Glücksspiestaatsvertrag .. es gelten neue Regeln..
24. Juni 2021
Wir wollen wissen, ob wir damit "das Glücksspiel" in Neu-Ulm einschränken können? Lesen SIE bitte unseren Antrag
FDP im Stadtrat Neu-Ulm Dr. med. Alfred Schömig 89231 Neu-Ulm, Arthur Benzstr. 9 Günter Gillich
| |
|
|
Frau Oberbürgermeisterin Neu-Ulm, 21.6.21
Katrin Albsteiger
Rathaus
Betrifft: Glücksspielanlagen in NU
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
im Namen der FDP-Gruppe beantragen wir:
Antrag:
Die Verwaltung wird gebeten im AS oder SR darzustellen, ob die Regelungen
im Glücksspielstaatsvertrag 2012 und 2021 nun zu Änderungen der Genehmigungen bestehender und künftiger Wettspiel-Glücksspielstätten führen und ältere Glücksspielstätten schließen müssen und wir neue Glücksspielstätten besser vermeiden können.
Begründung:
In der Presse wird berichtet, dass in diesem Jahr Übergangsregelungen für Glücksspielstätten auslaufen und Mindestabstände z.B. zu Schulen .. anderen Glücksspielstätten .. eingehalten werden müssen.
Wir bitten um Darstellung, welche Maßnahmen sich darauf für unsere Stadt ergeben können.
Mit freundlichen Grüßen
Günter Gillich | Alfred Schömig |
So berichtet der SWR dieser Tage:
Das Gesetz sieht unter anderem vor, dass Übergangsregelungen im bisherigen Reglement für viele Betriebe am 30. Juni 2021 auslaufen sollen. So muss künftig ein Mindestabstand von 500 Metern zwischen Spielhallen und Kinder- und Jugendeinrichtungen eingehalten werden. Auch Spielhallen selbst sollten mindestens einen halben Kilometer voneinander entfernt sein.