NUXIT.. Kreisfreiheit für Neu-Ulm.. unser Antrag auf "Ratsbegehren" wurde abgelehnt!
02. Dezember 2017, 13:00Uhr
Lesen SIE bitte die SWP...und unseren Redebeitrag (fast wörtlich)
Die FDP wird sich weiter für dafür einsetzen, da ss die BürgerInnen bei diesem Thema abstimmen können.Auch mit entsprechenden Anträgen.
Der Kompromissvorschlag, wie in der SWP beschrieben, ist so nicht richtig.
In der Pause vor der Abstimmung, hat Dr. Schömig Herrn Stingl gefragt ob der Kompromiss eine automatische Widervorlage im Januar beinhaltet... das hat Herr Stingl verneint. Das sei jetzt zu spät, da ja die Rednerliste schon geschlossen war.
WIr sind zu diesem Kompromissweiter bereit und werden nachfragen!
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeinster Noerenberg,
sehr geehrte KollegenInnen
Bevor ich zum Thema Ratsbegehren komme, eine Anmerkung zum Prozedere.
Unser Antrag „Ratsbegehren“ wurde vom Oberbürgermeister für den Januar 2018 beschieden. Dies zu unserem Einverständnis. Zu diesem Zeitpunkt sollen weitere Informationen zum Thema Kreisfreiheit vorliegen.
Wir finden es eigenartig und bisher einzigartig, dass eine Fraktion dieses Rates.. hier die SPD, beantragt, unseren Antrag auf heute vorzuziehen und Sie Herr OB diesem stattgeben.
Gestern, in REGIO TV sagen Sie, Frau Esser, dass noch keine direkte Bürgerbeteiligung angedacht werden kann, da noch nicht genug Informationen vorliegen.
gleichzeitig stellen sie einen Antrag unseren Antrag vorzuziehen und wollen neue Erkenntnisse.. das passt nicht ganz zusammen…
Wir werden heute auch sehen, wie die SPD Fraktion den Auftrag der Kreis SPD vom Sommer.. ein Ratsbegehren in Gang zu setzen.. umsetzen wird.
Wie dem auch sei …
Die Vorlage bringt 2 Themen: KFH und Ratsbegehren.
Ich spreche zum Thema Ratsbegehren.
Seit über 14 Jahren gehöre ich dem Stadtrat an.
Ich empfinde dies als Ehre, da wir 44 RäteInnen und Sie, Herr Oberbürgermeister, die Einwohner unserer Stadt, knapp 60000 Menschen repräsentativ vertreten.
In den 14 Jahren haben wir uns alle sicherlich ab und an bei Mehrheitsentscheidungen gefragt, ob die Bevölkerung dies anders entscheiden würde? Aber bisher war es uns nie in den Sinn gekommen, einen Bürgerentscheid wirklich durchzuführen.
Jetzt aber steht eine Entscheidung zur Kreisfreiheit an, die die bisher geltenden Prämissen,
die Beziehung zwischen Rat und Wähler das politische System das die BürgerInnen vor
3 Jahren gewählt haben und von dem sie ausgegangen sind, dass es die nächsten 6 .. also noch 3 Jahre besteht, massivst verändern wird!
170ooo BürgerInnen haben ihre Gemeinderäte, den Stadtrat gewählt und den Kreistag!
Sie, die BürgerInnen haben diese politische Konstruktion gewählt und bewusst Menschen in beide Gremien entsandt. Sie Herr Oberbürgermeister sind zum OB unserer Stadt und für 6 Jahre zum Kreisrat gewählt worden mit dem Auftrag alles zu tun damit es Stadt und Kreis gut geht.
Sie haben nun eine andere Idee, die dieses, auf noch 3 Jahre gewählte System verändert, ohne dass Sie zuvor die BürgerInnen dazu befragen!
Sie wollen, ohne Wählerauftrag, die bestehende „politische, gesellschaftliche Grundlage zwischen Bürger und Räten verändern.
So oft beklagen wir uns über die zunehmende Politikverdrossenheit. Mit Ihrem Vorgehen schüren Sie, so unsere Auffassung diese!
Da wollen und da können wir nicht mit.
Wir wollen, dass bei diesem Paradigmenwechsel der Souverän .. der Bürger entscheidet.
Wir haben daher ein Ratsbegehren beantragt. Wir wollen, dass der Stadtrat diese Entscheidung bewusst dem mündigen Bürger überträgt.
„Ratsbegehren“ ist das ein „Teufelszeug“ oder aus dem Werkzeugkasten der FDP ?
Mitnichten!
Am 01.10.1995 wurde das Recht auf kommunale Bürgerbegehren und Bürgerentscheid in Bayern durch einen Volksentscheid erwirkt.
Dieses Recht ist i n der bayerischen Verfassung wie als auch in der bayerischen Gemeindeordnung (GO) und Landkreisordnung (LkrO) verankert.
Bisher wurden über 300 Ratsbegehren in Bayern initiiert
Und die über 1500 erfolgreichen Bürgerentscheide leisten ebenso ihren Beitrag.
Wir fragen uns nun, warum die Verwaltung – der Rat muss ja noch abstimmen – gegen ein Ratsbegehren ist!
Unter anderem wohl auch, weil sie befürchtet, dass eventuell die Mehrheit der BürgerInnen für den Verbleib beim Kreis stimmen.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen,
Wir beschließen heute nicht endgültig über die Kreisfreiheit. Dazu fehlen weiterhin wesentliche Fakten.
Wenn die Verwaltung und der Rat die Kreisfreiheit wollen , dann müssen sie die Bürger nicht nur umfassend über Vor- und Nachteile informieren
sondern überzeugen, wertschätzen und auch emotional mitnehmen!
Sie können die Politikverdrossenheit verringern,
Lassen SIE bei diesen tief in die politische Struktur gehende Veränderung die BürgerInnen entscheiden.
lassen SIE uns das Ratsbegehren auf den Weg bringen.
Die FDP ist weiterhin offen in ihrer Entscheidung.
http://www.swp.de/ulm/lokales/ulm_neu_ulm/kein-ratsbegehren-zur-kreisfreiheit-24220246.html