Tempolimit auf der B10
02. Dezember 2011
warum nur auf der B10? Die FDP NU wird sich für eine entsprechende Änderung auf
Neu-Ulmer Seite einsetzen.
Lesen Sie bitte die SWP-
Tempolimit im nächsten Jahr
Ulm. Auf der B 10 darf künftig wohl nicht mehr so schnell gefahren werden wie heute. Voraussichtlich im nächsten Jahr wird das Tempolimit nördlich des Zigeunerfelsens auf 70 verschärft, südlich davon auf 50.
Ansätze, die Belästigungen abzubauen, die die Autos, Lastwagen und Motorräder auf der B 10 produzieren, gibt es seit Jahrzehnten: beispielsweise durch Geschwindigkeitsbegrenzungen. Doch noch im Dezember vergangenen Jahres ließ die damalige baden-württembergische Umweltministerin Tanja Gönner den Ulmer Landtagsabgeordneten Martin Rivoir (Schreiben vom 14. Dezember) wissen, dass das Tempolimit auf diesem Straßenzug nicht verschärft werden könne. Weder existiere dafür das registrierte Unfallrisiko. Noch würden die gesetzlichen Grenzwerte in Sachen Lärm und Abgase überschritten, schrieb Tanja Gönner.
Mittlerweile scheinen Stadt Ulm und Regierungspräsidium (RP) Tübingen aber einen Ansatz gefunden zu haben, um das Ziel dennoch zu erreichen: den Luftreinhalteplan, der 2012 fortgeschrieben wird. Um zu verhindern, dass aus Auspuffen erzeugter Feinstaub in die Ulmer Umweltzone getragen wird, so ihre Argumentation, sei es nötig, die maximale Geschwindigkeit hinter dem Autobahnanschluss Ulm-West bis zum Tunnel am Zigeunerfelsen auf 70 km/h zu verringern. (Heute gilt dort mal Tempo 100, mal Tempo 80). Und südlich des Zigeunerfelsens durch Ulm hindurch bis zur Konrad-Adenauer-Brücke auf 50 km/h (heute 60).
Von wem geht dieser Vorstoß aus? Vom Regierungspräsidium, berichtet Baubürgermeister Alexander Wetzig. Mit der gleichen Begründung sei das 70 km/h-Limit am Stuttgarter Neckartor durchgesetzt worden. Vorrangig gehe es um Feinstaub, als Nebeneffekt werde auch der Lärm vermindert. RP-Pressesprecher Dr. Oliver Knörr berichtet, dass die Stadt Ulm bei der Entwicklung ihres Luftreinhalteplans den Vorstoß „im Wesentlichen“ eingebracht habe. Zuvor hätten sich die Fachleute beider Behörden „konstruktiv ausgetauscht“.
Wie geht es weiter? Die uns vorliegenden Vorschläge werden im Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung, Bau und Umwelt beraten; voraussichtlich bereits im Januar, erläutert Wetzig. Problematisch sei, dass die B 10 über die Landesgrenze hinwegführe. Und die Bayern in Sachen Umweltzone einen etwas anderen Kurs verfolgen als die Baden-Württemberger. Doch werde man versuchen, zu einer für beide Seiten akzeptablen Lösung zu kommen. Der Baubürgermeister geht davon aus, dass das angestrebte Tempolimit im Laufe des kommenden Jahres eingeführt wird.
Dieses wohl von allen begrüßte Vorhaben ist allerdings nicht das einzige, das im Zuge des Luftreinhalteplans auf die Ulmer zukommt. Vor einigen Wochen hatten die Bürgerdienste 1200 Ulmer Fahrzeughalter angeschrieben mit dem Hinweis, dass ihre rote Plakette zum Jahresende ungültig wird, und mit ihrer Empfehlung, das Fahrzeug abgastechnisch nachrüsten zu lassen. Und ein Jahr später soll nach Vorstellungen des RP-Tübingen das Fahrverbot auf die Fahrzeuge mit gelber Plakette ausgeweitet werden, die im Stadtkreis Ulm immerhin einen Anteil von fast zehn Prozent aller zugelassenen Pkw und von 33 Prozent aller Lkw ausmachen.
Hier wollten Stadtverwaltung und Gemeinderat bisher nicht mitspielen. Sein Angebot in Sachen Tempolimit auf der B10 habe das RP aber genau mit diesem Sachverhalt gekoppelt, wollen Insider wissen. In der Art: Wenn ihr uns in der Plaketten-Frage entgegenkommt, dann kriegt ihr eure Geschwindigkeitsbegrenzung. „Das klingt nach Spekulation“, sagt Baubürgermeister Wetzig. „Und ich enthalte mich bei solchen Spekulationen.“ Wie es weitergeht, werde im Ausschuss beraten.
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