Elternbeiträge für Kindertagessstätten in Neu-Ulm...
12. Mai 2019
das sagt die FDP Fraktion..
Lesen SIE bitte einen Auszug aus unserem Redebeitrag und die Vorlage der Verwaltung!
Die FDP Fraktion ist der Ansicht, dass wir eine zentrale Anlaufstelle in Neu-Ulm benötigen, in der Eltern und Alleinerziehende über die Angebote des Staates für Familien mit geringem Einkommen informiert werden.
Wir werden in diese Richtung handeln!
Anbei ein Auszug aus unserem Redebeitrag:
Wir alle (alle Fraktionen) haben seit Jahren viel unternommen, um eine soziale Stadt zu sein.
Ich kann hier nur für die FDP sprechen und an die erweiterte Mittagsbetreuung erinnern, die ersten Ganztagesklassen oder wie nachher noch kommen wird unser Eintreten für die Schulsozialarbeit.
All das sind Punkte, die wir durchsetzen konnten.
Kein Kind darf verlorengehen!
Dieser plakativ wirkende Satz.. ist uns – und auch hier denke ich – uns allen wichtig!
Ich gehe davon aus, dass es Konsens ist, dass die Kommune – über ihre Kitass, über ihre Schulen über die Sozialarbeit soziale und schulische Defizite einzelner Kinder zumindest lindern kann.
In diesem Rahmen denken wir:
KIGA, Schulen und Universitäten müssen prinzipiell kostenfrei sein, damit die Entwicklung der Kinder nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängt und wir uns der Chancengleichheit annähern.
Insofern begrüßen wir sehr die Entscheidung der bayerischen Regierung, alle Kindergartenjahre mit bis zu 100 € / Kind / Monat zu bezuschussen. Das ist der Weg in die richtige Richtung.
Das bedeutet, dass die Betreuung bis 6 Stunden am Tag frei ist.
Aber zurück zu unserer Stadt. ist hier nicht schon alles „in Butter“?
Unter TOP 9 schreibt die Rektorin der Erich Kästner Grundschule in Ludwigsfeld:
„30 % der Schüler wachsen bei alleinerziehenden Elternteilen auf,… Arbeitslosigkeit und Schichtdienst stellen hohe Belastungsfaktoren dar / enger Wohnraum, Abhängigkeit von staatlicher Unterstützung, erschwerter Zugang zu anderen Bildungsinstitutionen.. (Hort, Musikschule, Mittagsbetreuung, Sportvereinen)“
Wenn wir diese Zahl auf 20 % reduzieren, sind das bei 2000 Grundschülern 400 Kinder.
In Deutschland gibt es – so steht es im Tagesspiegel im August 2018 - 2,4 Mio. Kinder die mit einem alleinerziehenden Elternteil aufwachsen.
Nun können diese Kinder mit ihren Eltern ja zum Arbeitsamt und anderen Stellen gehen, um die Angebote und Leistungen des Staates abzufragen.
Doch steht in der Berliner Morgenpost vom Okt. 2018, dass nach einer Auswertung des paritätischen Wohlfahrtsverbandes und des Kinderschutzbundes nur 15 % der Kinder zwischen 6-15 Jahren Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabegesetz in Anspruch genommen haben.
Eine staatliche Stelle schreibt von bis zu 57 % die zumindest eine Leistung angefordert haben.
Dies im Zeitraum bis 2014.
Wie dem auch sei, es zeigt sich, dass es noch immer vielen Eltern schwer fällt, als Bittsteller in ein Amt zu gehen und für ihre Kinder ALLE!! ALLE zustehenden Leistungen abzufragen.
Da mag Scham, Nichtwissen und andere Gründe als Ursprung gelten.
6 Stunden werden nun frei von Kosten!
Die VW will die darüberhinausgehenden Kosten weiterhin bei den Eltern einfordern.
Wir bedauern das , würden gern aufgrund genannter Punkte eine der erste Stadt in Bayern sein,
in denen der KIGA Besuch komplett freigestellt wird. „
Sitzungsvorlage
Mitwirkung:
AKTION ERLEDIGT AM
OB Noerenberg Kenntnisnahme
FB 5 Kenntnisnahme
Städtische Kinderbetreuungseinrichtungen
Neugestaltung Elternbeiträge ab September 2019
Beschlussvorschlag:
Beschlusscontrolling/Berichtwesen ja nein
Der Ausschuss für Bildung, Familie und Kultur legt mit Wirkung zum 01.09.2019 für die städtischen Krippen und Kindergärten folgende Elternbeiträge fest:
1. Kindergärten (Ü3):
Bis 4 Stunden 80 €
Bis 5 Stunden 90 €
Bis 6 Stunden 100 €
Bis 7 Stunden 110 €
Bis 8 Stunden 120 €
Bis 9 Stunden 130 €
Bis 10 Stunden 140 €
Fachbereich: FB 2
Abteilung: FB 2 Soziales, Familie, Jugend und
Senioren
Verantwortl.: Seiffert, Ralph
Datum: 08.04.2019
Vorlagen-Nr. BiFK/2019/0021
Aktenzeichen 427
Stadt Neu-Ulm
GREMIUM SITZUNGSTAG TOP BEHANDLUNG
Ausschuss für Bildung,
Familie und Kultur
07.05.2019 2 öffentlich
Seite: 2 Stadt Neu-Ulm
Sitzungsvorlage
BiFK/2019/0021
Dabei dient dem Stadtrat zur Kenntnis, dass für jedes Kindergartenkind ab 3 Jahren je Monat 100 € Beitragszuschuss durch den bayerischen Staat gewährt wird. Demnach entfallen auf die Familien folgende Beiträge:
Bis 4 Stunden beitragsfrei
Bis 5 Stunden beitragsfrei
Bis 6 Stunden beitragsfrei
Bis 7 Stunden 10 €
Bis 8 Stunden 20 €
Bis 9 Stunden 30 €
Bis 10 Stunden 40 €
Krippen (U3):
Bis 3 Stunden 160 €
Bis 4 Stunden 180 €
Bis 5 Stunden 200 €
Bis 6 Stunden 220 €
Bis 7 Stunden 240 €
Bis 8 Stunden 260 €
Bis 9 Stunden 280 €
Bis 10 Stunden 300 €
2. Die Regeln der Familienermäßigung bleiben bestehen.
3. Die Elternbeiträge für die Krippenbetreuung bleiben bis mindestens 31. 8. 2021 unverändert.
Dies gilt unter der Voraussetzung, dass es bis dahin keine staatlichen Beitragszuschüsse für Krippenbetreuung gibt.
4. Im Sinne der Gleichbehandlung aller Familien empfiehlt der Stadtrat den freien Trägern von Kinderbetreuungseinrichtungen im Stadtgebiet, die Elternbeiträge in ihren Einrichtungen zeitgleich in gleicher Höhe festzulegen.
................................................................
Ralph Seiffert, Fachbereichsleiter
Seite: 3 Stadt Neu-Ulm
Sitzungsvorlage
BiFK/2019/0021
Sachdarstellung:
1. Anlass
Die heutigen Elternbeiträge gelten seit Januar 2017. Die Verwaltung schlägt üblicherweise etwa alle 2 Jahre eine Anpassung der Elternbeiträge für die städtischen Einrichtungen vor.
Die FDP-Fraktion im Stadtrat Neu-Ulm beantragte am 8. 11. 2018 einen Bericht der Verwaltung, „… sobald weitere, belastbare Daten der bayerischen Staatsregierung vorliegen, wie die neue 100-€-Unterstützung für Eltern von Kindergartenkindern aussieht.“
2. Sachverhalt
Die „belastbaren Daten“ liegen seit dem 19.03.2019 mit dem Newsletter Nr. 291 des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vor.
Dort wird u.a. ausgeführt: „Mit Wirkung zum 1. April 2019 werden die Elternbeiträge der Kinder bezuschusst, die … im Jahr 2018 oder früher das dritte Lebensjahr vollendet haben und noch nicht in die Schule gehen.“ Der bayerische Staat leistet demnach einen Beitragszuschuss von 100,- € je Kind und Monat für die gesamte Kindergartenzeit.
Die Staatsregierung geht davon aus, dass mit dieser staatlichen Unterstützung die Buchungszeit von 6 Stunden beitragsfrei sein könnte und im Übrigen zu einer deutlichen finanziellen Entlastung der Eltern führen würde.
Diese beiden Ziele legte die Verwaltung der Neugestaltung der Elternbeiträge zugrunde.
Die Versammlung der KiTa-Träger im Stadtgebiet bestimmte eine Arbeitsgruppe, die einen Vorschlag für die Neugestaltung der Elternbeiträte erarbeiten sollte.
Am 20.03.2019 legte sich die Arbeitsgruppe der KiTa-Träger mit großer Einigkeit auf einen gemeinsamen Vorschlag für die künftigen Elternbeiträge fest, die ab September 2019 Gültigkeit haben sollen.
Am 04.04.2019 fand ein Gespräch der Verwaltung mit dem Gesamtelternbeirat der Betreuungseinrichtungen im Stadtgebiet statt. Der Gesamtelternbeirat hatte unabhängig von der Verwaltung einen nahezu identischen Vorschlag für die künftigen Elternbeiträge in die Gesprächsrunde mitgebracht. Man einigte sich auch hier sehr schnell und harmonisch auf einen gemeinsamen Vorschlag, der sich mit dem Vorschlag der Einrichtungsträger deckt.
Der Vorschlag der Verwaltung, dass die Regeln der Familienermäßigungen weiterhin unverändert gelten sollen, wurde mit großer Zustimmung aufgenommen.
Der gemeinsame Vorschlag der Elternbeiräte, der freien KiTa-Träger und der städtischen Verwaltung ist in der Anlage dargestellt. Die Anlage zeigt auch den Vergleich mit den bisherigen Elternbeiträgen und die finanziellen Auswirkungen für die Familien.
Der beiliegende Vorschlag erhält keine Beträge für die Horte. Weil die Stadt keine Horte betreibt, legt der Stadtrat nur die Elternbeiträge für die städtischen Krippen und Kindergärten fest. Die freien Träger sind grundsätzlich frei in der Gestaltung der Beiträge. Der Stadtrat sollte den freien Trägern empfehlen, in Sinne der Gleichbehandlung der Familien im Stadtgebiet für ihre Einrichtungen die Beiträge in gleicher Höhe festzulegen.
Zu den Hortbeiträgen ist im Protokoll der Besprechung mit den Trägern vermerkt: „Die Träger der Horte werden untereinander Elternbeiträge abstimmen, die sich an die Kindergartenbeiträge
anlehnen“.
Seite: 4 Stadt Neu-Ulm
Sitzungsvorlage
BiFK/2019/0021
Die freien Einrichtungsträger, der Gesamtelternbeirat und die städtische Verwaltung sehen für ihren gemeinsamen Vorschlag insbesondere folgende Gründe:
Der Vorschlag hat mit einem 10 €-Schritt bei Kindergärten und 20 €-Schritt bei Krippen eine klare Struktur.
Art. 19 Nr. 4 BayKiBiG (Bayerisches Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz) fordert die Staffelung der Elternbeiträge entsprechend den Buchungszeiten. Es wird ausgeführt, dass die Beiträge für die Buchungszeiten gestaffelt sein müssen,“… um zu gewährleisten, dass die Eltern nur die Zeiten buchen, die sie auch tatsächlich in Anspruch nehmen“.
Für „…die jeweils höhere Stundenkategorie (ist) ein deutlich höherer Elternbeitrag
zu entrichten“. Der Beitragsschritt zur nächsthöheren Stunde soll mindestens 10 %
des 4-Stunden-Betrages (tägliche Kernzeit) sein. Mit der vorgeschlagenen Regelung
wird diese gesetzliche Vorgabe eingehalten.
Die Ziele der Regierung (Beitragsfreiheit für 6 Stunden und deutliche Ermäßigung für höhere Buchungen) werden erreicht.
Bei jeder Buchungszeit im Kindergarten sind die Eltern sehr stark entlastet. Die Einsparung liegt beim Einzelkind zwischen 72 € und 100 € monatlich.
Die Kostenbeteiligung der Eltern oberhalb der 6-Stunden-Buchung im Kindergarten
wird als angemessen empfunden. Völlige Beitragsfreiheit könnte dazu führen, dass alle Familien auch ohne echten Bedarf die Höchstzeit buchen. Da hierfür die vorhandenen Personalstunden meist nicht ausreichen, könnten in manchen Einrichtungen nicht mehr alle Betreuungsplätze belegt werden.
Die künftige Beitragsgestaltung wird als sehr familienfreundlich angesehen. Da die Regeln der Familienermäßigung beibehalten werden, ist die Kindergartenbetreuung für die Familien fast immer völlig beitragsfrei, wenn 2 oder mehr Kinder gleichzeitig den Kindergarten besuchen. Lediglich bei 10 Stunden täglicher Betreuungszeit sind bei 2 Kindern für jedes Kind nur 5 € monatlich zu bezahlen. (75 % von 140 € = 105 €, davon trägt der Staat 100 €)
Im Krippenbereich gibt es bei der Buchung bis 6 Stunden Einsparungen, bei 7 oder
mehr Stunden eine mäßige Erhöhung. Die Erhöhung liegt innerhalb der allgemeinen
Tarif- und Kostensteigerungen. Zwar fallen die sehr hohen Buchungszeiten in der
Krippe etwas teurer aus (bis 13% bei der 10-Stunden-Buchung) Die Beitragsstabilität
für 3 Jahre wird als angemessener Ausgleich gesehen.
3. Alternativen
Keine
Seite: 5 Stadt Neu-Ulm
Sitzungsvorlage
BiFK/2019/0021
4. Vorschlag der Verwaltung mit Begründung
Die Verwaltung schlägt vor, die Elternbeiträge für die städtischen Krippen und Kindergärten zu beschließen, wie im Beschlussvorschlag und in der Anlage dargestellt.
Die Elternbeiträge sollen in den städtischen Einrichtungen ab 01.09.2019 Gültigkeit haben.
Die neuen Krippenbeiträge sollen bis August 2021 unverändert gelten.
Dieser Vorschlag wurde sowohl mit den Einrichtungsträgern als auch mit dem Gesamtelternbeirat ausführlich besprochen und fand eindeutige Zustimmung.
5. Ziele, Auswirkungen und Bereitstellung von Haushaltsmitteln
5.1 Ziele
Mit dieser Beitragsgestaltung werden gesetzlichen Vorgaben erfüllt und die Ziele erreicht, welche die Staatsregierung mit der Beitragsentlastung anstrebt.
Die Eltern werden finanziell massiv entlastet.
Die finanzielle Situation der Einrichtungen kann sich verbessern.
Der staatliche Beitragszuschuss erreicht somit zwei Ziele der Kommune gleichzeitig: Eine starke Entlastung der Familien und eine Stabilisierung der finanziellen Basis der Einrichtungen.
5.2 Personelle und finanzielle Auswirkungen
Auf den Stellenplan ja nein
Finanzen ja nein
staatliche Förderung? ja nein
Durch den staatlichen Beitragszuschuss und die künftig geringen Beiträge der Familien werden sich die Einnahmen der Einrichtungen trotz enormer Entlastungen der Familien in der Summe wahrscheinlich erhöhen. Diese Mehreinnahmen werden dringend als Ausgleich für die allgemeinen Steigerungen der Personal- und Sachkosten benötigt. Es ist zu hoffen, dass die Einrichtungen der freien Träger künftig weniger zusätzliche Finanzhilfen
durch freiwillige städtische Leitungen im Rahmen der Defizitvereinbarung benötigen.
Eine genauere Aussage über die finanziellen Auswirkungen kann nicht getroffen werden, da keine Erkenntnisse über ein geändertes Buchungsverhalten der Eltern vorliegt.
5.3 Bereitstellung von Haushaltsmitteln
Keine zusätzlichen Mittel erforderlich
Seite: 6 Stadt Neu-Ulm
Sitzungsvorlage
BiFK/2019/0021
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Winfried Bublat, Abteilungsleiter
Anlagen:
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