100 Jahre Frauenwahlrecht!

09. November 2018

Lesen SIE bitte die Zusammenfassung des Vortrags der Historikerin M. Höfner

Vortrag der Historikerin Mirjam  Höfner zum Thema 100 Jahre Frauenwahlrecht!
Eine Veranstaltung der Stadtratsfraktion der FDP NU und den Kreisverbänden der FDP NU und Ulm.

 

Etwa 40 BürgerInnen waren gekommen, um den Vortrag der Historikerin Mirjam Höfner zum Thema 100 Jahre Frauenwahlrecht zu hören.
Die einladende FDP aus NU und ULM halten diese Erinnerung für wichtig!

Die Demokratie ist kein Selbstläufer, so Stadtrat Alf Schömig. In Polen werden unliebsame Richter in den Ruhestand geschickt, in Ungarn die Gender Studies abgebrochen. Auch in Deutschland sehen wir Gruppierungen, die an der Demokratie „rütteln“.
Die FDP nimmt den Mut und die Kraft der Frauen, die damals dieses Stück Demokratie erreicht haben, als Ansporn, weiter aktiv für eine soziale, liberale und demokratische Gesellschaft einzustehen.

 

Frau Mirjam Höfner zog einen Bogen von der Aufklärung um 1700 über die folgenden Revolutionen hin zum Erhalt bürgerlicher (Männer)Rechte z.B. in der Franz. Revolution 1789.
In Deutschland forderten Frauen schon 1848 im Rahmen der Märzrevolution Mündigkeit und Selbstständigkeit. Doch noch bis 1908 war Frauen per Gesetz politische Tätigkeit z.B. in Vereinen verboten.
Die Frauen konzentrierten sich bis zur Jahrhundertwende auf verbesserte Bildungs- und Erwerbschancen und auf die „normalen“, also traditionellen weiblichen, sozialen Tätigkeiten wie Krankenversorgung und Wohlfahrtspflege. Unter dem bürgerlichen Dachverband Bund Deutscher Frauenvereine (BDF) begründeten sie ein weites Netz weiblicher Fürsorge in Deutschland und konnten schließlich auch die Bezahlung dieser sich zunehmend professionalisierenden „Sozialen Arbeit“ erreichen.
Übten Frauen kriegsbedingt auch bezahlte Männerberufe aus, wurden sie nach dem Ende des 1. Weltkriegs wieder in die sozialen Berufe abgedrängt.
Aber – am 7.11.1918 wurde in Bayern und am 12.11.1918 in Berlin die erste deutsche Demokratie und erstmals das Frauenwahlrecht deklariert!

In der Zeit des Nationalsozialismus wurde die Frau zur Mutter und Gebärenden bestimmt.
Das schon erreichte passive Wahlrecht und das Lohngleichheitsgesetz wurden abgeschafft.

1949 wurde im Grundgesetz die Gleichberechtigung festgesetzt. .
Starke Veränderungen gab es ab 1968 mit dem Entstehen einer neuen Frauenbewegung mit der Forderung nach Selbstbestimmung, freier Sexualität und dem Recht auf Schwangerschaftsabbruch.
Aber erst 1977 konnten Frauen selbst über ihre Arbeit bestimmen und erst 1997 wurde die Vergewaltigung in der Ehe ein Straftatbestand.

In der lebhaften Diskussion zeigte sich, dass die Gleichstellung noch immer nicht erreicht sei.
Wichtig wäre, dass Frauen für Ihre Mutter-/ Erziehungszeit einen finanziellen Ausgleich bekommen um auch im Alter abgesichert zu sein,
dass die Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter vorangetrieben wird und die Gesellschaft Frau und Mann, wer auch immer in die Kinderbetreuung geht, die Berufschancen offen hält.
Nur 6% der Väter arbeiten aktuell in Teilzeit, bei den Müttern sind es dagegen 71%.


Fazit:
Das gesellschaftliche Verständnis von Frau bis Mann ist nicht angeboren. Es wird von der Gesellschaft geprägt. Es kann sich also verändern! In Richtung einer Gleichberechtigung.
Gelesen und genehmigt von Mirjam Höfner, den Verantwortlichen der FDP NU und Ulm
Mirjam Höfner

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