NUXIT .. die Interessengemeinschaft wartet auf das ablehnende Schreiben der Stadt..

05. Juni 2018

Lesen SIE dazu bitte die NUZ..
Der Antrag auf Kreisfreiheit wurde am Tag nach dem Stadtratsbeschluss in München gestellt..

... das ging schnell.. jetzt...

Bürgerbündnis spricht von perfider Taktik
Rederer: Zum Klagen fehlt noch was

Neu-Ulm Der Zorn bei der Bürgerinitiative „Nuxit? So geht’s net!“ ist noch nicht verraucht. Bekanntlich hat der Stadtrat das Bürgerbegehren für unzulässig erklärt, doch jetzt wartet das Bündnis immer noch auf ein offizielles Schreiben aus der Stadtverwaltung. Ist das noch notwendig, wo doch die Entscheidung nicht nur lang und breit diskutiert, sondern auch öffentlich gefällt wurde? Ja, sagt Initiativen-Sprecher Klaus Rederer, denn: „Dieses offizielle Schreiben ist notwendig, um weitere Schritte einzuleiten.“ Aber er wird sich wohl noch ein wenig gedulden müssen, heißt es aus der Stadtverwaltung.

Das Bündnis will gegen die Entscheidung des Stadtrates juristisch vorgehen. Sein Augsburger Anwalt habe jetzt mitgeteilt, dass ein Verfahren vor dem Verwaltungsgericht in der Regel drei bis fünf Monate brauche, aber durch Prozesstricks ohne Weiteres auch mal ein halbes Jahr oder länger dauern könne. Rederer schreibt in einer Mail an Freunde und Sympathisanten von „Nuxit? So geht’s net!“: „Wir können ein Verfahren erst einleiten, wenn wir das offizielle Schreiben der Stadt zum Bürgerentscheid haben.“ Dort rechnet sich das Bündnis Chancen aus, denn dessen Rechtsberater hält ein Bürgerbegehren formal wie inhaltlich für zulässig.

Nachdem die Stadt Neu-Ulm den Antrag auf Kreisfreiheit gestellt hat, ist nun das Innenministerium am Drücker und muss darüber entscheiden. Rederer vermutet, dass sich bis zur Landtagswahl im Oktober nichts tue, denn die CSU „wird Angst vor der öffentlichen Empörung haben, die losbricht, wenn die in Neu-Ulm praktizierte Verfahrensweise, die bewusste Missachtung des Bürgerwillens und die perfide Taktik der Sezessionisten in ganz Bayern Thema wird“.

Was nun die schriftliche Ausarbeitung der Stadtratsentscheidung zum Bürgerbegehren betrifft, so hieß es gestern auf Anfrage unserer Zeitung, daran werde gearbeitet. Durch die Pfingstferien habe sich die Sache verzögert. Aber es gebe ohnehin keine Frist, bis wann ein solches Schriftstück gefertigt sein muss. (hip)

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