Der Landkreis widerspricht dem Oberbürgermeister!

09. Dezember 2017

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Landkreis widerspricht Noerenberg

Zuständigkeit Betreuung von Flüchtlingen und Erwachsenenbildung: Sache der Stadt Neu-Ulm, schreibt das Landratsamt.


Neu-Ulm. Die Diskussion während der Haushaltsberatungen der Stadt Neu-Ulm im Fachbereich Schule, Sport, Kultur und Soziales hat ein Nachspiel: Das Landsratsamt hat jetzt den Aussagen von OB Gerold Noerenberg in zwei Fällen widersprochen.


Wie berichtet hatte die CSU-Stadträtin Juliane Lidl-Böck beantragt, die Stadt möge die Familienbildungsstätte in Ulm bezuschussen, weil elf Prozent der Kursteilnehmer in Neu-Ulm wohnen. OB Gerold Noerenberg war davon wenig begeistert: Erwachsenenbildung sei Sache des Landkreises, hatte er ausgeführt. Falsch, schreibt der Pressesprecher der Landkreisverwaltung, Jürgen Bigelmayr: „Der Landkreis Neu-Ulm fördert die Familienbildungsstätte in Ulm nicht direkt mit einem Zuschuss. Das Landratsamt bezuschusst aber im Rahmen seiner Arbeit die Teilnahmekosten von Klienten an Kursen, etwa zur Erziehungskompetenz.“ Die Erwachsenenbildung sei laut der Bayerischen Gemeindeordnung mit Bezug auf die Bayerische Verfassung grundsätzlich Aufgabe der Städte, Märkte und Gemeinden.


In der gleichen Sitzung hatte SPD-Stadtrat Rudolf Erne die Betreuung von Flüchtlingen gefordert, die in der Wileystraße untergebracht sind. Auch das sei Sache des Landkreises, hatte Noerenberg erklärt – mit dem Hinweis: „Sie argumentieren immer stärker in Richtung Kreisfreiheit.“ Auch das sei nicht richtig, schreibt Bigelmayr: „Bei den Objekten in der Wileystraße in Neu-Ulm handelt es sich nicht um Asylunterkünfte, sondern um Häuser, in denen ausschließlich anerkannte Flüchtlinge, keine Asylbewerber, wohnen. Mitarbeiter des Landratsamtes betreuen nur Unterkünfte, die der Landkreis für Asylbewerber – also Flüchtlinge, bei denen das Asylverfahren noch läuft – angemietet hat.“⇥edru

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