Glücksspiestaatsvertrag .. es gelten neue Regeln..

24. Juni 2021

Wir wollen wissen, ob wir damit "das Glücksspiel" in Neu-Ulm einschränken können? Lesen SIE bitte unseren Antrag

FDP im Stadtrat Neu-Ulm

Dr. med. Alfred Schömig  

89231 Neu-Ulm, Arthur Benzstr. 9

Günter Gillich
89231 Neu-Ulm, Bernar-Venet-Str. 8      

 

 

 

 

 

 

Frau Oberbürgermeisterin                                                    Neu-Ulm, 21.6.21

Katrin Albsteiger

Rathaus

 

 

Betrifft: Glücksspielanlagen in NU

 

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

 

im Namen der FDP-Gruppe beantragen wir:

Antrag:

Die Verwaltung wird gebeten im AS oder SR darzustellen, ob die Regelungen
im Glücksspielstaatsvertrag 2012 und 2021 nun zu Änderungen der Genehmigungen bestehender und künftiger Wettspiel-Glücksspielstätten führen und ältere Glücksspielstätten schließen müssen und wir neue Glücksspielstätten besser vermeiden können.

 

Begründung:

In der Presse wird berichtet, dass in diesem Jahr Übergangsregelungen für Glücksspielstätten auslaufen und Mindestabstände z.B. zu Schulen .. anderen Glücksspielstätten .. eingehalten werden müssen.
Wir bitten um Darstellung, welche Maßnahmen sich darauf für unsere Stadt ergeben können.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Günter Gillich

Alfred Schömig

 

 

 

So berichtet der SWR dieser Tage:
Das Gesetz sieht unter anderem vor, dass Übergangsregelungen im bisherigen Reglement für viele Betriebe am 30. Juni 2021 auslaufen sollen. So muss künftig ein Mindestabstand von 500 Metern zwischen Spielhallen und Kinder- und Jugendeinrichtungen eingehalten werden. Auch Spielhallen selbst sollten mindestens einen halben Kilometer voneinander entfernt sein.

 

 

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