Resolution der Stadt an die Regierung .. bzgl. Ganztagesbetreuung an Schulen

27. Juni 2025

Gemeinsamer Antrag der B90 / Grünen // SPD // FWG // FDP-Gruppe ..

Resolution der Stadt Neu-Ulm zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf
Ganztagsbetreuung ab 2026
Präambel:
Mit Einführung des bundesgesetzlich verankerten Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung
ab dem Schuljahr 2026/2027 stehen die Kommunen in Bayern vor erheblichen
Herausforderungen. Um diesen Anspruch bedarfsgerecht, qualitätsvoll und chancengerecht
umzusetzen, ist die Unterstützung durch den Bund und den Freistaat Bayern unerlässlich.
Die Stadt Neu-Ulm fordert daher von der Bayerischen Staatsregierung:
1. Verbindliche Rahmenvorgaben:
o Klare gesetzliche und fachliche Standards für die Ausgestaltung ganztägiger
Bildungs- und Betreuungsangebote, insbesondere hinsichtlich
Personalschlüssel, räumlicher Anforderungen sowie Ferienbetreuung.
o Rechtssichere Regelungen zu Aufsichtspflicht und Versicherungsschutz bei
außerschulischen Bildungsangeboten.
2. Dauerhafte und auskömmliche Finanzierung:
o Verlängerung und Aufstockung des bestehenden Förderprogramms über das
Jahr 2027 hinaus.
o Vollständige Finanzierung der außerschulischen Bildungsangebote im
Ganztag durch den Freistaat Bayern und ergänzende Bundesmittel.
o Finanzielle Unterstützung für den Aufbau und Betrieb zusätzlicher
Ferienbetreuungsangebote gemäß GAFöG-Vorgaben.
3. Investitionen in Infrastruktur und Personal:
o Förderung kommunaler Baumaßnahmen für Schul- und
Betreuungseinrichtungen, einschließlich Übergangslösungen (z. B. Container,
Nutzung von Vereinsräumen).
o Bundesweite und landesseitige Programme zur Personalgewinnung und
Qualifizierung von Fachkräften für den Ganztagsbereich.
4. Förderung kommunaler Bildungskooperationen:
o Anerkennung und Unterstützung von Kooperationen mit außerschulischen
Bildungspartnern (z. B. Musikschule, Museum, Vereine, Archiv).
o Finanzielle und rechtliche Absicherung dieser Partnerschaften zur
Sicherstellung hochwertiger Bildungsangebote im Ganztag.
5. Planungssicherheit für die Kommunen:
o Frühzeitige Kommunikation und Beteiligung der Kommunen an
Gesetzgebungsverfahren und Förderentscheidungen.
o Bereitstellung eines einheitlichen, praxistauglichen Handlungsrahmens zur
Vorbereitung der Ganztagsumsetzung.
Begründung:
In weniger als 500 Tagen gilt der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in Deutschland.
Die Stadt Neu-Ulm bekennt sich ausdrücklich zum Bildungs- und Betreuungsauftrag im
Rahmen des bundesgesetzlich verankerten Ganztagsanspruchs für Grundschulkinder ab
2026. Dieser stellt einen entscheidenden Beitrag zur Verbesserung der
Bildungsgerechtigkeit, zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie zur sozialen Teilhabe
dar.
Die Umsetzung dieses Anspruchs ist jedoch eine enorme Herausforderung – personell,
organisatorisch und finanziell –, insbesondere für die Kommunen, die ihn vor Ort realisieren
müssen.
Das zugrunde liegende Gesetz wurde 2021 auf Bundesebene beschlossen, doch viele
zentrale Fragen – etwa zur Finanzierung und praktischen Umsetzbarkeit – blieben offen.
Auch von der nachfolgenden Bundesregierung wurden bisher keine ausreichenden
Nachbesserungen vorgenommen, wie der Deutsche Städte- und Gemeindebund wiederholt
betont hat.
Gleichzeitig sind die Länder – allen voran der Freistaat Bayern – gefordert, verbindliche
Vorgaben und praktikable Förderstrukturen zu schaffen, damit die Kommunen ihren
Aufgaben gerecht werden können.
Die Stadt Neu-Ulm erkennt diese gemeinsame Verantwortung von Bund und Ländern
ausdrücklich an. Doch ohne klare Regelungen und eine verlässliche finanzielle
Unterstützung auf Landesebene sind Städte und Gemeinden kaum handlungsfähig.
Nur wenn Bund und Land gemeinsam tragfähige Lösungen schaffen, kann der
Rechtsanspruch so umgesetzt werden, dass er für alle Kinder funktioniert – gerecht,
verlässlich und gut organisiert.
Die praktischen Herausforderungen zeigen sich bereits jetzt: Trotz intensiver Planung und
engagierter Netzwerkarbeit fehlen verbindliche Standards, ausreichende Fördermittel,
qualifiziertes Personal und strukturelle Unterstützung.
Besonders deutlich wird dies im Bereich der Ferienbetreuung: Hier besteht bereits heute ein
erheblicher Mangel an Plätzen und Ressourcen. Ohne gezielte Unterstützung droht dieser
Anspruch ins Leere zu laufen.

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