NUXIT.. Kreisfreiheit für Neu-Ulm...

22. Februar 2018, 07:47Uhr

der Stadtrat hat entschieden.. der Antrag auf Kreisfreiheit wird eingereicht.. <
das Land muss entscheiden.. wenn..
Lesen SIE bitte die SWP und die NUZ

...nicht vorher noch die IG Bürgerbegehren die nötigen Unterschriften zusammenbekommt.
1800 Unterschriften waren es schon gestern.
Wir denken, dass SIE .. die BÜRGERINNEN entscheiden sollten.. dies ist eine grundlegende Veränderung der politischen Struktur unserer Region..
Wir unterstützen weiterhin die IG und haben einen Flyer entworfen. HIer bitten wir SIE, die BürgerInnen uns IHRE Unterschrift für ein Bürgerbegehren zu geben.
Dann werden SIE entscheiden.
 

https://www.swp.de/suedwesten/staedte/neu-ulm/stadt-neu-ulm-beantragt-kreisfreiheit-25030488.html

https://www.augsburger-allgemeine.de/neu-ulm/Nuxit-Neu-Ulm-macht-den-grossen-Schnitt-id50705806.html

Kommentar der SWP:

Eindeutiges Votum

Kommentar Chirin Kolb Zur Entscheidung über die Kreisfreiheit


Es ist eine historische Entscheidung nicht nur für die Stadt und den Landkreis Neu-Ulm, sondern für den ganzen Freistaat Bayern. Noch nie zuvor hat eine Kommune die Kreisfreiheit beantragt. 32 der gestern anwesenden Stadträte stimmten dafür, sich auf diesen Weg zu machen. Von den zehn, die dagegen votierten, sind nicht alle auch automatisch gegen die Loslösung vom Kreis. Einige von ihnen möchten die Entscheidung lediglich den Bürgern übertragen.


Es lässt sich also auf jeden Fall feststellen, dass der Stadtrat mit deutlicher Mehrheit für die Kreisfreiheit ist. Sie ist der richtige Schritt auf dem Weg in die Neu-Ulmer Zukunft. Dafür sprechen nicht nur die Zahlen, sondern viele Argumente. Abgesehen davon würde die Stadt nur das vollziehen, was in der bayerischen Gemeindeordnung schlicht als der Normalfall für Kommunen dieser Größe und Stärke vorgesehen ist.


Jeder Stadtrat hat sich seine Entscheidung nicht leicht gemacht. Manche standen gar vor einem Dilemma: Sie persönlich sind für die Kreisfreiheit, wollen aber einen Bürgerentscheid. Es gibt gute Gründe dafür, die Bürger abstimmen zu lassen, aber ebenso gute Gründe, als gewählter Stadtrat dieses Recht für sich selbst in Anspruch zu nehmen. Keinem Stadtrat ist sein Votum in dieser Sache zu verübeln.


Bericht Seite 20

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