Geburtsstation in Illertissen... erneute Öffnung?

18. Mai 2017

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llertisser Geburtenstation muss wohl wieder öffnen

Klinikkrise Die Regierung von Schwaben gibt dem Bürgerentscheid den Vorrang. Auch wenn die Umsetzung teuer wird

von Jens Carsten

Landkreis Gestern um 17.14 Uhr war es so weit: Das Landratsamt Neu-Ulm versandte eine E-Mail, auf die viele Menschen, gerade im südlichen Landkreis, seit Wochen mit Spannung gewartet haben dürften. Der Betreff: Das Ergebnis der rechtlichen Prüfung des Bürgerentscheids pro Wiedereröffnung der Illertisser Geburtenstation durch die Regierung von Schwaben. Angehängt war eine vierseitige Abhandlung der Experten aus Augsburg.

Das Fazit: Die Bindungswirkung des Entscheids ist wohl prinzipiell anzuerkennen – davon geht man jedenfalls im Landratsamt aus, wie es in einer beigefügten Stellungnahme zum Prüfungsergebnis heißt. Sollte das so sein, muss die aktuell geschlossene Babystation der Illertalklinik wieder geöffnet werden – so hatten es die Bürger bei der kreisweiten Abstimmung im Oktober beschlossen. Der Betrieb müsste dann trotz des inzwischen offenbar gewordenen millionenschweren Defizits der drei Krankenhäuser in Neu-Ulm, Weißenhorn und Illertissen wieder aufgenommen werden. Trotz der Klinikkrise, und deren Auswirkungen auf die finanzielle Lage des Landkreises, könne der Bürgerwillen nicht ignoriert werden, ist in der schriftlichen Reaktion aus dem Landratsamt zu lesen.

Auch Wolfgang Karger, der Sprecher der Bürgerinitiative (BI) „Geboren im Süden“ (sie hatte den Bürgerentscheid angestoßen), hat die E-Mail gestern Abend erhalten. Er wertet das Prüfungsergebnis als „ganz klare Aufforderung“ an den Landkreis, die Station wieder zu öffnen. „Der Druck ist jetzt da.“ Notfalls müssten die Kosten der Inbetriebnahme eben an anderer Stelle gespart werden, sagt Karger. Auch das habe die Regierung dargelegt. Geht es nach ihm, dann soll der geplante Bau des Parkhauses an der Neu-Ulmer Donauklinik ausgesetzt werden.

Jetzt soll es Gespräche geben, kündigte man seitens des Landratsamts an. Mit allen Beteiligten – dazu gehören Klinikleitung, politische Gremien, Krankenhausbeirat und BI – sollen Beschlüsse zum weiteren Vorgehen vorbereitet werden. „Alles wird so zügig wie möglich und so sorgfältig wie nötig geschehen“, heißt es. Nachfragen dazu wurden gestern nicht beantwortet.

Bei der Prüfung war es darum gegangen, ob der Bürgerentscheid (pro Geburtenstation) rechtlich bindend ist, sprich umgesetzt werden muss – oder ob sich die Sachlage durch die danach entdeckte schwere Finanzmisere so stark geändert hat, dass das Ergebnis der Abstimmung nicht vollzogen werden kann. Der Hintergrund: Das im November bekanntgewordene Defizit von insgesamt rund 13 Millionen Euro, liege um fast das Dreifache über dem in den Wirtschaftsplänen der Jahre 2015 und 2016 prognostizierten Minus von zusammen 4,4 Millionen, so das Landratsamt. Zugleich wäre eine Wiedereröffnung der Geburtshilfe teuer: Neben Investitionen von mindestens 3,65 Millionen Euro seien laut Berechnung durch den Betrieb drei Jahre lang Verluste von 3,95 Millionen Euro jährlich hinzunehmen.

Das sahen die Prüfer der Regierung – anders als mancher Kritiker der Babystation – offenbar nicht als gewichtigen Grund, den Entscheid auszusetzen: Der Erfolg eines Bürgervotums müsse eingepasst werden „in das Gesamtgefüge des (...) Leistungsspektrums und dessen Finanzierung“, sagen sie. Eine Grenze gebe es nur, wenn der Landkreis die Wiedereröffnung nicht bezahlen könnte, auch nicht „unter Ausschöpfung aller sonstigen Möglichkeiten“. Dazu gehören auch Verkäufe von Vermögen, die Kürzung freiwilliger Leistungen und das Verschieben anderer Maßnahmen. Man gehe davon aus, dass die Grenze (der Belastbarkeit) durch die Wiederöffnung nicht erreicht wird.

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