Kreisfreiheit... kann die Stadt NU auch als kreisangehörige Stadt den ÖPNV übernehmen ?

12. Januar 2018

Lesen SIE dazu bitte unseren Antrag und einen Auszug aus einer Stellungnahme des Landkreises

Herr Oberbürgermeister Noerenberg                                       Neu-Ulm, 12.1.18

Rathaus Neu-Ulm

89231 Neu-Ulm

 

Betrifft: Kreisfreiheit für Neu-Ulm

 

 

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Noerenberg,

 

im Namen der FDP Stadtratsfraktion stellen wir folgenden Antrag:

 

 

Antrag:

Die Verwaltung stellt im nächsten Ausschuss  / Rat dar, ob und evt. wann es bereits Bemühungen  der Stadt Neu-Ulm gab, den ÖPNV aus der Verantwortung des Landkreises herauszunehmen und in die „eigenen Hände“ zu übernehmen.
Wenn ja, warum wurde das in den letzten 10 Jahren nicht durchgeführt?
Wenn ja, warum wurde darüber nicht in den Sitzungen zum Thema Kreisfreiheit berichtet ?
Kann die Stadt Neu-Ulm bereits heute als kreisabhängige Stadt die Aufgabenübertragung  für den ÖPNV beantragen?

 

 

Begründung:

Uns wurde berichtet, dass es möglich sein soll, dass die Aufgabenübertragung für den ÖPNV auch von  größeren, kreisangehörigen Gemeinden / Städten, in denen der ÖPNV eine erhebliche innerörtliche Bedeutung hat,  übernommen wird.
In Schwaben sei eine solche Aufgabenübertragung schon in zwei Fällen angewandt worden.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Günter Gillich

Alfred Schömig

 

ÖPNV
Ein entscheidender Aspekt der aktuellen öffentlichen Diskussion ist die Annahme, die Stadt
könne bedingt durch die Kreisfreiheit und die damit verbundene Zuständigkeit für den ÖPNV ein
verbessertes Verkehrskonzept umsetzen. Unsere Prüfung hat ergeben, dass für die Stadt bereits
jetzt die Möglichkeit besteht, die Aufgabenträgerschaft im Bereich ÖPNV zu übernehmen.
Beim Thema ÖPNV sieht das bayerische Landesrecht auch ohne Statuswechsel für eine kreisangehörige
Kommune die Möglichkeit vor, die wesentlichen Aufgaben im Bereich des ÖPNV
selbst zu übernehmen. Dies ist möglich für größere kreisangehörige Gemeinden, in denen der
ÖPNV eine erhebliche innerörtliche Bedeutung hat. In Schwaben wurde eine solche Aufgabenübertragung
schon in zwei Fällen angewandt.
Unsere jüngsten Recherchen haben ergeben, dass für die Stadt Neu-Ulm die rechtliche Möglichkeit
für eine Übertragung der ÖPNV-Zuständigkeit schon vor einiger Zeit von der Regierung
von Schwaben geprüft und bestätigt worden ist. Hintergrund für diese Prüfung waren mehrfache
Überlegungen und Sondierungen der Stadt Neu-Ulm, ob ein solcher Antrag auf Übertragung
von Aufgaben im ÖPNV gestellt werden soll. Bereits 1998 hatte Frau Oberbürgermeisterin Dr.
Merk eine grundsätzliche Anfrage beim Landkreis Neu-Ulm zu diesem Thema gestellt. Im Jahr
2002 beauftragte ein städtischer Ausschuss die Verwaltung damit, wegen einer Übertragung
von Aufgaben auf den Landkreis zuzugehen. In den Jahren 2008 und 2009 erfolgte die Einrichtung
eines Arbeitskreises zu einer möglichen Aufgabenübertragung. Nach der zweiten Sitzung
des Arbeitskreises in der Phase von Datenerhebungen wurden diese Gespräche nicht mehr
weitergeführt.
Der Landkreis hat der Stadt Neu-Ulm schon im Jahr 2001 in Aussicht gestellt, einen Antrag auf
Übernahme der Aufgabenträgerschaft zu unterstützen. Der damalige Landrat hat diese Option
damals als „sachgerechten Lösungsansatz“ bezeichnet. An dieser Auffassung hat sich seitens
der Landkreisverwaltung bis heute nichts geändert. Wir stehen für Gespräche in dieser Sache
jederzeit gerne zur Verfügung.

 

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