TTIP alle Fraktionen im Stadtrat Neu-Ulm stehen geschlossen zusammen!
20. November 2014
Lesen Sie bitte den gemeinsamen Antrag
Resolution:
„Die Stadt Neu-Ulm betont die hohe Bedeutung der in der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union durch Grundgesetz, Verträge und Grundrechtecharta gewährleisteten Grundrechte, Prinzipien und Zuständigkeiten, insbesondere im Hinblick auf die demokratische Legitimation des Gesetzgebers, die Rechtsstaatlichkeit einschließlich einer am Verfassungsmaßstab ausgerichteten richterlichen Kontrolle und Unabhängigkeit, die Einheit der Rechtsordnung sowie die Subsidiarität.
Ihre Beachtung und Umsetzung auf allen Rechtssetzungsebenen garantiert das in der europäischen Union erreichte hohe Niveau des Gesundheits-, Verbraucher-, Umwelt- und Datenschutzes sowie der sozialen Standards. Die Stadt Neu-Ulm lehnt Bestrebungen ab, die diese qualitativ hohen Standards auszuhöhlen drohen bzw. sie unwägbaren Risiken aussetzen oder die Gefahr einer wenige Teilnehmer bevorzugenden Parallelrechtsordnung bergen.
Der Stadtrat erhebt folgende Forderungen:
- Das Freihandelsabkommen darf die für die Bürgerinnen und Bürger wichtigen Dienstleistungen der Kommunen nicht beeinträchtigen. Daher dürfen sogenannte Marktzugangsverpflichtungen im TTIP (und allen weiteren Freihandelsabkommen wie TiSA oder Ceta) nicht auf die kommunale Daseinsvorsorge angewendet werden. Durch derartige Verpflichtungen im TTIP könnte die kommunale Selbstverwaltung ausgehöhlt werden. Deshalb fordern wir, insbesondere die nicht-liberalisierten Bereiche der Daseinsvorsorge aus dem Abkommen zu nehmen.
- Kommunale Dienstleistungen, wie beispielsweise die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, der Öffentliche Personennahverkehr, Sozialdienstleistungen, Krankenhäuser oder die Kultur dürfen durch das Abkommen nicht tangiert werden. Die derzeit auch durch die EU garantierte umfassende Organisationsfreiheit der Kommunen bei Entscheidungen zur Daseinsvorsorge muss uneingeschränkt erhalten bleiben und darf nicht durch falsch verstandenen Wettbewerb eingeschränkt werden.
- Bei der europäischen Reform des öffentlichen Auftragswesens und der Konzessionsrichtlinie haben im Zusammenhang mit der Wasserversorgung und dem Rettungsdienst am Ende die politische Einsicht zu Gunsten kommunaler Strukturen und das hohe Leistungsniveau kommunaler Dienstleistungen gesiegt. Das Erreichte darf durch Freihandelsabkommen nicht unterlaufen werden.
- Freihandelsabkommen dürfen zudem nicht dazu führen, dass der Handlungsspielraum der EU oder der Mitgliedstaaten eingeschränkt wird, in ihrer Umweltpolitik bestimmte als notwendig erachtete erhöhte Standards oder von Vertragspartnern abweichende Regulierungsansätze beizubehalten oder neu einzuführen (zum Beispiel die Zulassung bestimmter Pflanzenschutzmittel oder auch die Erzeugungsprozesse von Lebensmitteln).
- Wir fordern, die in der EU einheitlich oder national geltenden Standards auf gar keinen Fall mit einem vorrangigen Ziel des Abbaus von Handelshemmnissen zu reduzieren. Das gilt insbesondere für den Umwelt- und Verbraucherschutz.
- Bei der europäischen Reform des öffentlichen Auftragswesens und der Konzessionsrichtlinie haben im Zusammenhang mit der Wasserversorgung und dem Rettungsdienst am Ende die politische Einsicht zu Gunsten kommunaler Strukturen und das hohe Leistungsniveau kommunaler Dienstleistungen gesiegt. Das Erreichte darf durch Freihandelsabkommen nicht unterlaufen werden.
- Wir begrüßen ausdrücklich die Einberufung eines Beirates beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie für TTIP unter Beteiligung der Kommunen. Darüber hinaus fordern wir, die kommunale Ebene und die Erbringer öffentlicher Dienstleistungen in die bei der EU-Kommission bestehenden Beratergruppen einzubinden.“
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Johannes Stingl (CSU) Mechthild Destruelle (Grüne)
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Antje Esser (SPD) Stephan Salzmann (Pro Neu-Ulm)
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Dr. Alfred Schömig (FDP) Andreas Schuler (FWG)