Strassenausbaubeiträge in Neu-Ulm
05. Februar 2015
Lesen Sie bitte eine Zusammenfassung unserer Gedanken...
Wir bleiben dran!
Straßenausbaubeiträge auf dem Prüfstand
In Baden-Württemberg, aber auch in verschiedenen Kommunen Bayerns (in 2000 waren 62 % beitragspflichtig) werden keine Straßenausbaubeiträge erhoben. In Rheinland-Pfalz sollen alternativ wiederkehrende Beträge in Form einer Jahresabgabe von 50 bis 60 Euro erhoben werden, aber auch eine erhöhte Grundsteuer ist unter Experten in der Diskussion.
München hat im Dezember 2014 die Straßenausbaubeitragssatzung aufgehoben. Der Bayerische Landtag befasst sich mit Alternativen dazu, zuletzt am 28.1.2015.
Einerseits brauchen Kommunen eine sichere Finanzierungsgrundlage für anstehende Straßensanierungen und -umgestaltungen, andererseits fühlen sich Bürger ungerecht behandelt und finanziell überfordert, vor allem dann, wenn die Straße vor der Haustüre nicht wegen „eigener“ Abnutzung saniert werden muss, sondern andere Ursachen vorliegen wie eine Kanalsanierung, starker überörtlicher Verkehr, Schwerverkehr, Bauverkehr, etc.
Wie tief der Griff in die Tasche des Bürgers sein kann, lässt sich anhand der Kostenberechnung der Straßenbaumaßnahme und der „Satzung über die Straßenausbaubeiträge“ unter „Neu-Ulmer Stadtrecht“ durch den Bürger überschlagen, wenn die beitragsfähigen Kosten der Stadt und die Ausbaubeiträge insgesamt und in Euro/m2 bekannt sind. Je nach Grundstücksgröße, Nutzung und Geschossigkeit und der entsprechenden Kategorie der Straße können Eigentümer mit teilweise sehr hohen Beiträgen zur Kasse gebeten werden.
Jeder Bürger zahlt bei Erwerb seines Grundstücks und Hausbaus Erschließungsbeiträge und akzeptiert diese. Anders sieht es bei Ausbaubeiträgen aus, weil der Bürger keinen Einfluss auf Zeitpunkt und Umfang der Sanierung nehmen kann und die Ursachen oftmals wie oben geschildert nicht in der Anliegernutzung zu sehen sind.
SPD- und FDP-Fraktion fragten bei der Stadtverwaltung nach Spielräumen und Alternativen an.
Die Antwort auf die FDP-Anfrage lautete: Entfallen Straßenausbaubeiträge, sind die Investitionen der Stadt durch die allgemeinen Deckungsmittel zu finanzieren. Dies wäre unbeachtet der rechtlichen Zulässigkeit verbunden mit der Verbesserung des Verwaltungshaushaltes/einer Erhöhung der Zuführungsrate, einer Rücklagenentnahme oder einer Neuverschuldung.
Sie führt zur SPD-Anfrage aus: Erhält eine Gemeinde Schlüsselzuweisungen oder gar Bedarfszuweisungen, ist für einen Verzicht auf eine Beitragsfinanzierung in aller Regel kein Raum.
Wir hoffen auf eine gute und gerechte Entscheidung für Kommune und Bürger durch den Landtag.
Christa Wanke