Klimaschutz... wir müssen beginnen die Dächer der NUWOG mit Solar zu belegen..
18. November 2022
Es wird Zeit mehr zu tun.. packen wir es gemeinsam an.
Lesen SIE bitte unseren Antrag:
FDP im Stadtrat Neu-Ulm Günter Gillich | |
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Frau Oberbürgermeisterin Neu-Ulm, 16.11.22
Katrin Albsteiger
Rathaus
Betrifft: Solarflächen der NUWOG
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
sehr geehrte Vorsitzende des Aufsichtsrats der NUWOG
im Namen der FDP-Gruppe beantrage ich:
Ich beantrage als Mitglied des Aufsichtsrats der NUWOG, dass folgender Punkt in der nächsten Sitzung des Aufsichtsrats der NUWOG behandelt wird:
Der Aufsichtsrat der NUWOG möge beschliessen, dass:
- von einem Fachbüro in 2023 die Dächer der NUWOG auf Tauglichkeit / Rentabilität bzgl. Solaranlagen geprüft werden.
- 2024 mit der Belegung derselben begonnen wird und die NUWOG die Stadt um einen Kredit zur Finanzierung der Solaranlagen über z.B. 15 Jahre bittet. Dies in der Annahme und unter der Voraussetzung, dass sich dieser Kredit über die Rückvergütung des Stroms gänzlich oder zu großen Teilen selbst refinanziert. Sollten andere Fördermöglichkeiten günstiger sein, sind diese vorzuziehen.
Begründung:
Die NUWOG steht für etwa ein Zehntel der NUer Wohnungen. Nicht jedes Dach ist für Solar geeignet (Neigung, Alter …). Aber wir sehen ein großes Potential und sind der Meinung, dass wir aufgrund des fortschreitenden Klimawandels aber auch der guten Finanzierungsmöglichkeiten dies Projekt umgehend angehen sollten.
Sollten wir Fehler im Prozedere gemacht haben.. bitten wir um INFO und Hilfe bei der notwendigen Änderung.
Die FDP-Gruppe stellt darüberhinaus den Antrag , bittet die Verwaltung,
in Abstimmung mit der NUWOG – wenn vom AR der NUWOG obiger Antrag positiv beschieden wrid – in 2023 im Rat zu berichten und bei positiver Abstimmung im städtischen Rat entsprechende Finanzmittel für 2024 einzustellen.
Sollten andere Finanzierungsmöglichkeiten günstiger sein werden natürlich diese ergriffen.
Auch Bürgerbeteiligungen sollen in diesem Rahmen geprüft und ermöglicht werden.
Es gilt auch für diesen Antrag die oben angeführte Begründung.
Mit freundlichen Grüßen | Alfred Schömig | Günter Gillich |