Kein Kind darf verloren gehen!

14. Juni 2018

Die Gesllschaft muss sich um jedes einzelne Kind kümmern!
Lesen SIE bitte die SWP..

Eine Gymnasiastin, die an der Schulart dem Leistungsanspruch nicht mehr gewachsen ist, wechselt auf eine andere Schulart. Sie gerät an falsche Freunde, nimmt Drogen, schafft es morgens nicht mehr aus dem Bett rechtzeitig an die Schule. Bei einem anderen Schüler trennen sich die Eltern, die Mutter erkrankt während der Trennungszeit schwer, der Sohn hat Angst, sie allein zu lassen, entwickelt eine Schulphobie.


Das sind zwei Fälle von Schülern, die in der Schule lange gefehlt haben, also zwei Fälle von „Schulabsentismus“, die Matthias Weber, Schulleiter der Ulrich-von-Ensingen-Gemeinschaftsschule, aus eigenem Erleben kennt. An seiner Schule haben sich am Dienstagabend die Mitglieder des Schulbeirats getroffen, auch um „Handlungsempfehlungen für Schulabsentismus“ vorzustellen und zu diskutieren. „Für Schulabsentismus gibt es nicht den Regelfall. Doch es ist eine ansteckende Krankhheit, da helfen nur klare Medikamente“, sagte Weber.


Zahlen wollte zwar niemand nennen, aber das ist klar: „Es sind mehr Fälle geworden, weil Kinder oft auf der falschen Schule landen“, sagte Weber. Das ist auch Mitarbeitern der Stadt Ulm und des Staatlichen Schulamtes Biberach aufgefallen. Die Institutionen sind die Herausgeber von „Handlungsempfehlungen bei Schulabsentismus“, zu denen Ralf Mann, dem Fachkoordinator Schulsozialarbeit in Ulm, angeregt hatte.


Viele Beteiligte haben daran mitgewirkt, wie etwa Polizei, Ordnungsamt und die schulpsychologische Beratungsstelle. Die Broschüre, Auflage 150 Stück, hat Ulrike Mühlbayer-Gässler vorgestellt, geschäftsführende Schulleiter der Grund,- Werk, Real- und Gemeinschaftsschulen sowie der sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren in Ulm.


„Kein Kind soll verlorengehen“, sagt Mühlbayer-Gässler über die Absicht der Broschüre. Die Schulleiterin ist gegen das pauschale Verurteilen von Schulschwänzern. „Man muss sich genau anschauen, warum ein Kind nicht mehr in die Schule kommt.“ Denn die Ursachen dafür, warum sich ein Kind dem Schulbesuch verweigert, können verschieden sein – und damit auch die Hilfen. „Nicht alle, die fehlen, sind Schwänzer“, verdeutlichte Achim Schwarz, kommissarischer Leiter des Staatlichen Schulamtes Biberach. Marius Weinkauf, geschäftsführender Schulleiter der Ulmer Gymnasien, führt an, dass es durchaus Eltern gebe, die etwa eine Schulangst ihrer Kinder mit Entschuldigungen decken.


Bußgeld oder Sozialstunden?


Ob Schulverweigerer, Schulphobie, Schulangst – in der Broschüre sind Symptome wie Handlungsschritte für Lehrer aufgeführt. Als Erste-Hilfe-Maßnahme schwört Schulleiter Weber sozusagen auf die Gespräche von Schülern mit Schulsozialarbeitern oder mit Mitarbeitern der schulpsychologischen Beratungsstelle, nämlich nach dem Motto „lasst uns das angucken, und nicht lasst uns weggucken“ (Mühlbayer-Gässler).


Nur: Was ist zu tun, wenn weder Schüler noch Eltern reagieren? Dann hat die Schule die Möglichkeit, die Fehlzeiten beim Ordnungsamt anzuzeigen. „Eltern kommen ihrem Erziehungsauftrag nicht nach, nämlich das Kind in die Schule zu schicken. Das ist eine Ordnungswidrigkeit“, sagt Schulleiter Weber. Allerdings hält er von Bußgeldbescheiden nicht viel. „Manche Eltern haben die Einstellung, das man halt zahlt und fertig.“ Doch an den Ursachen ändere das nicht unbedingt etwas.


Besser findet es Weber, wenn der Bußgeldbescheid auf richterliche Anweisung in Sozialstunden umgewandelt wird, die der betroffene Schüler abzuleisten hat, was bei über 14-Jährigen möglich ist. Doch „bis dahin ist es ein langer Weg“ durch die Instanzen.

Bildung Wie bringt man schwänzende Schüler wieder zum Lernen? Die Stadt hat mit dem Schulamt Biberach Handlungsempfehlungen herausgegeben. Von Beate Rose

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