesagt, an den Haaren herbeigezogen.

Das gilt beispielsweise für die angeblich mangelhafte Vertreterbenennung auf einem Teil der Unterschriftenlisten. Weil der Flyer von FDP und FWG an die Stadträte Alfred Schömig und Christina Richtmann zurückgesandt werden sollte, sei den Bürgern nicht klar, wer denn nun eigentlich die Vertreter des Bürgerbegehrens seien. Was für ein Unsinn. Auf der Seite, auf der die Leute unterschrieben haben, steht schwarz auf weiß, dass Roland Prießnitz und Klaus Rederer diese Vertreter sind. Wer anzweifelt, dass Bürger das erkennen, hält sie offenbar für ziemlich beschränkt.

Auch andere Argumente überzeugen nicht. Etwa, dass den Bürgern suggeriert würde, sie könnten verbindlich über den Nuxit entscheiden, obwohl das falsch sei. Ja, über einen etwaigen Kreisaustritt entscheidet die Staatsregierung, und rein formal bräuchte die Stadt dazu nicht einmal einen Antrag stellen. Doch das Innenministerium würde mit Sicherheit nicht von sich aus die Kreisfreiheit Neu-Ulms betreiben, was möglicherweise andere Städte auf den Geschmack bringen könnte. Und auch nicht gegen den Willen der Bürger.

Es bleibt der Eindruck: Die Stadtspitze und eine Mehrheit des Stadtrats wollen einfach nicht, dass die Bürger über den Nuxit abstimmen, und deshalb soll ein Bürgerbegehren verhindert werden. Und sei es mit fadenscheinigen Begründungen. Für die Neu-Ulmer, die sich in der Sache engagieren und mehr als 3000 Unterschriften gesammelt haben, ist das eine Ohrfeige. Jetzt wird der Nuxit wohl ein Fall für das Verwaltungsgericht Augsburg. So weit hätte es nicht kommen müssen.

Nuxit: Deshalb will die Stadt das Bürgerbegehren ablehnen
Kreisfreiheit Zwei Rechtsgutachten listen eine Reihe von Mängeln auf. Die Initiative „So geht’s net“ widerspricht vehement und wird wohl vors Verwaltungsgericht ziehen

Von Michael Ruddigkeit

Neu-Ulm Die Empfehlung der Verwaltung ist eindeutig: Der Neu-Ulmer Stadtrat soll heute beschließen, dass das Bürgerbegehren zum Nuxit rechtlich unzulässig ist. Zwei Anwaltskanzleien listen in ihren Gutachten eine Reihe von Mängeln auf und kommen zu dem Schluss, dass den Räten gar nichts anderes übrig bleibt, als das Begehren abzuschmettern. In einem der Papiere heißt es zudem: „Sollte der Stadtrat das Bürgerbegehren wider Erwarten für rechtlich zulässig erklären, wäre der Oberbürgermeister (. . .) verpflichtet, diese Entscheidungen zu beanstanden, ihren Vollzug auszusetzen und die Entscheidung der Rechtsaufsichtsbehörde herbeizuführen.“ Die Bürgerinitiative „Nuxit? So geht’s net!“ will sich trotz der drohenden Niederlage nicht geschlagen geben und wird voraussichtlich vors Verwaltungsgericht ziehen. Auch die Vertreter der Charmeoffensive „Nur gemeinsam“ kritisieren die Gutachter deutlich und halten deren Argumente für nicht stichhaltig.

In der Beschlussvorlage für die heutige Sitzung geht die Verwaltung nur auf einen der von den Anwälten genannten Punkte näher ein. Dabei geht es um die Unterschriften, die über einen von der FDP- und FWG-Fraktion verteilten Flyer gesammelt wurden. Darauf stand, dass die Bürger die Liste an Alfred Schömig (FDP) oder Christina Richtmann (Freie Wähler) senden sollen. „Aus der Form der Darstellung wird nicht eindeutig erkennbar, wer nun die Vertreter des Bürgerbegehrens tatsächlich sind“, schreibt die Stadtverwaltung. Das führe dazu, dass von den 3184 zunächst als gültig eingestuften Unterschriften 580 ungültig seien. Damit würden der Initiative elf Signaturen fehlen. Inzwischen hat sie allerdings deutlich mehr nachgereicht. Das Quorum ist somit erfüllt.

Die Gutachter sehen aber noch weitere Mängel. So kommen sie zu dem Schluss, dass bereits die Fragestellung irreführend sei. Zunächst hieß es auf den Listen: „Sind Sie dafür, dass die Große Kreisstadt Neu-Ulm im Landkreis Neu-Ulm verbleibt und deshalb auf einen Antrag bei der Landesregierung auf Erklärung der Kreisfreiheit verzichtet?“ Da die Stadt den Antrag inzwischen bei der Staatsregierung gestellt hat, wurde die Frage nachträglich abgeändert mit der Formulierung, dass die Stadt Neu-Ulm „den bereits gestellten Antrag bei der Landesregierung auf Erklärung der Kreisfreiheit widerruft“. Damit werde dem Bürger suggeriert, dass er die Frage der Kreisfreiheit verbindlich entscheiden könne, schreiben die Gutachter. Dies sei jedoch falsch. Denn nach der Gemeindeordnung könnten Gemeinden mit mehr als 50 000 Einwohnern mit Zustimmung des Landtags und nach Anhörung des Kreistags durch Rechtsverordnung der Staatsregierung für kreisfrei erklärt werden. Die Aufhebung des Stadtratsbeschlusses vom 21. März und eine anschließende Rücknahme hätten damit lediglich politischen Appellcharakter. Daher sei das Bürgerbegehren auch „mangels Entscheidungscharakter“ unzulässig. Denkbar sei, dass viele Bürger gar nicht unterzeichnet hätten, wenn sie gewusst hätten, dass sie ohnehin keinen unmittelbaren Einfluss mehr auf die Beibehaltung der Kreisangehörigkeit haben. Die nachträgliche Umformulierung der Fragestellung monieren die Anwälte ebenfalls. Dies sei unzulässig und komme einer „Blankovollmacht“ gleich.

Klaus Rederer, einer der beiden Sprecher der Bürgerinitiative, hat sich in einem offenen Brief an die Stadträte gewandt, die heute eine Entscheidung treffen müssen. „Die Bemühungen der Ihnen vorliegenden bezahlten Auftragsgutachten, eine Unzulässigkeit oder gar Rechtswidrigkeit des Bürgerbegehrens ,Nuxit? So geht’s net!’ zu konstruieren, sind erheblich, an manchen Stellen fast rührend“, schreibt er darin. „In dem einem Gutachten wird fantasievoll zwischen dem Landesrecht anderer Bundesländer und dem Bundesbaugesetzbuch hin und her geschwubbelt, im anderen der Spekulation freien Raum gelassen.“ Rederer weist in seinen Einlassungen zu den Gutachten die Argumente der Anwälte zurück und kritisiert auch Teile der Formulierungen – etwa die, dass die Bürger durch die gewählte Fragestellung getäuscht würden. „Die Behauptungen der Suggestion und Irreführung sind reine Spekulation und weichen erheblich von der in einem Gutachten zu erwartenden Sachlichkeit und Faktentreue ab“, schreibt Rederer.

Auch Kreisrat Jürgen Bischof (Freie Wähler) aus Weißenhorn geht als Vertreter der Charmeoffensive hart mit den Anwälten ins Gericht. „Es ist klar zu erkennen, dass die Gutachter bemüht sind, durch eine einseitige und extrem kleinliche Auslegung der rechtlichen Bestimmungen und der Rechtsprechung Argumente gegen die Zulässigkeit zu finden“, schreibt er. „Dies widerspricht einer wohlwollenden Prüfung im Sinne der Bürger und ist daher abzulehnen.“ »Kommentar

Der Neu-Ulmer Stadtrat entscheidet heute ab 16.30 Uhr über das Bürgerbegehren zum Nuxit. Die Verwaltung empfiehlt, dieses wegen rechtlicher Mängel abzulehnen. Symbolfoto: Alexander Kaya

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