Seite: 3Stadt Neu-UlmSitzungsvorlageFIB/2023/0051AWB wäre Juni bis August 2023. Sobald nähere Einzelheiten bekannt sind, wird der AWB auf die kreisangehörigen Gemeinden zukommen.Nach derzeitigem Kenntnisstand würden dann für die Kommunen keine Kosten für die Con-tainermiete, den Tausch bzw. die Leerung usw. entstehen; diese werden vom AWB über-nommen. Die Kommunen sollen jedoch dazu verpflichtet werden, auf eine saubere Trennung zu achten, da der Mehraufwand bei Fehlbefüllungen von der jeweiligen Kommune zu tragen ist. Es sollen auch Schulungen für das Personal angeboten werden, sobald der Entsorger feststeht.3. Alternativen➢Die Erfassung von Kunststoffen (Stoffgleichen Nichtverpackungen) wird von städtischer Seite eingestellt. ➢Die Erfassung wird fortgeführt bis zu Übernahme durch den AWB des Landkreises. ➢Beim Kreis erwirken, dass die Sammlung und Verwertung komplett in Eigenregie erfolgt.4.Vorschlag der Verwaltung mit BegründungDie Verwaltung schlägt vor,die Erfassung und Verwertung von Kunststoffen (Stoffgleiche Nichtverpackungen) auf dem Wertstoffhof durch die Stadt bis zu einer Übernahme der Erfas-sung und Verwertung durch den Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises (AWB) fortzufü