OB in Neu-Ulm, wie entscheiden die Richter
30. September 2014
Lesen Sie bitte die NUZ:.
OB-Stichwahl: Heute entscheidet der Richter
Ein halbes Jahr nach der gewonnen Wahl muss Neu-Ulms Oberbürgermeister um sein Amt bangen Von Michael Böhm
Auf den Tag genau vor sechs Monaten war Gerold Noerenberg die Erleichterung ins Gesicht geschrieben. Mit einem hauchdünnen Vorsprung war der CSU-Politiker als Neu-Ulms Oberbürgermeister wiedergewählt worden. Mit nur 100 Stimmen mehr hatte er sich gegen Detlef Kröger, den gemeinsamen Kandidat von SPD, Grünen, Freien Wählern und FDP, in der alles entscheidenden Stichwahl durchgesetzt. Doch nun, sechs Monate später, muss Noerenberg erneut um sein Amt bangen.
Am heutigen Dienstag wird vor dem Augsburger Verwaltungsgericht darüber verhandelt, ob die Wahl vom 30. März rechtens war oder wiederholt werden muss. Auslöser ist die Klage des Satirikers Axel Wilhelm (Die Partei), der einen Formfehler auf dem Stimmzettel ins Feld führt, um das Ergebnis der Stichwahl anzufechten. So konnte der Wähler damals ein Kreuz hinter „Gerold Noerenberg“ setzen, obwohl dort laut Statuten eigentlich „Noerenberg, Gerold“ stehen hätte müssen. Bei Herausforderer Detlef Kröger waren die Namen in der rechtlich korrekten Reihenfolge auf dem Stimmzettel abgedruckt.
Diese unterschiedliche Nennung von Vor- und Nachname habe möglicherweise bei einigen Wählern für Irritationen gesorgt, argumentiert Kläger Wilhelm und beruft sich auf die bestehenden Vorschriften, die eindeutig festlegten, wie ein Stimmzettel formal auszusehen habe. Angesichts des knappen Wahlausgangs Ende März macht er sich daher für eine Wiederholung der Stichwahl stark.
Vor dem Landratsamt war er im ersten Anlauf seiner Wahlanfechtung bereits gescheitert. Es liege zwar ein Verstoß gegen Wahlvorschriften vor, der aber für sich alleine betrachtet nicht geeignet sei, das Wahlergebnis zu verdunkeln, teilte das Landratsamt damals mit und berief sich dabei auf das Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz. Der Wähler habe die beiden Kandidaten bereits aus dem ersten Wahlgang gekannt – am 16. März hatten Noerenberg und Kröger den dritten Kandidaten, Stephan Salzmann (Pro Neu-Ulm) hinter sich gelassen. Daher sei der formale Fehler nicht schwerwiegend genug, um eine Wiederholung der Wahl zu rechtfertigen.
Wilhelm gab sich damit nicht zufrieden und zog vor das Verwaltungsgericht. Seine Klage richtet sich dabei gegen den Freistaat Bayern und damit gegen das Landratsamt Neu-Ulm. „Wir gehen weiterhin davon aus, dass unser Bescheid gegen die Wahlanfechtung rechtmäßig ist“, erklärte Stephan Hatzelmann, der das Landratsamt gemeinsam mit Juristin Karen Beth vor dem Augsburger Gericht vertreten wird. Dort werden sie aller Voraussicht nach auf Kläger Axel Wilhelm treffen, der gestern auf NUZ-Nachfrage erklärte, dass er bei der Verhandlung erscheinen werde, obwohl er „verschnupft“ sei.
Auch Gerold Noerenberg hat sein Kommen angekündigt. Er ist als direkt Betroffener beigeladen. Immerhin geht es darum, ob er weiterhin Neu-Ulms Oberbürgermeister sein darf oder weiter bangen muss. Die Entscheidung darüber fällt der Präsident des Augsburger Verwaltungsgerichts, Ivo Moll, voraussichtlich schon heute.